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   VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04   

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https://dejure.org/2008,32277
VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04 (https://dejure.org/2008,32277)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.02.2008 - 4 K 455/04 (https://dejure.org/2008,32277)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 4 K 455/04 (https://dejure.org/2008,32277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 9 Abs. 7 Vorläufiges Biergesetz (VorlBierG) für die Herstellung und das Inverkehrbringen eines als "Anti-Aging-Bier" bezeichneten selbstgebrauten Produktes zum Verzehr und zum Baden; Änderung einer Produktbeschreibung und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Frankfurt/Oder, 01.12.2003 - 4 K 1287/97
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04
    Im Hinblick auf das mittlerweile im Parallelverfahren 4 K 1287/97 ("Schwarzer Abt") ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 - 3 C 5.04 - teilte der Beklagte der Klägerin mit Schreiben vom 23. März 2005 mit, dass er an dem Bescheid vom 10. Februar 2004 festhalte.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 5.04 - bezüglich des vor der Kammer anhängig gewesenen Verfahrens 4 K 1287/97 ("Schwarzer Abt") ausgeführt:.

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04

    Bier; Herstellen von Bier; Bereitung von Bier; Inverkehrbringen von Bier;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04
    Im Hinblick auf das mittlerweile im Parallelverfahren 4 K 1287/97 ("Schwarzer Abt") ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 - 3 C 5.04 - teilte der Beklagte der Klägerin mit Schreiben vom 23. März 2005 mit, dass er an dem Bescheid vom 10. Februar 2004 festhalte.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 5.04 - bezüglich des vor der Kammer anhängig gewesenen Verfahrens 4 K 1287/97 ("Schwarzer Abt") ausgeführt:.

  • BFH, 03.07.1984 - VII R 85/83
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04
    "... Was Bier ist, wird vom Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt (ebenso BFH, Urteil vom 03. Juli 1984 VII R 85/83 - BFHE 141, 385 [386]. Dabei stellt § 9 VorlBierG auf den Gattungsbegriff ab. Bier ist hiernach ein unter Verwendung von Hefe gegorenes Getränk im Wesentlichen aus Wasser, Hopfen und Malz oder pflanzlichen Malzersatzstoffen, das nach Aussehen, Geruch und Geschmack von der Verkehrsanschauung als Bier angesehen wird. ... Wird Bier nicht nach § 9 VorlBierG hergestellt, so ist es vorschriftswidrig, aber gleichwohl Bier. Insbesondere verliert ein unter Beachtung des Reinheitsgebots hergestelltes Getränk nicht dadurch seine Eigenschaft als Bier, dass ihm nachträglich weitere Stoffe zugesetzt werden (BFH, Urteil vom 03. Juli 1984, a. a. O. [388]).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04
    Maßgeblich ist die Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH C-210/96, Slg. 1998, I-4657; BGH WRP 1994, 615; BVerwGE 89, 320).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 116/92

    Unipor-Ziegel - Umweltbezogene Werbung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04
    Maßgeblich ist die Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH C-210/96, Slg. 1998, I-4657; BGH WRP 1994, 615; BVerwGE 89, 320).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04
    Denn der "verständige Verbraucher" ist willens und in der Lage, Informationen zur Kenntnis zu nehmen (EuGH, C-470/93, Slg. 1995, I-1923; Meyer-Streinz, a. a. O., Einführung Rdn. 12).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04
    Maßgeblich ist die Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH C-210/96, Slg. 1998, I-4657; BGH WRP 1994, 615; BVerwGE 89, 320).
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 U 40/17
    Sonstige unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind nicht vom Schutzbereich umfasst (i.E. wohl auch: VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 07.02.2008, 4 K 455/04 (juris Rn. 71 f) für einen Bestandsschutz der Marke "Anti-Aging Bier und die Unzulässigkeit einer gesundheitsbezogenen Angabe auf dem Etikett; vgl. auch: Conte-Salinas a.a.O. Rn. 16).
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