Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33745
VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02 (https://dejure.org/2007,33745)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.11.2007 - 4 K 2773/02 (https://dejure.org/2007,33745)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. November 2007 - 4 K 2773/02 (https://dejure.org/2007,33745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    In seinem Urteil vom 29. Januar 1998 zum Aktenzeichen 7 C 60/96 (BVerwG, VIZ 1998, 254-255) hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausdrücklich klargestellt: "..., daß in besonders gelagerten Fällen auch eine Veräußerung, und zwar sogar an private Erwerber, im gesellschaftlichen Interesse liegen konnte.".

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich zudem insoweit von denen, die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hatte, dass das Grundstück zuvor nicht unter "quasi-staatlicher Verwaltung" stand und den Rat der Gemeinde wegen gezogener Nutzungen deshalb auch keine gesteigerte Verantwortlichkeit traf (vgl. BVerwG, VIZ 1998, 254-255).

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Gemeinsames Merkmal aller Regelbeispiele ist, dass sie eine sittlich anstößige Manipulation des Erwerbsvorganges erfordern (BVerwG, VIZ 1993, 250 sowie BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - KPS § 4 VermG 1/95).

    Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der in Rede stehende Verstoß die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 a. a. O. und BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 20/94 - KPS § 4 VermG 1/96, S. 5 ff.).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Die Tatbestandsalternative des Machtmissbrauchs liegt vor, wenn der Vermögenszugriff unter bewusst rechtswidrigem Einsatz des Machtapparats von Staat oder Partei erfolgte, um eine Überführung in Volkseigentum oder in das Eigentum eines Dritten zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310).
  • BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70

    Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (BGH, Urteil vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70 - NJW 1972, 150 ).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 129.04

    Feststellung vermögensrechtlicher Berechtigung hinsichtlich mehrerer Grundstücke;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft stellt allerdings nicht allein schon deswegen eine unlautere Machenschaft dar, weil die hierfür in § 105 Abs. 1 FGB der DDR normierten Voraussetzungen nicht vorlagen (Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 129.04 -, ZOV 2005, 217; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der in Rede stehende Verstoß die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 a. a. O. und BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 20/94 - KPS § 4 VermG 1/96, S. 5 ff.).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Diese Bestimmung betrifft nur solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den seinerzeit gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. BVerwG, VIZ 1994, 601, 602; VIZ 1995, 652; VIZ 1995, 708, 709).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Diese Bestimmung betrifft nur solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den seinerzeit gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. BVerwG, VIZ 1994, 601, 602; VIZ 1995, 652; VIZ 1995, 708, 709).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 296/95

    Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Dies entsprach der damaligen Verwaltungspraxis im Zuge der Anwendung von § 24 Abs. 2 des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR vom 5. Dezember 1975 (GBl I S. 748), wonach Abwesenheitspflegschaften für Bürger anderer Staaten angeordnet werden konnten, wenn diese nicht für eine Sicherung und ordnungsgemäße Verwaltung ihres Vermögens gesorgt hatten (vgl. Kommentar zum FGB, hrsg. vom Ministerium der Justiz, 1982, Anm. 1.2 zu § 105; vgl. auch BGH, VIZ 1997, 216).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
    Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft stellt allerdings nicht allein schon deswegen eine unlautere Machenschaft dar, weil die hierfür in § 105 Abs. 1 FGB der DDR normierten Voraussetzungen nicht vorlagen (Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 129.04 -, ZOV 2005, 217; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98

    Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden;

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

  • BVerwG, 22.04.1994 - 7 B 188.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit des Rechtserwerbs - Staatlich eingesetzter

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht