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   VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13   

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VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13 (https://dejure.org/2017,21100)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.04.2017 - 5 K 549/13 (https://dejure.org/2017,21100)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. April 2017 - 5 K 549/13 (https://dejure.org/2017,21100)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Schließlich soll aus einem dem Klageantrag stattgebenden Urteil eine Zwangsvollstreckung zu erwarten sein, die das Vollstreckungsverfahren nicht unter Fortsetzung des Streits mit Sachfragen überfrachtet (BVerwG Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 312, zitiert nach juris, Rn. 54 m. w. N.) Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt von den Besonderheiten des jeweiligen materiellen Rechts und von den Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013, a. a. O.).

    Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nicht von sonstigen Fallkonstellationen, in denen nur ein Erfolg geschuldet wird, während die Wahl der geeigneten Maßnahmen Sache des Schuldners bleibt; auch dann genügt die Angabe dieses Erfolgs (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 312, zitiert nach juris, Rn. 55 unter Berufung auf Foerste, in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 253 Rn. 32).

    Der Vollstreckungsfähigkeit des stattgebenden Urteils wird dadurch Rechnung getragen, dass die Entscheidung hinsichtlich der in Betracht zu ziehenden Maßnahmen im Sinne eines Bescheidungsurteils verbindliche Vorgaben machen kann, die im Vollstreckungsverfahren zu beachten sind (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013, a. a. O. Rn. 56).

  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Wer schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z. B BVerwG Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - juris Ra. 29; Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683, juris, Rn. 31).

    Die musikalische Erziehung und das Spielen von Musikinstrumenten werden in unserem Kulturkreis herkömmlicherweise praktiziert und allgemein akzeptiert (so auch VG Münster, Urteil vom 14. April 2016 - 2 K 1348/15 - juris, Rn. 59; Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683 -, juris Rn. 33).

    Hier kann von der Nachbarschaft grundsätzlich subjektives Verständnis und Akzeptanz erwartet werden (vgl. Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683 -, juris Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 11 B 24.08

    Bolzplatz in der Eosanderstraße bleibt zeitlich eingeschränkt offen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    52 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Abwehr von Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage unabhängig davon, ob §§ 1004, 906 BGB analog oder Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz - GG als insoweit maßgebliche Rechtsgrundlage angesehen werden - besteht, wenn die Einrichtung Immissionen hervorruft, die die Gesundheit schädigen, schwer und unerträglich in das Eigentum eingreifen oder nach den für die Beurteilung der Zumutbarkeit heranzuziehenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr hinnehmbar sind (Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. November 2010 - 11 B 24.08, juris, Rn. 20 m. w. N. auch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    Wurde aber ein entsprechender Zuschlag - wie hier - nicht vergeben, weil der Sachverständige die dafür maßgeblichen Voraussetzungen nicht als erfüllt ansah, so kann dies auch nicht etwa durch eine abweichende Bewertung im Rahmen der Einzelfallbeurteilung durch das Gericht berichtigt werden (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 11 B 24.08, juris Rn. 31).

  • VG Münster, 14.04.2016 - 2 K 1348/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Teilnutzungsänderung der ehemaligen Schule für

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Jedoch ist nach Auffassung der Kammer die TA-Lärm im vorliegenden Fall für die Bestimmung der maßgeblichen Erheblichkeitsschwelle nicht unmittelbar anwendbar, weil ihre Regelungen den durch den Übungsbetrieb der Musikschule hervorgerufenen charakteristischen Geräuschen wegen deren Atypik und Vielgestaltigkeit nicht gerecht werden (vgl. auch VG Münster, Urteil vom 14. April 2016 - 2 K 1348/15 - juris, zur genehmigten Nutzung von Räumen in einem ehemaligen Schulgebäude als Übungs-,Lehr- und Probenräume für ein Jugendorchester).

    Die musikalische Erziehung und das Spielen von Musikinstrumenten werden in unserem Kulturkreis herkömmlicherweise praktiziert und allgemein akzeptiert (so auch VG Münster, Urteil vom 14. April 2016 - 2 K 1348/15 - juris, Rn. 59; Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die einzelnen Schallereignisse, ihr Schallpegel und ihre Eigenart (Dauer, Häufigkeit, Impulshaltigkeit) und ihr Zusammenwirken (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, juris Rn. 6, Urteile vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 - juris Rn. 11, und vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 - juris Rn. 14; ferner: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, -OVG 11 S 56.08 -, juris Rn. 15).

    Hat der Gesetzgeber diese Regelwerke nicht in seinen Regelungswillen aufgenommen, erzeugen sie für Behörden und Gerichte jedoch keine Bindungswirkung und dürfen nicht schematisch angewandt werden, sondern sind nur ein Parameter unter mehreren innerhalb der Gesamtabwägung (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 -, juris Rn. 12, vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, juris Rn. 12 und vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Mit ihrer Klage machen die Kläger einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen einer öffentlichen Einrichtung - der vom Beklagten getragenen R...der öffentlichen Musikschule des L... - geltend, für den der Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und als zulässige Klageart die allgemeine Leistungsklage gegeben ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1983 - 7 C 44.81 - BVerwG 68, 62 und vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, zitiert nach juris).

    Was für die Nachbarschaft erhebliche Geräuschbelästigungen und damit schädliche Umwelteinwirkungen i. S. d. §§ 3, 22 BImSchG sind, sind auch Geräuscheinwirkungen, die im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB die Benutzung eines Nachbargrundstücks nicht nur unwesentlich beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 .- 7 C 33/87, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die einzelnen Schallereignisse, ihr Schallpegel und ihre Eigenart (Dauer, Häufigkeit, Impulshaltigkeit) und ihr Zusammenwirken (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, juris Rn. 6, Urteile vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 - juris Rn. 11, und vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 - juris Rn. 14; ferner: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, -OVG 11 S 56.08 -, juris Rn. 15).

    Hat der Gesetzgeber diese Regelwerke nicht in seinen Regelungswillen aufgenommen, erzeugen sie für Behörden und Gerichte jedoch keine Bindungswirkung und dürfen nicht schematisch angewandt werden, sondern sind nur ein Parameter unter mehreren innerhalb der Gesamtabwägung (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 -, juris Rn. 12, vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, juris Rn. 12 und vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, juris Rn. 14).

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Soweit die Kläger für die Bewertung der Zumutbarkeit der mit dem Übungsmodus einhergehenden Geräusche unter Berufung auf ein Urteil des BGH vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91 - eine Höreinvernahme durch die Kammer vor Ort zur Prüfung von Art und Intensität der Lärmbeeinträchtigung für erforderlich halten, teilt die Kammer diese Auffassung nicht.
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Wann Geräusche schädliche Umwelteinwirkungen sind bzw. wann Geräuscheinwirkungen ein Nachbarsgrundstück nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, ist im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen, sofern für die Ermittlung und Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche keine bestimmten Mess- und Berechnungsverfahren oder Lärmwerte rechtlich verbindlich vorgegeben sind (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 4 B 55/03 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
    Wer schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z. B BVerwG Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - juris Ra. 29; Bay VGH, Urteil vom 31. März 2006 - 22 B 05.1683, juris, Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 88.02

    Anlagentyp; Bolzplatz für Kinder; Einzelfallwürdigung; Lärmimmissionen;

  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

  • BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

  • VG Neustadt, 25.08.2022 - 4 K 822/21

    Baugenehmigung für Beachvolleyballanlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und

    Wann Geräusche schädliche Umwelteinwirkungen sind bzw. wann Geräuscheinwirkungen ein Nachbarsgrundstück nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, ist im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen, sofern für die Ermittlung und Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche keine bestimmten Mess- und Berechnungsverfahren oder Lärmwerte rechtlich verbindlich vorgegeben sind (VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 19. April 2017 - 5 K 549/13 -, Rn. 52, juris).
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