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   VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10   

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VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10 (https://dejure.org/2010,18558)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.02.2010 - 5 L 4/10 (https://dejure.org/2010,18558)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 5 L 4/10 (https://dejure.org/2010,18558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 81 Abs 4 AufenthG, § 28 Abs 1 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 80 Abs 5 VwGO
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Ablehnung eines Asylantrags nach § 30 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an einen erwerbslosen ausländischen Ehepartner; Vereinbarkeit des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Die Titelerteilungssperre des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist vorliegend auch anwendbar, da der Bescheid des Bundesamtes zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig war (vgl. Urteile des BVerwG vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 und vom 25. August 2009 - 1 C 30.08 - juris).

    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift - wie hier § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG - genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382).

    Dass es sich bei der "Soll"-Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht um einen strikten Rechtsanspruch handelt, ergibt sich im Übrigen auch aus gesetzessystematischen Gründen (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 3 2. Hs AufenthG, der nur die Sollvorschrift des § 25 Abs. 3 AufenthG ausdrücklich einem Anspruch gleichstellt; in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2008 - 3 M 50.08 - juris; ausdrücklich offen gelassen, BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382, juris Rn. 24).

  • VG Bremen, 15.06.2010 - 5 K 8/10
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 07. Januar 2010 (5 K 8/10) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 22. Januar 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Dezember 2009 anzuordnen,.

    dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vorläufig bis zur Entscheidung über die Klage vom 07. Januar 2010 (5 K 8/10) gegen den Bescheid vom 22. Januar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Dezember 2009 Abstand zu nehmen,.

    Ob der vom Antragsteller begehrte vorläufige Rechtsschutz - der darauf gerichtet ist, dass ihm der weitere Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Entscheidung über seine Klage (5 K 8/10) ermöglicht wird - richtigerweise mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) oder mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verfolgen ist, kann dahingestellt bleiben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09

    Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Die vorübergehende Trennung eines ausländischen Ehemannes von seiner deutschen Ehefrau, der - wie der Antragsteller - unter Verstoß gegen Visumsvorschriften in das Bundesgebiet eingereist ist und hier geheiratet hat, ist zur Durchführung eines von der Ausländerbehörde geforderten ordnungsgemäßen Verfahrens im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz grundsätzlich nicht unzumutbar und stellt in der Regel keinen Duldungsgrund im Sinne von § 60 a Abs. 2 AufenthG dar (st. Rsp., vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2009 - 12 S 28.09 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2008 - 3 M 50.08

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104a AufenthG 2004

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Dass es sich bei der "Soll"-Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht um einen strikten Rechtsanspruch handelt, ergibt sich im Übrigen auch aus gesetzessystematischen Gründen (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 3 2. Hs AufenthG, der nur die Sollvorschrift des § 25 Abs. 3 AufenthG ausdrücklich einem Anspruch gleichstellt; in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2008 - 3 M 50.08 - juris; ausdrücklich offen gelassen, BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG und § 39 VwVGBB - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige atypische Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 - juris, Rz. 21 f.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 - juris, Rz. 10 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - 2 S 36.08

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: Wiederaufleben der Fiktionswirkung nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Deshalb kommt in diesen Fällen nur ein Eilantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 2 S 36.08 - juris, Rz. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 11 S 2364/07 - juris Rz. 3).
  • OVG Berlin, 10.03.2005 - 2 M 70.04

    Visa-Recht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Nach dem insoweit unwidersprochenen Vortrag des Antragsgegners im Widerspruchsbescheid vom 10. Dezember 2009 leben der Antragsteller und seine deutsche Ehefrau von öffentlichen Mitteln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2005 - 2 M 70.04 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2007 - 18 B 2184/06

    Fortbestandsfiktion Erlöschen Ausreise

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610

    Ausländerrecht; Änderung der Sach- und Rechtslage (Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 12 N 73.09

    Visum; Türkei; Wiederkehr; befristete Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen;

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

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