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   VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17   

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VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17 (https://dejure.org/2017,19484)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.06.2017 - 4 K 3381/17 (https://dejure.org/2017,19484)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 4 K 3381/17 (https://dejure.org/2017,19484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch der EnBW gegen Stadt Schopfheim auf Gestattung einer Baustellenzufahrt über Waldweg zum Windpark Hasel

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Das private Wirtschaftswegenetz einer Gemeinde ist (auch) keine gemeindliche Einrichtung im Sinn von § 10 Abs. 2 Satz 2 GemO (a.A. OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 21, 10.2009 - 1 A 10481/09 - juris).

    Die Antragstellerin stützt ihren Anspruch auf Mitbenutzung des gemeindlichen Waldwegs deshalb in erster Linie auf Rechtsprechung rheinland-pfälzischer Verwaltungsgerichte, wonach das (nicht-öffentliche) Wirtschaftswegenetz einer Gemeinde eine ausdrücklich oder konkludent öffentliche gemeindliche Einrichtung sein könne, da dieses der Daseinsvorsorge diene, indem es den Eigentümern der dadurch erschlossenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke eine Zuwegung gewähre (OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, juris, Rdnrn. 38 ff.; VG Mainz, Urteil vom 22.07.2016 - 3 L 648/16.MZ -).

  • VG Mainz, 22.07.2016 - 3 L 648/16

    Windenergiebetreiber darf Gemeindewege benutzen

    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Die Antragstellerin stützt ihren Anspruch auf Mitbenutzung des gemeindlichen Waldwegs deshalb in erster Linie auf Rechtsprechung rheinland-pfälzischer Verwaltungsgerichte, wonach das (nicht-öffentliche) Wirtschaftswegenetz einer Gemeinde eine ausdrücklich oder konkludent öffentliche gemeindliche Einrichtung sein könne, da dieses der Daseinsvorsorge diene, indem es den Eigentümern der dadurch erschlossenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke eine Zuwegung gewähre (OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, juris, Rdnrn. 38 ff.; VG Mainz, Urteil vom 22.07.2016 - 3 L 648/16.MZ -).
  • VGH Bayern, 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154
    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07

    Neue Trift

    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07

    Fahrten mit Schlittenhundegespannen auf Waldwegen

    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Es handelt sich vielmehr um private Wege, deren Benutzung grundsätzlich nur mit privatrechtlichen Gestattung des Wegeeigentümers zulässig ist (VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.2009 - 5 S 2398/07 -, NuR 2009, 653 = juris, Rdnr. 24 am Ende m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1060/06

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Selbst wenn grundsätzlich ein Anspruch des Inhabers einer Genehmigung für ein im Wald gelegenes (im Außenbereich privilegiertes) Vorhaben auf Nutzung eines vorhandenen privaten Waldwegs - etwa entsprechend der Rechtslage bei der Einräumung einer Erlaubnis zur Sondernutzung an einem beschränkt öffentlichen Weg (vgl., zu genehmigten Vorhaben auch § 16 Abs. 6 Satz 1 StrG) - gegeben wäre (OVG NW, Urteil vom 28.02.2008 - 10 A 1060/06 -, juris, Rdnrn. 77 ff., insbes.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 5 S 1353/80

    Teileinziehung einer Straße; Anliegergebrauch; Sperrung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als

    Auszug aus VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17
    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • VG Frankfurt/Oder, 02.10.2018 - 5 L 794/18

    Befahren von Wald mit sog. Segways

    Deren Benutzung richtet sich öffentlich-rechtlich nicht nach Straßenrecht, sondern nach Waldrecht (vgl. für die Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 06. Juni 2017 - 4 K 3381/17 -, juris, Rn. 10, 11).
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