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   VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15   

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VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15 (https://dejure.org/2018,3998)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.02.2018 - 5 K 1538/15 (https://dejure.org/2018,3998)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 5 K 1538/15 (https://dejure.org/2018,3998)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16

    Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Unabhängig von deren Wirksamkeit unterliegt deren Anwendung hier aber durchgreifenden rechtlichen, auch verfassungsrechtlichen, Bedenken mit Blick auf das hier auch durch die Grundrechtsposition des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstärkte und aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG fließende Verbot der (echten) Rückwirkung im Sinne der sogenannten hypothetischen Festsetzungsverjährung (hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16).

    40 Die genannte Satzung ist keine taugliche Rechtsgrundlage, denn für das Grundstück des Klägers bestand bereits vor Ablauf des 3... die Anschlussmöglichkeit an die Trinkwasserversorgungsanlage des Verbandes des Beklagten und der Verband hat bereits in seinen ersten - zwar unwirksamen - Satzungsversuchen auf den ursprünglich durch § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der bis zum 3... geltenden Fassung (KAG a.F.) vermittelten Schutz verzichtet, so dass er den Schutz des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der seit dem 0... geltenden Fassung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, da sonst ein Fall der verbotenen echten Rückwirkung anzunehmen wäre (BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16; siehe auch OVG Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE).

    Denn selbst wenn historisch der Grundstücks- bzw. Hausanschluss zur Gesamtanlage zu zählen wäre, kommt es für die Frage der Beitragspflichtigkeit nicht auf die tatsächliche Ausführung eines solchen Anschlusses an, sondern gemäß § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) - alter und neuer Fassung - darauf, ob tatsächlich und rechtlich die Möglichkeit des Anschlusses bestanden hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 9 S 14.16 sowie Beschluss vom 10. August 2016 - 9 S 43.15).

    Nur Maßnahmen, die den Rahmen der einmal begonnenen Herstellung, der Erweiterung, der Erneuerung und der Verbesserung der Anlage sprengen, führen zur Herstellung einer beitragsrechtlich neuen Anlage und können damit aus Sicht einzelner Grundstücke möglicherweise eine "zweite" Herstellungsbeitragspflicht auslösen (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16).

    62 (b) Mit Blick auf das Vorstehende ist die rechtliche Lebensgeschichte der Anlage des Verbandes des Beklagten nicht abgebrochen (näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 -9 S 14.16).

    Jedenfalls ist der Neuordnungsprozess in all diesen Fällen auf Rechtsträgerebene durch Dominanz und Fortbestand des aufnehmenden Rechtsträgers gekennzeichnet (so m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16).

    Die infolge der Fiktionsregelungen gegebene materielle Rückwirkung des Stabilisierungsgesetzes ist aus Sicht der an den fehlerhaften Verbandsgründungen beteiligten Gemeinden bei verfassungskonformer Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 StabG nicht zu beanstanden (VerfGBbg, Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - dem sich anschließend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16, hierzu auch Urteil der Kammer vom 20. September 2017 - 5 K 843/17).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Mit seiner zunächst gegen den gerichteten Klage nimmt der Kläger insbesondere Bezug auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. und vertritt die Auffassung, die Bescheide seien rechtswidrig.

    Unabhängig von deren Wirksamkeit unterliegt deren Anwendung hier aber durchgreifenden rechtlichen, auch verfassungsrechtlichen, Bedenken mit Blick auf das hier auch durch die Grundrechtsposition des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstärkte und aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG fließende Verbot der (echten) Rückwirkung im Sinne der sogenannten hypothetischen Festsetzungsverjährung (hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16).

    40 Die genannte Satzung ist keine taugliche Rechtsgrundlage, denn für das Grundstück des Klägers bestand bereits vor Ablauf des 3... die Anschlussmöglichkeit an die Trinkwasserversorgungsanlage des Verbandes des Beklagten und der Verband hat bereits in seinen ersten - zwar unwirksamen - Satzungsversuchen auf den ursprünglich durch § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der bis zum 3... geltenden Fassung (KAG a.F.) vermittelten Schutz verzichtet, so dass er den Schutz des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der seit dem 0... geltenden Fassung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, da sonst ein Fall der verbotenen echten Rückwirkung anzunehmen wäre (BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16; siehe auch OVG Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE).

  • VG Potsdam, 22.06.2016 - 8 K 2979/14

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Ein rechtfertigender sachlicher Grund dafür, den streitgegenständlichen Fall anders zu behandeln als die Fälle, in denen es nicht zu Veränderungen des Verbandsgebietes gekommen ist, liegt nach alledem nicht vor (so auch VG Potsdam, Urteil vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14).

    Auch hinge die Beitragspflicht jeweils von dem für den Beitragspflichtigen bloß zufälligen Ereignis ab, ob nach Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung infolge Beitritts einer Kommune zu einem Zweckverband oder auch durch erstmalige Gründung eines solchen oder einer nicht auf "Augenhöhe" erfolgten Fusion von Zweckverbänden ein Beitrag für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Anlage wieder in voller Höhe erhoben werden könnte (vgl. hierzu Kammerurteile vom 7. Dezember 2016 - 5 K 1290/13 sowie vom 20. September 2017 - 5 K 843/17; vgl. auch VG Potsdam, Urteil vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14).

  • VG Frankfurt/Oder, 09.02.2018 - 5 K 992/15

    Erhebung eines Trinkwasseranschlussbeitrages für die Herstellung einer Anlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Dass die Verfügung vom 0... unter Bezug auf einen Verlegungsantrag in den Sachen 5 K 992/15 und 5 K 1235/15 darauf hinwies, dass der Verlegungsantrag in der hiesigen Sache nicht nachvollziehbar sei, lag erkennbar darin begründet, dass in den auf den 0... geladenen Sachen 5 K 992/15 und 5 K 1235/115 die Verlegung auf den 1... erwünscht wurde, doch dann für den auf den 1... geladenen Termin in der hiesigen Sache beantragt wurde, diesen auf den 2... zu verlegen.

    Soweit eine unrichtige Behandlung von Anträgen wegen Besorgnis der Befangenheit in anderer Sache (konkret in den Sachen 5 K 992/15 und 5 K 1235/15) behauptet wird, ist dies aus den in den anderen Angelegenheiten niedergelegten Gründen - rechtsmissbräuchliche Stellung der Anträge - nicht ersichtlich.

  • VG Frankfurt/Oder, 02.03.2018 - 5 K 1235/15

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Erhebung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Dass die Verfügung vom 0... unter Bezug auf einen Verlegungsantrag in den Sachen 5 K 992/15 und 5 K 1235/15 darauf hinwies, dass der Verlegungsantrag in der hiesigen Sache nicht nachvollziehbar sei, lag erkennbar darin begründet, dass in den auf den 0... geladenen Sachen 5 K 992/15 und 5 K 1235/115 die Verlegung auf den 1... erwünscht wurde, doch dann für den auf den 1... geladenen Termin in der hiesigen Sache beantragt wurde, diesen auf den 2... zu verlegen.

    Soweit eine unrichtige Behandlung von Anträgen wegen Besorgnis der Befangenheit in anderer Sache (konkret in den Sachen 5 K 992/15 und 5 K 1235/15) behauptet wird, ist dies aus den in den anderen Angelegenheiten niedergelegten Gründen - rechtsmissbräuchliche Stellung der Anträge - nicht ersichtlich.

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 6 K 1847/15

    Klage gegen Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Im Falle der Eingliederung eines Zweckverbandes in einen anderen dürfte sodann ein Gesamtrechtsnachfolgetatbestand gegeben sein (so VG Cottbus, Urteil vom 20. Juli 2017 - 6 K 1847/15).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Die infolge der Fiktionsregelungen gegebene materielle Rückwirkung des Stabilisierungsgesetzes ist aus Sicht der an den fehlerhaften Verbandsgründungen beteiligten Gemeinden bei verfassungskonformer Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 StabG nicht zu beanstanden (VerfGBbg, Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - dem sich anschließend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16, hierzu auch Urteil der Kammer vom 20. September 2017 - 5 K 843/17).
  • FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17

    Umsatzsteuer - Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht beim

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Soweit der Beklagte bzw. dessen Bevollmächtigte in anderen Sachen (konkret 5 K 1297/17; 5 K 1310/17; 5 K 1314/17; 5 K 1315/17; 5 K 1317/17; 5 K 1408/17) trotz dortiger Verfügung vom 1... - Ziffer 2 - durch den hiesigen Einzelrichter eine Abschrift eines Schreibens an die Kommunalaufsicht nicht erhalten haben will, mag dies ein Übermittlungsfehler durch das Beförderungsunternehmen sein, begründet allerdings die Befangenheit des Einzelrichters offensichtlich ebenfalls nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 9 S 9.14

    Anschlussbeitrag; persönliche Beitragspflicht; Einmaligkeit des Beitrags;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    Die Erklärungen eines Klägers sind regelmäßig darauf gerichtet, das Ziel gegenüber dem richtigen Beklagten zu erreichen; sie sind insoweit einer Auslegung bzw. Umdeutung hinsichtlich des Passivrubrums fähig (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 9 S 9.14).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15
    40 Die genannte Satzung ist keine taugliche Rechtsgrundlage, denn für das Grundstück des Klägers bestand bereits vor Ablauf des 3... die Anschlussmöglichkeit an die Trinkwasserversorgungsanlage des Verbandes des Beklagten und der Verband hat bereits in seinen ersten - zwar unwirksamen - Satzungsversuchen auf den ursprünglich durch § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der bis zum 3... geltenden Fassung (KAG a.F.) vermittelten Schutz verzichtet, so dass er den Schutz des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der seit dem 0... geltenden Fassung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, da sonst ein Fall der verbotenen echten Rückwirkung anzunehmen wäre (BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16; siehe auch OVG Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE).
  • BVerwG, 26.01.1961 - III B 289.59
  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1782/15

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Erhebung eines

    Ganz offenbar wurde der Antragstext für einen parallelen Antrag betreffend das Verfahren 5 K 1538/15 in wesentlichen Teilen schlicht ungeprüft übernommen, wie sich auf Seite 5 des Schriftsatzes vom 23. Februar 2018 - Satz 3 - deutlich zeigt.

    " Hingegen beim Beklagten, zur Erinnerung in diesem Verfahren, 5 K 1538/15, mit der Vfg.

    Auf die insoweit gleichlautenden Anträge aus der Zeit nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache vom 09. Februar 2018 in den Angelegenheiten vor dem Einzelrichter bzw. Berichterstatter 5 K 1235/15, 5 K 1538/15, 5 K 1677/15, 5 K 1678/15, 5 K 2552/17, 5 K 1782/15 und 5 K 1320/17 wird hingewiesen.

  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1774/15

    Erhebung eines Trinkwasseranschlussbeitrags; Befangenheitsantrag zur Erzwingung

    Auf die insoweit gleichlautenden Anträge aus der Zeit nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache vom 09. Februar 2018 in den Angelegenheiten vor dem Einzelrichter bzw. Berichterstatter 5 K 1235/15, 5 K 1538/15, 5 K 1677/15, 5 K 1678/15, 5 K 2552/17, 5 K 1782/15 und 5 K 1320/17 wird hingewiesen.

    Zwar bestand für das Grundstück der Klägerin nach der vom Beklagten behaupteten damaligen satzungsmäßigen Anlagendefinition vor Ablauf des 31. Dezember 1999 nicht nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Beitrags- und Gebührensatzung Wasser von 1994 die Anschlussmöglichkeit, da es nach - der abzulehnenden -Auffassung des Beklagten an einem dem Verband des Beklagten zuzuordnenden Grundstücks- bzw. Hausanschluss fehlte (zu diesem Aspekt vgl. ausführlich VG Frankfurt Oder, Urteil vom 16. Februar 2018 - 5 K 1538/15).

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1786/15

    Wasserversorgungsbeitrag

    Auch die Ausführungen auf Seite 16, Ziffer 12 des Schriftsatzes vom 08. Juni 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1399/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Auch die Ausführungen auf Seite 16, Ziffer 12 des Schriftsatzes vom 08. Juni 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2018 - 5 K 1204/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Auch die Ausführungen auf Seite 17, Ziffer 12 des Schriftsatzes vom 15. Juni 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Auch die Ausführungen auf Seite 20, Ziffer 13 des Schriftsatzes vom 18. Juli 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Berichterstatter als Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1230/15

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entstehung der Beitragspflicht bei

    Auch die Ausführungen auf Seite 15, Ziffer 12 des Schriftsatzes vom 25. Mai 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1243/15

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entstehung der Beitragspflicht bei

    Auch die Ausführungen auf Seite 15, Ziffer 12 des Schriftsatzes vom 25. Mai 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 172/14

    Wasserversorgungsbeiträge

    Auch die Ausführungen auf Seite 20, Ziffer 13 des Schriftsatzes vom 18. Juli 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Berichterstatter als Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entstehung der Beitragspflicht bei

    Auch die Ausführungen auf Seite 15, Ziffer 12 des Schriftsatzes vom 25. Mai 2018 lassen keinerlei Substanz erkennen und werden seit Anfang 2018 in dieser Form ohne Änderungen schlicht wiederholt (vgl. Verfahren vor dem Einzelrichter zu 5 K 1538/15 und Urteil hierzu vom 16. Februar 2018).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.02.2018 - 5 K 992/15
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