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   VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96   

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VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96 (https://dejure.org/2001,24898)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.02.2001 - 6 K 2168/96 (https://dejure.org/2001,24898)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 6 K 2168/96 (https://dejure.org/2001,24898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs wegen redlichen Erwerbs; Begriff der Unredlichkeit im Sinne des Vermögensgesetzes wegen Verstoßes gegen geltendes Recht der DDR; Erkennbare Beeinflussungsabsicht des Veräußerers als ungeschriebene ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Prüfung; Überschuldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Verstoß bei objektiver Betrachtung die Absicht des Veräußerers erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19.01.1995, a.a.O.; Urteil vom 18.01.1996 - 7 C 20.94 - KPS § 4 VermG 1/96 S. 5 ff.; Urteil vom 03.02.1995 - 7 B 221.94 - KPS § 4 VermG 3/95 S. 3; Urteil vom 27.01.1994 - 7 C 4.93 - a.a.O.).

    Wenn danach ein Rechtserwerb in der Regel dann als unredlich anzusehen ist, wenn er nicht im Einklang mit damals geltendem Recht stand und der Erwerber dies wusste oder hätte wissen müssen, so wird daraus deutlich, dass ein Rechtsverstoß für sich genommen regelmäßig nicht ausreicht, um dem Erwerber die Berufung auf seinen Erwerb zu versagen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 18.01.1996 - 7 C 20.94 - KPS § 4 VermG 1/96).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Kennzeichnend für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist nach dem in den Fallgruppen des § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers eine dem Erwerber zurechenbare, sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang; in der subjektiven Teilhabe an der Manipulation beim Erwerbsvorgang, die sich sowohl auf die Erwerbshandlung als auch auf die Erwerbshintergründe beziehen kann, besteht das Wesen der Unredlichkeit (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - VIZ 1995, 288, 289; Urteil vom 27. Januar 1994 - 7 C 4/93 - NJW 1994, 1359, 1360 = VIZ 1994, 239, 240; Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 22/93 - NJW 1993, 2002 = VIZ 1993, 250; Holst/Liedtke, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Kommentar, Band 1, Stand: Juli 1999, § 4 VermG Rdnr. 150).

    Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Verstoß bei objektiver Betrachtung die Absicht des Veräußerers erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19.01.1995, a.a.O.; Urteil vom 18.01.1996 - 7 C 20.94 - KPS § 4 VermG 1/96 S. 5 ff.; Urteil vom 03.02.1995 - 7 B 221.94 - KPS § 4 VermG 3/95 S. 3; Urteil vom 27.01.1994 - 7 C 4.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Den Klägern steht ein Anspruch auf Rückübertragung des verfahrensgegenständlichen Grundstücks zu, weil sie - den nicht angegriffenen und deshalb bestandskräftigen Feststellungen der in Streit stehenden Bescheide zufolge (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.04.1998 - 7 C 32/97 - VIZ 1998, 450; Urteil vom 16.07.1998 - 7 C 39.97 - S. 5 f. des Umdrucks) - Berechtigte im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 1 lit. c) VermG sind und die Rückübertragung nicht nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Kennzeichnend für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist nach dem in den Fallgruppen des § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers eine dem Erwerber zurechenbare, sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang; in der subjektiven Teilhabe an der Manipulation beim Erwerbsvorgang, die sich sowohl auf die Erwerbshandlung als auch auf die Erwerbshintergründe beziehen kann, besteht das Wesen der Unredlichkeit (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - VIZ 1995, 288, 289; Urteil vom 27. Januar 1994 - 7 C 4/93 - NJW 1994, 1359, 1360 = VIZ 1994, 239, 240; Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 22/93 - NJW 1993, 2002 = VIZ 1993, 250; Holst/Liedtke, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Kommentar, Band 1, Stand: Juli 1999, § 4 VermG Rdnr. 150).
  • BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94

    Zur Frage der Unredlichkeit eines Grundstückserwerbs - Anforderungen an eine

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Verstoß bei objektiver Betrachtung die Absicht des Veräußerers erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19.01.1995, a.a.O.; Urteil vom 18.01.1996 - 7 C 20.94 - KPS § 4 VermG 1/96 S. 5 ff.; Urteil vom 03.02.1995 - 7 B 221.94 - KPS § 4 VermG 3/95 S. 3; Urteil vom 27.01.1994 - 7 C 4.93 - a.a.O.).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Kennzeichnend für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist nach dem in den Fallgruppen des § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers eine dem Erwerber zurechenbare, sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang; in der subjektiven Teilhabe an der Manipulation beim Erwerbsvorgang, die sich sowohl auf die Erwerbshandlung als auch auf die Erwerbshintergründe beziehen kann, besteht das Wesen der Unredlichkeit (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - VIZ 1995, 288, 289; Urteil vom 27. Januar 1994 - 7 C 4/93 - NJW 1994, 1359, 1360 = VIZ 1994, 239, 240; Beschluss vom 2. April 1993 - 7 B 22/93 - NJW 1993, 2002 = VIZ 1993, 250; Holst/Liedtke, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Kommentar, Band 1, Stand: Juli 1999, § 4 VermG Rdnr. 150).
  • VG Leipzig, 21.07.1994 - 1 K 1943/93
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Dementsprechend hätten sich auch die Beigeladenen von ihrem Inhalt Kenntnis verschaffen können und haben es ggf. in zumindest fahrlässiger Weise unterlassen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 26.05.1999 - 6 K 819/95 - S. 12 des Umdrucks sowie etwa VG Leipzig, Urteil vom 21.07.1994 - 1 K 1943/93 - KPS § 4 VermG 115/94).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96
    Den Klägern steht ein Anspruch auf Rückübertragung des verfahrensgegenständlichen Grundstücks zu, weil sie - den nicht angegriffenen und deshalb bestandskräftigen Feststellungen der in Streit stehenden Bescheide zufolge (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.04.1998 - 7 C 32/97 - VIZ 1998, 450; Urteil vom 16.07.1998 - 7 C 39.97 - S. 5 f. des Umdrucks) - Berechtigte im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 1 lit. c) VermG sind und die Rückübertragung nicht nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist.
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