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   VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10   

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https://dejure.org/2012,19369
VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10 (https://dejure.org/2012,19369)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.07.2012 - 3 K 2321/10 (https://dejure.org/2012,19369)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 3 K 2321/10 (https://dejure.org/2012,19369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beanstandung der Eingruppierung eines hauptamtlichen Bürgermeisters in eine Besoldungsgruppe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung der Gemeinde über die Einweisung ihres hauptamtlichen Bürgermeisters in eine von zwei in Frage kommenden Besoldungsgruppen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl; Überprüfung des Beurteilungsspielraums durch die Rechtsaufsicht bei Vorliegen von sachfremden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht; Besoldung; Sonderzuwendung; Jubiläumsgabe; Zulage; Anwärterbezüge; Unterhaltsbeihilfe - Rechtsaufsicht; Beanstandungsverfügung; Hauptamtlicher Bürgermeister; Sachgerechte Bewertung; Beurteilungsspielraum; Organisationsermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Besoldungsgruppe des Bürgermeisters

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Klage der Stadt Achern gegen Maßnahme der Kommunalaufsichtsbehörde hat Erfolg

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10
    Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn aufgrund der ihm zustehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - 2 C 7.89 -, NVwZ 1992, 573 = ZBR 1992, 176).

    22 Die Einhaltung des weiten Beurteilungsspielraums bzw. des Organisationsermessens des Dienstherrn ist gerichtlich - und damit auch von der Rechtsaufsicht (vgl. Gern, Kommunalrecht Bad.-Württ., 9. Aufl. 2005, Rn. 437) - nur daraufhin zu überprüfen, ob er von seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit in manipulativer Weise Gebrauch gemacht hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1991, a.a.O., Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, juris, wonach die Entscheidung, welchen "Zuschnitt" eine Stelle erhalten soll, in das Organisationsermessen des Dienstherrn fällt, welches gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10
    Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10
    22 Die Einhaltung des weiten Beurteilungsspielraums bzw. des Organisationsermessens des Dienstherrn ist gerichtlich - und damit auch von der Rechtsaufsicht (vgl. Gern, Kommunalrecht Bad.-Württ., 9. Aufl. 2005, Rn. 437) - nur daraufhin zu überprüfen, ob er von seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit in manipulativer Weise Gebrauch gemacht hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1991, a.a.O., Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, juris, wonach die Entscheidung, welchen "Zuschnitt" eine Stelle erhalten soll, in das Organisationsermessen des Dienstherrn fällt, welches gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1993 - 1 S 1371/91

    Vereinbarkeit des StOGV BW § 13J: 1982 F: 1988-04-29 mit höherrangigem Recht

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10
    Denn es ist die Personalhoheit und damit das Selbstverwaltungsrecht der Klägerin betroffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1993 - 1 S 1371/91 -, VBlBW 1993, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 4 S 1655/09

    Dienstliche Beurteilung; Ermittlung der Tatsachengrundlagen

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zugrundegelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1, § 41a BLV Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2010 - 4 S 1655/09 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1993 - 3 L 78/93

    Besoldung; Kommunaler Wahlbeamter; Einwohnerzahlen; Nebenwohnung; Schwellenwerte;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10
    Nichts anderes hat im Rahmen der vom Gemeinderat gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 LKomBesVO vorzunehmenden Bewertungsentscheidung zu gelten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.08.1993 - 3 L 78/93 -, juris).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zugrundegelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1, § 41a BLV Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2010 - 4 S 1655/09 -, juris).
  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

    Zwar ist es richtig, dass die Bewertung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 LKomBesG amtsbezogen und damit objektiv erfolgen muss (VG Freiburg Urteil vom 10.07.2012 - 3 K 2321/10 -, juris; GPA-Mitteilung 07/2010 in der Fassung vom 01.02.2022 S. 2, abrufbar unter https://www.gpabw.de/fileadmin/Dateien/Website/Publikationen_-_Zeit/GPA_Mitteilungen/2010/mit072010.pdf (15.03.2023)).

    Für die Kammer liegen aber vor dem Hintergrund des weiten Beurteilungsspielraums (Organisationsermessen), der Gemeinden bei der Einweisung des hauptamtlichen Bürgermeisters in eine von zwei in Frage kommenden Besoldungsgruppen zugebilligt wird (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 10.07.2012 - 3 K 2321/10 -, juris Rn. 22 m.w.N), und der Unergiebigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.11.2011 keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Nichteinlegen eines Rechtsbehelfs hiergegen durch die Klägerin schuldhaft erfolgte bzw. dass die Einlegung des gebotenen Rechtsmittels den Eintritt des Schadens tatsächlich verhindert hätte (vgl. zu diesem Erfordernis: Dörr in: BeckOGK, Stand 01.12.2022, BGB § 839 Rn. 709).

  • VG Meiningen, 27.07.2017 - 1 K 375/15

    Änderung der Besoldungsgruppe bei Wiederwahl eines hauptamtlich kommunalen

    Folglich steht der Beklagten bei der Einweisung des hauptamtlichen Bürgermeisters in eine von zwei in Frage kommenden Besoldungsgruppen ein weiter Beurteilungsspielraum (Organisationsermessen) zu, der gerichtlich nur daraufhin überprüft werden darf, ob die Gemeinde sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. VG Freiburg, U. v. 10.07.2012 - 3 K 2321/10 -, juris).

    So wäre die Einordnung in die höhere Besoldungsgruppe auch bei Gemeinden, deren Einwohnerzahl am unteren Rand des Schwellenwertes liegt, nämlich dann sachgerecht, wenn die Feststellung eines besonderen Umfangs oder eines erhöhten Schwierigkeitsgrades des Amtes getroffen worden wäre (vgl. VG Freiburg, U. v. 10.07.2012 - 3 K 2321/10 -, juris).

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