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   VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15   

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https://dejure.org/2015,7345
VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15 (https://dejure.org/2015,7345)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 L 2/15 (https://dejure.org/2015,7345)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 L 2/15 (https://dejure.org/2015,7345)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter "Mobbing" der Missbrauch der Stellung eines Vorgesetzten zu verstehen, um einen Untergebenen systematisch und fortgesetzt zu beleidigen, zu schikanieren und zu diskriminieren (BGH, NJW 2002, 3172 = NVwZ 2003, 125).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - 6 B 2649/06

    Einstufung eines Dienstpostens (Dezernatleiter einer Hochschule) mit einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15
    Darüber hinaus prüfen die Verwaltungsgerichte im Allgemeinen nur, ob der Dienstherr sein Organisationsermessen willkürlich ausgeübt hat (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2013 - 6 A 263/12 -, nrwe.de, und vom 19. April 2007 - 6 B 2649/06 -, nrwe.de, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15
    Das gegen eine Person gerichtete Verhalten erfolgt nur dann systematisch, wenn sich aus einer Kette von Vorfällen ein System erkennen lässt (zum Ganzen vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2003, NVwZ-RR 2003, 715 m. w. N.).
  • VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15

    Vollstreckung aus einem Rücknahme- und Rückforderungsbescheid

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15
    Hinsichtlich des Antrags zu 2. - Unterlassen von Mobbing -, kommt als Anordnungsanspruch der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, abgeleitet aus der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2015 - 26 L 35.15 -, juris) in Verbindung mit dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - 6 A 263/12

    Anforderungen an das Vorliegen einer nicht amtsangemessenen Beschäftigung bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15
    Darüber hinaus prüfen die Verwaltungsgerichte im Allgemeinen nur, ob der Dienstherr sein Organisationsermessen willkürlich ausgeübt hat (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2013 - 6 A 263/12 -, nrwe.de, und vom 19. April 2007 - 6 B 2649/06 -, nrwe.de, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte

    Denn auch vermeintliche Verhaltensweisen der Beschäftigten der B. Dienstelle liegen ausweislich der eigenen Angaben der Antragstellerin bereits 16 Jahre zurück (vgl. dazu VG Frankfurt, B.v. 26.3.2015 - 2 L 2/15 - juris Rn. 18).
  • VG Köln, 02.07.2018 - 19 L 558/18
    Kurzfristigen Konfliktsituationen mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen fehlt in der Regel schon die notwendige systematische Vorgehensweise, BGH, Beschluss vom 01.08.2002 - III ZR 277/01 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2003 - 4 U 51/03 -, juris; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 L 2/15 -, juris.
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