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   VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08   

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https://dejure.org/2009,25652
VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08 (https://dejure.org/2009,25652)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.02.2009 - 1 K 464/08 (https://dejure.org/2009,25652)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 (https://dejure.org/2009,25652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigkeit eines zum Diplomingenieur (FH) ausgebildeten Unternehmensberaters als freier Beruf; Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische, eine höhere Bildung erfordernde Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art als Kriterium der ...

  • Wolters Kluwer

    Gepräge eines Freien Berufes bei der Tätigkeit eines eine Ausbildung zum Diplomingenieur absolvierten Unternehmensberaters; Begriff des "Freien Berufes" als negatives Element des Gewerbebegriffes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08

    Berufsbetreuer, Freier Beruf, Gewerbe, Gewerbeanzeige.

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08
    Bei dem Begriff des "Freien Berufes" als negatives Element des Gewerbebegriffes handelt es sich nicht um einen eindeutigen Rechtsbegriff, sondern zunächst um einen soziologischen Begriff, der zur Kennzeichnung eines aus der gesellschaftlichen Situation des frühen Liberalismus erwachsenen Sachverhalts entstanden ist und später partiell von der Rechtsordnung aufgegriffen wurde (BVerfG, Beschl. v. 25.02.1960, BVerfGE 10, 354, 364; Nieders. OVG, Urt. v. 29.08.2007, NdsVBl. 2008, 71 - 74; BVerwG, Beschl. v. 11.03.2008 - 6 B 2/08 -, juris).

    § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG -) vom 25.07.1994 (BGBl. I S. 1744) bringt diesen Gedanken mit dem Definitionsansatz für seinen Anwendungsbereich zum Ausdruck; denn danach haben die freien Berufe "im Allgemeinen" auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (vgl. Nieders. OVG, Urt. v. 29.08.2007, a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 11.03.2008, a. a. O.).  .

  • VG Frankfurt/Main, 19.10.2000 - 2 E 2880/99
    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08
    Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift keine abschließende Abgrenzung des Gewerbes vom Nichtgewerbe vorgenommen, weil die Vielgestaltigkeit der gewerblichen Entwicklung eine scharfe Begriffsbestimmung nicht gestattet (vgl. Landmann/Rohmer, GewO, Band I, § 6 RdNr. 2; Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 14. völlig neu bearbeitete Auflage, § 45, VI, 1; OLG Celle, Beschl. v. 26.04.1996, GewArch 1996, 333; VG Frankfurt, Urt. v. 19.10.2000 - 2 E 2880/99 -, juris).  .
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08
    Hieraus ergibt sich zugleich, dass die zuständige Behörde im Einzelfall durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht auffordern kann, wenn der Anzeigepflichtige dieser Verpflichtung nicht von sich aus nachkommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1993, GewArch 1993, 196 ff.).  .
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08
    Bei dem Begriff des "Freien Berufes" als negatives Element des Gewerbebegriffes handelt es sich nicht um einen eindeutigen Rechtsbegriff, sondern zunächst um einen soziologischen Begriff, der zur Kennzeichnung eines aus der gesellschaftlichen Situation des frühen Liberalismus erwachsenen Sachverhalts entstanden ist und später partiell von der Rechtsordnung aufgegriffen wurde (BVerfG, Beschl. v. 25.02.1960, BVerfGE 10, 354, 364; Nieders. OVG, Urt. v. 29.08.2007, NdsVBl. 2008, 71 - 74; BVerwG, Beschl. v. 11.03.2008 - 6 B 2/08 -, juris).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist für die gewerberechtliche Einstufung einer Betätigung als freiberuflich darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d. h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (BVerwG, Urt. v. 01.07.1987, BVerwGE 78, 6, 8).  .
  • LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18

    1. Restaurationsarbeiten an Steinwerken unterfallen grundsätzlich § 1 Ziff. 2.1

    Hiernach genügt es, wenn eine Tätigkeit unter Beachtung der Merkmale insgesamt das Gepräge eines freien Berufs aufweist (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214; VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488 für Unternehmensberater) .

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tätigkeit des Restaurators, ebenso wie etwa die Tätigkeit eines Unternehmensberaters (zu letzterem VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488) staatlich nicht reglementiert ist.

    Auch dies spricht für eine Tätigkeit höherer Art (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 15, NJW 2013, 2214; VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488 für Unternehmensberater) .

  • LAG Hessen, 17.09.2021 - 10 Sa 1088/20
    Hiernach genügt es, wenn eine Tätigkeit unter Beachtung der Merkmale insgesamt das Gepräge eines freien Berufs aufweist (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214; VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488 für Unternehmensberater) .
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