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   VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02   

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https://dejure.org/2007,36753
VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02 (https://dejure.org/2007,36753)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.11.2007 - 4 K 626/02 (https://dejure.org/2007,36753)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. November 2007 - 4 K 626/02 (https://dejure.org/2007,36753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unlautere Machenschaft durch Vorschieben der Enteignung für Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BaulG; Erwerb von Gebäudeeigentum ohne staatliche Genehmigung; Wohnraumzuweisung ohne gesellschaftliche Erfordernisse; Erkennbarkeit der Unredlichkeit des Erwerbs von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Die zweite Gruppe betrifft Enteignungen, bei denen die Manipulation nicht in der Verschleierung des wahren Enteignungszwecks, sondern darin liegt, dass der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (BVerwG, VIZ 1997, 160 und BVerwG, VIZ 1994, 185).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Demgemäß entsprach es der in der DDR üblichen Praxis, die staatliche Grundstücksverkehrsgenehmigung erst zu erteilen, wenn eine Zuweisung für den betreffenden Wohnraum vorlag (vgl. BVerwG, VIZ 2000, 402-405).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Dies folgt aus den auch im Vermögensrecht geltenden allgemeinen Gründsätzen der Beweislast im verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163.95 - KPS 10/95 zu § 4 VermG).
  • BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70

    Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (BGH, Urteil vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70 - NJW 1972, 150 ).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalles der in Rede stehende Verstoß die Absicht des Veräußerers erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - KPS § 4 VermG 1/95 und BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 20/94 - KPS § 4 VermG 1/96).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Hinzutreten muss vielmehr noch, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalles der in Rede stehende Verstoß die Absicht des Veräußerers erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und dass der Erwerber diesen konkreten Rechtsverstoß zumindest hätte erkennen können (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42/93 - KPS § 4 VermG 1/95 und BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 20/94 - KPS § 4 VermG 1/96).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Gemeinsames Merkmal aller Regelbeispiele ist, dass sie eine sittlich anstößige Manipulation des Erwerbsvorgangs erfordern (siehe insbesondere BVerwG, VIZ 1993, 250).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98

    Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02
    Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" ist gleichbedeutend mit dem Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit (BVerwG, Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6 und BVerwG, VIZ 1999, 525, 527).
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