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   VG Frankfurt/Oder, 18.05.2006 - 5 L 519/05   

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https://dejure.org/2006,35550
VG Frankfurt/Oder, 18.05.2006 - 5 L 519/05 (https://dejure.org/2006,35550)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.05.2006 - 5 L 519/05 (https://dejure.org/2006,35550)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 5 L 519/05 (https://dejure.org/2006,35550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 50 Abs. 6; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 25 Abs. 3
    D (A), Reiseausweis, Verwahrung, Suspensiveffekt, Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, freiwillige Ausreise, Zumutbarkeit, Afghanen, Pakistan, Beweislast, Touristenvisum, Besuchsreisen, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Brandenburg, 13.09.2001 - 4 B 281/01

    Umfassende Abwägung zwischem privatem Aufschubinteresse und dem öffentlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.05.2006 - 5 L 519/05
    Vielmehr sprechen hier gewichtige Gründe für ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung des Antragsgegners (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13. September 2001 - 4 B 281/01 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 11.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; tadschikischer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.05.2006 - 5 L 519/05
    Die Antragstellerin müsste möglicherweise tatsächlich eine dauerhafte Trennung von ihrem Ehemann XXX hinnehmen; denn dessen weiterer Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik ist mit Blick auf das anhängige Berufungsverfahren vor dem OVG Berlin- Brandenburg (Az.: 12 B 11.05) ungewiss.
  • FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 397/98

    Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.05.2006 - 5 L 519/05
    So verhält es sich hier; denn in bezug auf die Antragstellerin zu 1) ist auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 23. Juni 2000 (Az.: 7 K 397/98.A) durch Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 09. August 2000 festgestellt worden, dass Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 Ausländergesetz (= § 60 Abs. 7 AufenthG) hinsichtlich des Herkunftsstaates vorliegen.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.05.2006 - 5 L 519/05
    Dies gilt in besonderem Maße für den Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen; die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes setzt in solchen Fällen voraus, dass das Gericht die maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen "erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren, klärt und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgeht" (BVerfGE 67, 43).
  • OVG Saarland, 11.11.2014 - 2 B 362/14

    Möglichkeit der Ausreise in Drittstaat bei Abschiebungsverbot

    Der Ausschluss des Aufenthaltsrechts in Deutschland ist nur gerechtfertigt, wenn in den Drittstaat die Einreise und ein nicht ganz kurzfristiger, legaler Aufenthalt aufgrund der Aufnahmebereitschaft des Drittstaates gestattet sind.(Vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.5.2014 - 11 K 4547/13 -, VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18.5.2006 - 5 L 519/05 -, jeweils bei juris) Hieraus ergibt sich, dass von dem Antragsteller nicht verlangt werden kann, illegal mit dem erwähnten indischen Reisepass - sofern dieser noch in seinem Besitz ist und nicht wie von ihm behauptet nach der Einreise vernichtet wurde - nach Indien einzureisen und sich dort aufzuhalten.
  • VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung von § 25 Abs 3 S 2 Alt 1

    Demgemäß führt die Ausreise in einen Drittstaat nur dann zum Ausschluss des Aufenthaltsrechts in Deutschland, wenn dort Einreise und ein nicht ganz kurzfristiger, legaler Aufenthalt aufgrund der Aufnahmebereitschaft des Drittstaates gestattet sind (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 18.05.2006 - 5 L 519/05 - juris -).
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