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   VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07   

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VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07 (https://dejure.org/2008,7585)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 1 K 547/07 (https://dejure.org/2008,7585)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 1 K 547/07 (https://dejure.org/2008,7585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verstoß des baden-württembergischen Sportwettenmonopols gegen Europarecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis für private Sportwettenvermittler oder Sportwettenveranstalter; Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch die Pflicht zur Beantragung einer nationalen Konzession; Begrenzung der Zahl der Annahmestellen zwecks Gewährleistung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht - Oddset; Sportwetten; Sportwettenmonopol staatliches; Vertriebskonzept; Sozialkonzept; Werbung; Kontrolle der Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Ein solches auf Einnahmeerzielung und Expansion angelegtes, europarechtlich zulässiges Monopol wäre verfassungswidrig (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 , Rdnr. 107, 141).

    Auch das Bundesverfassungsgericht verlangt strukturelle Sicherungen, die für die Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht sorgen; der Gesetzgeber muss geeignete staatliche Kontrollinstanzen mit ausreichender Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates einrichten (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O., Rdnrn.120, 154).

  • VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07

    Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Das Sportwettenmonopol des Landes Bad.-Württ. (§ 10 Abs. 2 u. 5 GlüStV (GlüStVtrG BW)) stellt auch unter Berücksichtigung des mittlerweile vorliegenden Vertriebskonzepts und Sozialkonzepts der staatlichen Toto-Lotto-GmbH (STLG) nach wie vor eine europarechtswidrige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) dar (wie Urteile vom 16.04.2008 - 1 K 2683/07- u.a.).

    Die Kammer hat in den Urteilen vom 16.04.2008 (u.a. 1 K 2683/07, juris = www.vgfreiburg.de > Entscheidungen = www.glücksspielstaatsvertrag.de >Urteile) entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg derzeit eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) darstellt und europarechtswidrig ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Das RP Karlsruhe hat insoweit ausgeführt, gegen die (ca. 30 % bis 50 % des Sportwettenumsatzes erzielenden) Internetanbieter solle zunächst mit Grundverfügungen vorgegangen werden (zu einem solchen Fall vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, ZfWG 2007, 432), um dann auf einer nächsten Stufe unter Zusammenarbeit mit den Banken oder notfalls auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 4 GlüStV die Finanzströme betreffend untersagte Sportwetten zu unterbrechen.
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Unterbindung grenzüberschreitender Sportwettenvermittlungen in das EU-Ausland ausschließlich gegenüber Drittstaatsangehörigen mit dem bei der Ermessensausübung zu wahrenden Gleichbehandlungsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. hierzu OVG Saarland, Beschl. v. 25.04.2007 - 3 W 24/06 - juris).
  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Dies hängt vielmehr von den Vertragsvorschriften ab, auf die Art. 86 Abs. 1 EG verweist (so zu Art. 90 Abs. 1 EG-Vertrag: EuGH, Urt. v. 19.3.1991 - C-202/88 - [Telekommunikations-Endgeräte], Leitsatz 2; von Burchard, a.a.O., Art. 86, Rnr. 27).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Zu den zu beachtenden Vorschriften gehören - soweit vorliegend bedeutsam - insbesondere der ausdrücklich in Art. 86 Abs. 1 EG genannte Art. 82, ferner aber gerade auch die Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Urt. v. 18.6.1991 - C-260/89 [ERT], Rnr. 27).
  • EuGH, 11.12.1997 - C-55/96

    Job Centre

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Dem Anwendungsbereich des Art. 86 EG unterfallen folglich auch Maßnahmen eines Mitgliedstaats (hier: Inkraftsetzen einer Gesetzesbestimmung), mit denen er eine Lage schafft, in der das bevorrechtigte Unternehmen schon durch die bloße Ausübung des übertragenen Rechts (hier: monopolartige Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten) zwangsläufig gegen den Vertrag verstoßen muss (EuGH, Urt. v. 11.12.1997 - C-55/96 [Job Centre] - Rnr. 29; von Burchard, a.a.O., Art. 86 Rnr. 37).
  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.11.2007 (1 BvR 2218/06) entschieden, dass eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung, die - wie im vorliegenden Fall - nicht mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter, sondern allein mit einem objektiven Verstoß gegen das staatliche Sportwettenmonopol begründet ist, sich wegen der verfassungswidrigen Rechtslage jedenfalls in der Zeit bis zum 28.03.2006 nicht als rechtmäßig erweisen kann.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.03.2007 (C - 338/04 -Placanica-) ausgeführt, ein polizeiliches Genehmigungsverfahren, mit dem die im Glücksspielsektor tätigen Wirtschaftsteilnehmer einer vorherigen Kontrolle unterzogen würden, sei zwar eine ohne weiteres verhältnismäßige Maßnahme.
  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

    Auszug aus VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
    Dies bedeutet, dass er kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen muss (EuGH, Urt. Gambelli, Rdnr. 67; Urt. Placanica, Rdnr. 53; siehe auch EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 14.03.2007, E-1/06 - Gaming Machines, Rdnr. 53).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

  • VG Karlsruhe, 15.09.2008 - 2 K 1637/08

    Verstoß des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg gegen

    27 Die rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols, so wie sie sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag und dem baden-württembergischen Ausführungsgesetz ergibt, ist nach Auffassung der Kammer im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit grundsätzlich nicht zu beanstanden; sie bildet eine ausreichende normative Grundlage für die Rechtfertigung einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (a.A. VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 -, juris passim).

    Der Glücksspielstaatsvertrag überlässt insbesondere entgegen der Auffassung des Klägers die Regelung über Art und Zuschnitt der Wetten nicht der Exekutive, sondern enthält insoweit am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtete Regelungen (a.A. wohl VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 -, juris Rn. 50).

    Gerade dies aber wäre nach Auffassung der Kammer (in Übereinstimmung mit dem VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2008 -1 K 547/07 -, juris Rn. 32 f.) für ein konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtetes staatliches Monopol erforderlich.

    Ohnehin ist es im Hinblick auf das Suchtpotential von Sportwetten unerheblich, ob das Angebot von einem Unionsbürger, von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaft oder von einem Drittstaatsangehörigen ausgeht (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 25.04.2007 - 3 W 24/06 -, juris Rn. 114; VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 - juris Rn. 78).

  • VG Karlsruhe, 15.09.2008 - 2 K 174/08
    Die rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols, so wie sie sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag und dem baden-württembergischen Ausführungsgesetz ergibt ist nach Auffassung der Kammer im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit grundsätzlich nicht zu beanstanden; sie bildet eine ausreichende normative Grundlage für die Rechtfertigung einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (a.A. VG Freiburg, Urt.v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 -, juris passirn).

    Der Glücksspielstaatsvertrag überlässt insbesondere die Regelung über Art und Zuschnitt der Wetten nicht der Exekutive, sondern enthält insoweit am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtete Regelungen (a.A. wohl VG Freiburg, Urt.v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 -, juris Rn. 50).

    Gerede dies aber wäre nach Auffassung der Kammer (in Übereinstimmung mit dem VG Freiburg, Urt.v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 -, juris Rn. 32 f.) für ein konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtetes staatliches Monopol erforderlich.

    Ohnehin ist es im Hinblick auf das Suchtpotential von Sportwetten unerheblich, ob das Angebot von einem Unionsbürger, von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaft oder von einem Drittstaatsangehörigen ausgeht (vgl. OVG des Saarlandes , Beschl.v. 25.04.2007 - 3 VV 24/06 -, juris Rn. 114; VG Freiburg, Urt.v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 - juris Rn. 78).

  • VG Saarlouis, 18.12.2008 - 6 K 37/06

    Sportwettenmonopol im Saarland: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

    A.A. VG Freiburg, Urteile vom 16.04.2008, -1 K 2683/07- und vom 09.07.2008, -1 K 547/07- zit. nach juris; insoweit offen lassend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2008, -6 S 1288/08-, zit. nach juris; s. gegen den Wegfall des Genehmigungserfordernisses auch EG-Kommission, Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof vom 10.12.2007 und vom 19.05.2008, a.a.O.

    verneinend für die Lage in Berlin: VG Berlin, Urteil vom 07.07.2008, a.a.O.; verneinend für die Lage in Baden-Württemberg (allerdings unter europarechtlichen Vorzeichen): VG Freiburg, Urteile vom 16.04.2008, a.a.O. und vom 09.07.2008, a.a.O..

    VG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2008, a.a.O.; VG Koblenz, Urteil vom 26.03.2008, a.a.O.; VG B-Stadt, Urteil vom 05.08.2008, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2008, a.a.O.; siehe auch z.T. hauptsacheoffen und nach summarischer Prüfung: OVG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008, a.a.O. und vom 16.10.2008, -6 S 1288/08-, zit. nach juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.07.2008, a.a.O. und vom 22.02.2008, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2008, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 01.09.2008, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 13.08.2008, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2008, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2008, a.a.O., allerdings mit stärkeren Zweifeln; a.A. VG Freiburg, Urteile vom 16.04.2008, -1 K 2683/07- und vom 09.07.2008, -1 K 547/07- ; zweifelnd: VG Gießen, Vorlagebeschluss vom 07.05.2007, -10 E 13/07-; VG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 24.07.2007, -4 K 4435/06-; VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.01.2008, -12 A 102/06-; OVG Bremen, Aussetzungsbeschluss vom 01.08.2008, -1 S 89/08- , alle zit. nach juris.

  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

    Die Kammer ist der Auffassung, dass die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols, dass zu den "erforderlichen Regelungen ... inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten" gehören (dies fordernd: BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 150 - juris, BVerfGE 115, 276), mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Berliner Glücksspielgesetz und insbesondere dem AG GlüStV nicht erfüllt wurde (so auch Pestalozza, Verfassungsrechtliche Aspekte des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 35 A 52.08) vom 02. April 2008 (Rechtsgutachten 2008), S. 24; sowie zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteil vom 09. Juli 2008, 1 K 547/07, Rn. 28, 50 - juris; a.A. zur Rechtslage in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: trotz fehlender detaillierter Ausgestaltung der Sportwetten soll ein Regelungsdefizit nicht vorliegen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 02. Juni 2008, 10 CS 08.1102, Rn. 20 - juris; keine Regelungsdefizite betreffend "Art und Zuschnitt von Glücksspielen" ersichtlich und soweit noch Vollzugsdefizite vorlägen, sei dies - insbesondere erst kurze Zeit nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften - unerheblich, da mangelnder Umsetzungswille des Gesetzgebers nicht erkennbar: VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008, 3 L 343/07, Rn. 14 - juris; "die strukturellen Vorgaben für die Ausgestaltung des Wettangebots ergeben sich ... unmittelbar aus den Zielen des Staatsvertrages": OVG Hamburg, Beschluss vom 25. März 2008, 4 Bs 5/08, Rn. 21 - juris; eine über die erfolgte normative Ausgestaltung der Sportwetten könne der Exekutive überlassen bleiben, "um eine Überfrachtung der gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden": OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08. Juli 2008, 11 MC 71/08, Rn. 63 - juris; bloße Feststellung unter Zitierung der einschlägigen Regelungen, "der GlüStV (enthalte) inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt von Glücksspielen": - so die mittlerweile aufgegebene Rechtsprechung (so ausdrücklich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2011, 4 A 17/08 - juris) des - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2008, 13 B 1215/07, Rn. 45 - juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 2008, 4 B 2056/07, Rn. 20 - juris; ebenso bloße Feststellung "der Gesetzgeber hat ... Art und Zuschnitt der Sportwetten ausreichend geregelt": VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008, 3 L 354.08, Rn. 39 - juris).
  • VG Berlin, 02.12.2008 - 35 A 185.08

    Sportwetten - Beschränkung der Berufsfreiheit der Sportwettenanbieter,

    Ob darüber hinaus die Untersagungsverfügung unverhältnismäßig ist, weil die Antragstellerin sich zwar als türkische Staatsangehörige und somit Drittstaatsangehörige nicht auf die Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 i.V.m. Art. 55, 48 EGV berufen kann, die Untersagungsverfügung aber ungeeignet und deshalb ermessensfehlerhaft ist (dazu SaarlOVG, Beschluss vom 25. April 2007 - 3 W 24.06 -, Rn. 112 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 547/07 -, Rn. 77 f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2008 - 2 K 1637/08 -, Rn. 43 f., alle zitiert nach juris), weil gegen nach Malta vermittelnde Unionsbürger in Folge der Unverhältnismäßigkeit der Beschränkung derer Dienstleistungsfreiheit nicht vorgegangen werden kann (dazu ausführlich Urteile vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 108.07 -, Rn. 203 ff., - VG 35 A 149.07 -, Rn. 221 ff., - VG 35 A 167.08 -, Rn. 212 ff., sowie vom 22. September 2008 - VG 35 A 576.07 -, Rn. 237 ff., alle zitiert nach juris), bedarf keiner zusätzlichen Erörterung.
  • VG Berlin, 04.12.2008 - 35 A 346.06

    Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der

    Es erscheint bedenklich, eine nicht nur kurzfristige Einschränkung des Grundrechtsschutzes und der Grundfreiheiten der Sportwettenvermittler damit zu rechtfertigen, dass die Glücksspielaufsicht für den staatlichen Monopolanbieter nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wurde (dazu bereits VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 547/07 -, zitiert nach juris, Rn. 56 f.).
  • VG Berlin, 06.07.2009 - 35 A 168.08

    Rechtsschutz gegen Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Es erscheint bedenklich, eine nicht nur kurzfristige Einschränkung des Grundrechtsschutzes und der Grundfreiheiten der Sportwettenvermittler damit zu rechtfertigen, dass die Glücksspielaufsicht für den staatlichen Monopolanbieter nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wurde (dazu bereits VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 547/07 -, zitiert nach juris, Rn. 56 f.).
  • VG Berlin, 29.04.2009 - 35 A 12.07

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten

    Es erscheint bedenklich, eine nicht nur kurzfristige Einschränkung des Grundrechtsschutzes und der Grundfreiheiten der Sportwettenvermittler damit zu rechtfertigen, dass die Glücksspielaufsicht für den staatlichen Monopolanbieter nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wurde (dazu bereits VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 547/07 -, zitiert nach juris, Rn. 56 f.).
  • VG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 K 4482/10

    Vermittlung von Sportwetten durch Private

    Sie ist angesichts der Vielzahl der Sportwettenvermittlungen durch EU-Angehörige, die nicht untersagt werden können, zur Bekämpfung der Spielsucht ungeeignet und daher unverhältnismäßig (wie VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 25.04.2007 - 3 W 24/06 -, juris; VG Berlin, Beschl. v. 04.12.2008 - 35 A 16.07 -, juris).
  • VG Stuttgart, 16.04.2009 - 4 K 1328/09

    Bedenken wegen Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit

    Im Übrigen bestehen im Hinblick auf die nur unwesentliche Einschränkung der Vertriebswege und die wohl nicht stringente Einhaltung des Verbots einer Werbung für staatliche Sportwetten mit Aufforderungscharakter erhebliche Zweifel, ob der Glücksspielstaatsvertrag und seine Anwendung die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01 - GewArch 2006, 199) hinreichend umsetzen; diese Zweifel werden von einer zunehmenden Anzahl von Verwaltungsgerichten geteilt (vgl. VG Freiburg, Urteile v. 16.04.2008 - 1 K 2683/07 u.a. - u. Urt. v. 09.07.2008 - 1 K 547/07 - VG Karlsruhe, Urt. v. 15.09.2008 - 2 K 1637/08 - VG Minden, Beschl. v. 28.02.2008 - 3 L 14/04 - VG Neustadt a.d.W., Beschl. v. 05.03.2008 - 5 L 1327/07.NW - VG Arnsberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 1 L 29/08 - VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.03.2008 - 7 G 4407/07 (1) - VG Mainz, Beschl. v. 25.03.2008 - 6 L 927/07.MZ - VG Berlin, Beschl. v. 02.04.2008 - VG 35 A 52.08 - VG Braunschweig, Beschl. v. 10.04.2008 - 5 B 4/08 - VG Hamburg, Beschlüsse vom 15.04.2008 - 4 E 971/08 u.a. - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.08.2008 - 6 B 10338/08 - a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.02.2009, a.a.O., m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 09.03.2009 - 4 K 629/09
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