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   VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11   

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VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11 (https://dejure.org/2011,6470)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.10.2011 - 8 K 109/11 (https://dejure.org/2011,6470)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 8 K 109/11 (https://dejure.org/2011,6470)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Der Senat hat in Anknüpfung an die Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14) näher dargelegt, wann ein Rechtsgeschäft seinem wesentlichen Inhalt nach auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden wäre.

    Solche Fälle fehlenden Ursachenzusammenhangs sind etwa bei Veräußerung von Vermögenswerten im Rahmen regulärer Geschäftstätigkeit, zum Zwecke der Sanierung eines Unternehmens oder anlässlich üblicher Nachlassauseinandersetzungen (vgl. Säcker, a. a. O., Rn. 180 zu § 1 VermG; CoRA, RzW 1954, 195; Rädler/Raupach/Bezzenberger, Rn. 142/30 zu § 1 VermG; Schwarz, in: Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band I, S. 164; Wasmuth, Rechtshandbuch Vermögen und Invest. in der ehem. DDR, Kommentar) oder bei Feilbieten einer Ware vor dem 30. Januar 1933, sowie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten/Überschuldung ohne Zusammenhang mit der NS-Herrschaft (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - a. a. O. unter Hinweis u. a. auf Götze, Die Rückerstattung in Westdeutschland und Berlin 1950, S. 164 f.) bejaht worden.

    Dabei belegt bereits der Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 REAO, dass die Widerlegung durch Beweis, dass das Rechtsgeschäft auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden wäre, schon bei Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 - unter Hinweis auf ORG Nürnberg, Urteil vom 23. Januar 1956 - ORG/III/493 - RzW 1956, 194 zur gleich lautenden Vorschrift des § 4 Abs. 1a REG für die US-amerikanische Zone).

    Es ist insoweit zumindest eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit erforderlich, die nach der Lebenserfahrung der Gewissheit so gut wie gleich kommt, damit eine Mitursächlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. auch ORG Herford, Urteil vom 31. Oktober 1961 - ORG II/638 - RzW 1962, 161; Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - a. a. O.).".

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Die gesetzliche Vermutung in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO ist nur dann widerlegt, wenn die dort aufgeführten Hilfstatsachen zur Überzeugung des Gerichts und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, 8 C 10/03, BVerwGE 119, 232-245).

    Dieser Beweis ist kein Gegenbeweis, sondern selbst der Hauptbeweis, mithin der Beweis für die Wahrheit einer Behauptung, während es der Gegenbeweis einer nicht beweisbelasteten Partei ermöglicht, die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer beweisbedürftigen Tatsache zu erschüttern (vgl. BGH, MDR 1978, 914; BGH, MDR 1983, 830; BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a. a. O.).

    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. November 2003, 8 C 10/03 a. a. O. zu den Voraussetzungen für die Möglichkeit nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. a REAO, die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes zu widerlegen, ausgeführt:.

  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2005 - 3 K 77/05
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    ... sei "Mischling 1. Grades" im Sinne von § 2 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz in Verbindung mit dem Runderlass des Reichsministers des Innern vom 26. November 1935 gewesen, wie auch die 3. Kammer in ihrem Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 K 77/05 - festgestellt habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Streitakten, der Streitakten der Verfahrens 8 K 607/08 und 3 K 77/05 sowie der im Verfahren 8 K 607/08 beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Die 3. Kammer hat in ihrem Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 K 77/05 - S. 27 f dazu ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 8.06

    Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 -, wonach ... nicht zum Personenkreis der Kollektivverfolgten gehöre, weil zur Zeit des Nationalsozialismus keine Erkenntnisse vorgelegen hätten, dass er "Mischling 1. Grades" gewesen sei, und heutige Erkenntnisquellen nicht zu berücksichtigen seien, sei nicht zu folgen.

    Nachdem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 - ergangen war, hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger mit Schriftsatz vom 17. April 2008 die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 C 8.06 - entfaltet keine Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO, da es im vorliegenden Verfahren um ein Grundstück geht, welches in dem Verfahren 8 C 8.06 nicht Streitgegenstand war.

  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 21.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Kollektivverfolgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Zu diesem Personenkreis gehörten schon seit dem 30. Januar 1933 nicht nur Juden im Sinne der nationalsozialistischen Rassegesetze, sondern auch "Mischlinge ersten Grades" (Urteile vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 21.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 8 S. 39 und vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 15.05 - BVerwGE 125, 359 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 36; so auch weitgehend die rückerstattungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. CoRA vom 22. September 1950, RzW 1951, 66; BOR Herford, RzW 1951, 244; KG Berlin (West), RzW 1952, 381 f.; WK Kassel, RzW 1949, 26).

    Wie dort zählen auch im Vermögensrecht Juden und sogenannte "Mischlinge ersten Grades" zu den kollektiv Verfolgten, sogenannte "Mischlinge zweiten Grades" hingegen nicht (Schwarz, Rückerstattung nach den Gesetzen der alliierten Mächte, München 1974, S. 127, BVerwG, Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 21.99 -, ZOV 2001, 58, 60).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Gehörte der Antragsteller oder sein Rechtsvorgänger zum Kreis der Kollektivver-folgten, kommt es auf den Nachweis individueller Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a REAO nicht an (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 16/98 -, S. 13 des Urteilsumdrucks).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Denn § 1 Abs. 6 VermG soll eine "Wiedergutmachungslücke" schließen und für erlittenes NS-Unrecht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin in gleicher Weise Wiedergutmachung gewähren wie (zuvor) im übrigen Bundesgebiet (vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Denn § 1 Abs. 6 VermG soll eine "Wiedergutmachungslücke" schließen und für erlittenes NS-Unrecht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin in gleicher Weise Wiedergutmachung gewähren wie (zuvor) im übrigen Bundesgebiet (vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Der Rückgriff auf die alte rückerstattungsrechtliche Rechtsprechung ist bei der Auslegung des § 1 Abs. 6 VermG geboten (vgl. Urteil vom 22. Februar 2002 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68), da eine solche Auslegung gerade zur Schließung der auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bestehenden Wiedergutmachungslücke beiträgt.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Diese Auslegung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3/06 -, zitiert nach juris, Rn 24 f., bestätigt.
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02

    Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige;

  • BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81

    Widerlegung des Anscheinsbeweises

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 15.05

    Erbengemeinschaft; rassisch gemischte Erbengemeinschaft; Miterbenanteil;

  • FG Sachsen, 25.05.1999 - 3 K 24/98

    Anspruch auf Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheides; Steuerliche Bewertung

  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

  • BGH, 13.07.1960 - IV ZR 25/60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Dieser Rechtsprechung kommt allein im Rahmen der Frage Bedeutung zu, ob die gesetzliche Vermutung, der Vermögensverlust sei verfolgungsbedingt gewesen, den Anforderungen des Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO entsprechend widerlegt worden ist; aus ihr lässt sich jedoch - anders als der Beigeladene offenbar meint - nicht ableiten, der nach § 1 Abs. 6 S. 1 VermG erforderliche Vermögensverlust sei bereits mit Abschluss des Kausalgeschäfts eingetreten (in diesem Sinne: BVerwG, Urt. v. 04. April 2012 - BVerwG 8 C 9.11 - juris Rn. 36; vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 26. Oktober 2011 - 8 K 109/11 - juris Rn. 68).
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