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   VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06   

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https://dejure.org/2007,29931
VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06 (https://dejure.org/2007,29931)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.03.2007 - 2 K 1674/06 (https://dejure.org/2007,29931)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. März 2007 - 2 K 1674/06 (https://dejure.org/2007,29931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Hundehaltungsverbot im Fall eines Kampfhunds nach nicht bestandener Verhaltensprüfung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung der Eigenschaft als Kampfhund bei Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier; Nachweis einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit des Hundes gegenüber Menschen oder Tieren; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Durchführung und Bewertung des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03

    Ermächtigungsgrundlage für HuV BW - polizeiliche Generalklausel

    Auszug aus VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06
    Gegen die Wirksamkeit der PolVOgH hat die Kammer keine Bedenken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 - und vom 6.5.2003 - 1 S 411/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00

    Folgenabwägung bei einstweiliger Anordnung im Normenkontrollverfahren -

    Auszug aus VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06
    Gegen die Wirksamkeit der PolVOgH hat die Kammer keine Bedenken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 - und vom 6.5.2003 - 1 S 411/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes - Zuverlässigkeit des Halters

    Auszug aus VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06
    Entscheidend ist, ob aufgrund der vom Hundehalter begangenen Rechtsverstöße nach objektivem Maßstäben und unter Würdigung der Persönlichkeit des Betroffenen und der Umstände des Einzelfalls die Gefahr besteht, dieser werde künftig seine Pflichten als Hundehalter nicht erfüllen (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 12.8.2004 - 1 S 564/04 -).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06
    Zu diesen Wertungen gehören unter anderem die Entscheidungen darüber, welche Fähigkeiten verlangt werden und wie ein Fehler zu bewerten ist, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Beurteilung und die Bildung des Vergleichsrahmens der Prüfer (vgl. zum Ganzen neben den o.g. Beschlüssen des BVerfG: BVerwG, Urteile vom 9.12.1992, NVwZ 1993, 677; vom 24.2.1993, BVerwGE 92, 132 und vom 30.6.1994, DVBl. 1994, 1362).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06
    Zu diesen Wertungen gehören unter anderem die Entscheidungen darüber, welche Fähigkeiten verlangt werden und wie ein Fehler zu bewerten ist, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Beurteilung und die Bildung des Vergleichsrahmens der Prüfer (vgl. zum Ganzen neben den o.g. Beschlüssen des BVerfG: BVerwG, Urteile vom 9.12.1992, NVwZ 1993, 677; vom 24.2.1993, BVerwGE 92, 132 und vom 30.6.1994, DVBl. 1994, 1362).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06
    Zu diesen Wertungen gehören unter anderem die Entscheidungen darüber, welche Fähigkeiten verlangt werden und wie ein Fehler zu bewerten ist, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Beurteilung und die Bildung des Vergleichsrahmens der Prüfer (vgl. zum Ganzen neben den o.g. Beschlüssen des BVerfG: BVerwG, Urteile vom 9.12.1992, NVwZ 1993, 677; vom 24.2.1993, BVerwGE 92, 132 und vom 30.6.1994, DVBl. 1994, 1362).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06
    Nach den in der Rechtsprechung auf der Basis der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17.4.1991 (BVerfGE 84, 34 und 59) entwickelten Grundsätzen sind wertende Prüfungsentscheidungen von den Verwaltungsgerichten nur daraufhin überprüfbar, ob die Prüfer die gesetzlichen Vorgaben und allgemeingültigen Bewertungsmaßstäbe beachtet haben, von einem richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen sind und das Gebot der Sachlichkeit eingehalten haben.
  • VG Freiburg, 09.11.2020 - 4 K 2926/20

    Vorläufiger Rechtschutz gegen eine mündlich angeordnete Beschlagnahme eines

    Die Bewertung einer Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH, die mit einem Kampfhund durchgeführt wird, dürfte einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegen (wie VG Freiburg, Urt. v. 07.03.2007 - 2 K 1674/06 -, juris Rn. 35 ff.).

    Ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhunds liegt nur vor, wenn ein (besonderer) Bedarf besteht, der ausschließlich durch Kampfhunde und nicht auch durch andere Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft angemessen erfüllt werden kann (wie VG Freiburg, Urt. v. 07.03.2007 - 2 K 1674/06 -, juris Rn. 41).

    Dies legt es nahe, die zum "gewöhnlichen" Prüfungsrecht entwickelten Grundsätze heranzuziehen (vgl. zum Ganzen bereits VG Freiburg, Urt. v. 07.03.2007 - 2 K 1674/06 -, juris Rn. 35).

    Erst recht darf es nicht seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung durch die Prüfer setzen (vgl. zum Ganzen VG Freiburg, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N.).

    Sein bloßer Wunsch an der Haltung eines Kampfhundes und seine emotionale Verbundenheit zu der Hündin begründen indes gerade noch kein "berechtigtes Interesse" im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 PolVOgH, da andernfalls jedem Kampfhundehalter eine Erlaubnis zu erteilen wäre und der Zweck der Verordnung, die Haltung von Kampfhunden einzudämmen, damit kaum noch erreicht werden könnte (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O., juris Rn. 41).

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