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   VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15   

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VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15 (https://dejure.org/2017,5669)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 (https://dejure.org/2017,5669)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 6 K 1701/15 (https://dejure.org/2017,5669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von Platanen; bauplanungsrechtliches Erhaltungsgebot für Bäume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 19.05.1995 - 4 B 247.94
    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Widersetzt sich indessen - wie hier - der Beklagte, so kann der Kläger die Erledigung feststellen lassen, um auf diese Weise die Kostentragungspflicht zu vermeiden (BVerwG, Urt. v. 29.06.2001 - 6 CN 1.01 -, Rn. 7, juris; Beschl. v. 19.05.1995 - 4 B 247.94 -, Rn. 26, juris; Urt. v. 17.02.1993 - 11 C 17.92 -, Rn. 8, juris; Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, Rn. 19, juris).

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Anträge von einem Rechtsanwalt gestellt werden (vgl. für eine entsprechende Verfahrenskonstellation: BVerwG, Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 7).

    Die Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 11/12).

    Gleichwohl handelt es sich um einen Grund, der außerhalb des Prozesses liegt (vgl. für die Rücknahme eines Bauantrags: BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 22.88 -, Rn. 11, juris; vgl. auch Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 19, wo von einer begrenzten Bedeutung der "nicht zurechenbaren Gründe" die Rede ist).

    Ebenso wie dort im Falle der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts dem Kläger eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nicht vorenthalten werden darf, wenn er an ihr ein berechtigtes Interesse hat, darf dem Beklagten in Fällen der vorliegenden Art eine Sachentscheidung darüber nicht vorenthalten werden, ob die Klage vor der Erledigung der Hauptsache überhaupt zulässig und begründet gewesen ist (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2013 - 8 B 8.13 -, Rn. 6, juris; Urt. v. 29.06.2001, a.a.O., Rn. 7; Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 27; Urt. v. 25.03.1981 - 8 C 85.80 -, Rn. 15, juris).

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Widersetzt sich indessen - wie hier - der Beklagte, so kann der Kläger die Erledigung feststellen lassen, um auf diese Weise die Kostentragungspflicht zu vermeiden (BVerwG, Urt. v. 29.06.2001 - 6 CN 1.01 -, Rn. 7, juris; Beschl. v. 19.05.1995 - 4 B 247.94 -, Rn. 26, juris; Urt. v. 17.02.1993 - 11 C 17.92 -, Rn. 8, juris; Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, Rn. 19, juris).

    23 Der Wechsel vom ursprünglichen Begehren - im Zeitpunkt der Klageerhebung war mangels Erfüllung des Handlungsgebotes noch von einer Anfechtungsklage auszugehen - zum Erledigungsfeststellungsantrag unterliegt nicht den Einschränkungen des § 91 VwGO und bedarf auch nicht der Einwilligung des Beklagten (BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 4.97 -, Rn. 16, juris; Urt. v. 29.06.2001, a.a.O.).

    Ebenso wie dort im Falle der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts dem Kläger eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nicht vorenthalten werden darf, wenn er an ihr ein berechtigtes Interesse hat, darf dem Beklagten in Fällen der vorliegenden Art eine Sachentscheidung darüber nicht vorenthalten werden, ob die Klage vor der Erledigung der Hauptsache überhaupt zulässig und begründet gewesen ist (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2013 - 8 B 8.13 -, Rn. 6, juris; Urt. v. 29.06.2001, a.a.O., Rn. 7; Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 27; Urt. v. 25.03.1981 - 8 C 85.80 -, Rn. 15, juris).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Ein "Umschlagen" in eine enteignende Maßnahme kommt nicht in Betracht (vgl. mit Nachweisen aus der Rspr. des BVerfG: BVerwG, Urt. v. 27.08.2009 - 4 CN 5/08 -, Rn. 13-18, juris).

    Eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse geboten und die bei genereller Betrachtung verhältnismäßig sind, aber in besonders gelagerten Härtefällen zu unverhältnismäßigen oder gleichheitswidrigen Belastungen führen können, können mit finanziellen Ausgleichsregelungen verbunden werden, um die Eigentumsbeschränkung auch in diesen Härtefällen durchzusetzen (sog. ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung - vgl. BVerwG, Urt. v. 27.08.2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 8 A 10021/14

    Behandlung der einseitigen Erledigung im Berufungszulassungsantragsverfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Der Streitwert wird somit durch den von der Klägerin nur noch auf das Kosteninteresse abzielenden Erledigungsfeststellungsstreit bestimmt (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.04.2014 - 8 A 10021/14 -, Rn. 19, juris).
  • VG Freiburg, 26.03.2008 - 1 K 894/06

    Beseitigung von Wald wegen Nichteinhaltung des zulässigen Abstandes

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Das gesetzliche Verbot einer Unterhaltung von Anpflanzungen, die die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, erfasst nicht die pauschale und generelle Abwehr lediglich theoretisch denkbarer abstrakter Gefahren, sondern setzt eine individuell-konkrete Gefahr voraus, wie sie etwa im Fall standunsicherer Bäume am Straßenrand existieren kann (VG Freiburg, Urt. v. 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, Rn. 32, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 9 S 1167/11

    Zur Streitwertfestsetzung im Falle der Klageänderung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts ist der geänderte Streitgegenstand (vgl. in Auseinandersetzung mit der Regelung in § 40 GKG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2011 - 9 S 1167/11 -, juris).
  • BVerwG, 08.10.2014 - 4 C 30.13

    Erhaltungsfestsetzung; Bebauungsplan; Rechtsgrundlage; städtebauliche Gründe;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Zielt die Erhaltungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. b) BauGB grundsätzlich auf umfassenden Schutz, dann kann sie auch Grundlage für Ersatzpflanzpflichten sein (BVerwG, Urt. v. 08.10.2014 - 4 C 30/13 -, Rn. 14, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02

    Bebauungsplan: Will die Gemeinde den durch den Erschließungsverkehr

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.03.2005 - 5 S 551/02 -, Rn. 22, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 10 S 2350/07

    Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Der fortwirkende Verwaltungsakt ist unverzichtbare Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme, die ihrerseits wiederum ebenso unentbehrliche Grundlage einer Anforderung der Vollstreckungskosten ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.01.2008 - 10 S 2350/07 -, Rn. 32, juris).
  • BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87

    Rechtsstreit - Erledigung - Mündliche Verhandlung - Festhalten am Klageantrag

    Auszug aus VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
    Die objektive Feststellbarkeit ist erst dann zu verneinen, wenn in Wirklichkeit nur das subjektive Motiv des Klägers für die Weiterverfolgung seines Klagebegehrens entfallen ist (Flucht in die Erledigung bzw. verschleierte Klagerücknahme - vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 29.09.1988 - 7 B 185.87 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

  • BVerwG, 30.04.1996 - 6 B 77.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand der Anfechtungsklage bei Änderung des

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91

    Zur Wiederholungsgefahr bei der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 10 S 1201/13

    BGB-Gesellschaft als Sammlerin von Abfällen; prozessuale Rechte der

  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 22 ZB 04.1853

    Auswirkungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen

  • BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 8.13

    Zu den Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Rahmen der Prüfung eines

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 17.92
  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20

    Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob Erledigung eintritt, wenn durch eine freiwillige Befolgung eines Verwaltungsakts irreversible Zustände entstanden sind (vgl. Erledigung bejahend: BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - 3 C 103.79 -, juris, Rn. 52 - Erfüllung der Verpflichtung zur Depothaltung; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.1992 - 5 S 2737/91 - juris Rn. 16 - Beseitigung eines Zauns; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, juris Rn. 8 - Einholung eines Gutachtens; Sächsisches OVG, Urteil vom 27.01.2022 - 3 A 1196/19 -, juris Rn. 33, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 14.09.2023 - 3 C 11.22 -, juris Rn. 8 - Verkehrsverbot in Bezug auf Wein erledigt durch Vernichtung des Weins; VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 - juris Rn. 26 f. - Rückschnitt von Bäumen; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 107; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1989 - 5 S 3157/88 -, juris Rn. 25 ff. - Grundwasseruntersuchungen; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2000 - A 2 S 177/98 -, juris Rn. 8 - in der Regel keine Erledigung durch freiwillige Befolgung; vgl. auch in der Regel Erledigung verneinend - jedoch im dortigen Einzelfall bejahend - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 -, juris Rn. 43).

    § 28 Abs. 2 Satz 2 StrG ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - Rechtsgrundlage für eine Verfügung, mit der das gesetzliche Verbot in § 28 Abs. 2 Satz 1 StrG konkretisiert und durchgesetzt werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2018 - 8 K 1359/18 -, juris Rn. 16; VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, juris Rn. 33; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, § 28 Rn. 17; Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl. § 28 StrG Rn. 7c).

    Als spezielle polizeirechtliche Eingriffsermächtigung verdrängt diese Norm in ihrem Anwendungsbereich die polizeiliche Generalklausel (vgl. Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, § 28 Rn. 17; wohl auch VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, juris Rn. 33 sowie Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl. § 28 StrG Rn. 7c entgegen dessen Rn. 3).

    Das Einschreiten diente dem Schutz einer öffentlichen Straße, der Landesstraße L X. Anpflanzungen sind u.a. Bäume (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, juris Rn. 40).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten erfordert § 28 Abs. 2 StrG nicht eine bereits eingetretene Störung, sondern es genügt eine konkrete Gefahr (vgl. VG Freiburg, Urteile vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, juris Rn. 41 und vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, juris Rn. 32; Schuhmacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl. § 28 StrG Rn. 7d), die hier vorlag.

    Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 StrG sind Adressaten der Aufforderung die nach § 28 Abs. 1 StrG Verpflichteten, d.h. die Eigentümer und Besitzer der der Straße benachbarten Grundstücke (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, juris Rn. 42).

    Dem Kläger bzw. dessen Rechtsvorgänger ist unter dem Blickwinkel der Gefahrenabwehr durch den Straßenbau lediglich ein Lagevorteil entgangen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, Rn. 43).

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