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   VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14   

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VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14 (https://dejure.org/2017,9450)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15.03.2017 - 5 K 636/14 (https://dejure.org/2017,9450)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15. März 2017 - 5 K 636/14 (https://dejure.org/2017,9450)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 170/97 - die Auswirkung der Erhöhungsregelung nach § 4 Abs. 4 AbwAG deshalb nicht für unangemessen gehalten, weil es der Abgabenpflichtige in der Hand habe, durch Vorsorgemaßnahmen die Entstehung von Störfällen zu verhindern, zumindest aber das Ausmaß in Grenzen zu halten oder jedenfalls Rückgriff auf den konkret Verantwortlichen zu nehmen.

    Ferner ist es dem Erlassverfahren überlassen, eine gegebenenfalls erforderliche ausnahmsweise Korrektur der festgesetzten Abwasserabgabe herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 170/97; VGH Hessen, Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 UE 1298/91 alle juris).

    Zwar weist der Kläger insoweit zu Recht darauf hin, dass die Auswirkungen der Erhöhungsregelungen des § 4 Abs. 4 AbwAG möglicherweise dann als unangemessen angesehen werden könnten, wenn es der Einleiter, also der Kläger, nicht selbst in der Hand habe, durch Vorsichtsmaßnahmen die Entstehung von Störfällen zu verhindern oder ihr Ausmaß zumindest in Grenzen zu halten (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 170/97 juris).

  • VG Arnsberg, 11.11.2003 - 8 K 4925/02

    Ausgestaltung der Höhe einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Ein Billigkeitserlass darf nicht gewährt werden, um ein vom Gesetzgeber zulässigerweise gewolltes Ergebnis abzuwenden (vgl. auch VG Arnsberg, Urteil vom11. November 2003 - 8 K 4925/02 juris).
  • VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Die strikte Anwendung der Bestimmungen durch den Beklagten hätte durch den Kläger vorausgesehen werden können, so dass auch nicht etwa gegen das Übermaßverbot durch die Anwendung der Erhöhungsregelungen verstoßen wurde (hierzu auch VG Halle (Saale), Urteil vom 25. März 2014 - 4 A 16/11 juris).
  • VG Dessau, 16.07.1998 - A 1 K 736/97
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Darüber hinaus hat die ABA des Klägers bereits mit dem Probebetrieb ihre Aufgabenerfüllung, nämlich die Abwasserbeseitigungspflicht gegenüber den angeschlossenen Betrieben aufgenommen und aufnehmen wollen, so dass der vom Kläger behauptete "Probebetrieb" noch nicht einmal mehr ausschließlich der betrieblichen Einstellung und technischen Erprobung diente, sondern bereits die eigentliche Aufgabe durch die Anlage erfüllt werden sollte (hierzu VG Dessau, Urteil vom 16. Juli 1998 - A 1 K 736/97 juris).
  • VG Potsdam, 12.12.2005 - 8 K 3453/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Doch hat es der Kläger gerichtlich unterlassen, ausreichende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen; so muss er für etwaige Rückgriffe entsprechende Beweissicherungen vornehmen und sich hierzu auch in die Lage versetzen (hierzu auch VG Potsdam, Urteil vom 12. Dezember 2005 - 8 K 3453/00 juris).
  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Die Feststellungen, die in den Probenahmeprotokollen und in den entsprechenden Prüfberichten zur Probe festgehalten wurden, sind durch öffentliche Urkunden im Sinne von § 98 VwGO in Verbindung mit §§ 415, 418 Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten, weshalb der Inhalt der Protokolle den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen, insbesondere also auch die Überschreitung der Überwachungswerte, begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4/01 juris).
  • VGH Hessen, 18.05.1995 - 5 UE 1298/91

    Abwasserabgabe: eingeschränkte Bauzeitbefreiung; Erhöhung des Bezugswertes wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Ferner ist es dem Erlassverfahren überlassen, eine gegebenenfalls erforderliche ausnahmsweise Korrektur der festgesetzten Abwasserabgabe herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 170/97; VGH Hessen, Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 UE 1298/91 alle juris).
  • VG Neustadt, 21.04.2016 - 4 K 1073/15

    Abwasserabgabe; Erhöhung des Parameters CSB; Anzahl der Messwerte

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14
    Jedenfalls kann auch eine engmaschige Überwachung nicht zur Annahme von mehr als den tatsächlich erfolgten Überschreitungen führen (hierzu bereits VG Neustadt, Urteil vom 21. April 2016 - 4 K 1073/15.NW juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2020 - 9 N 191.17

    Berufungszulassungsverfahren; Abwasserbeitrag; Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG

    Nicht ausreichend ist es insoweit, dass der Zulassungsantrag rügt, in einem anderen Verfahren (VG 5 K 636/14) sei über ein Befangenheitsgesuch zu schnell und ohne ausreichende Möglichkeit entschieden worden, sich zur dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters zu äußern.
  • VG Frankfurt/Oder, 02.03.2018 - 5 K 1235/15

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Erhebung eines

    Letzteres gilt auch für bisher jedes durch den Einzelrichter als Berichterstatter im Dezernat betreute Verfahren im Falle der Terminierung, selbst wenn von diesen Prozessbevollmächtigten nicht der hier Beklagte, sondern ein anderer Beteiligter vertreten wurde (insoweit sei auf den Kammertermin vom 15. März 2017 - 5 K 636/14 - verwiesen).
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