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   VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 1080/99   

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VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 1080/99 (https://dejure.org/2001,27770)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.07.2001 - 1 K 1080/99 (https://dejure.org/2001,27770)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 1 K 1080/99 (https://dejure.org/2001,27770)
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  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 1080/99
    Die ausschließliche Bewertung der Originalklausur und die daraus resultierende Rüge ihrer teilweisen Unleserlichkeit ist darüber hinaus auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Verschlechterungsverbots (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 16.06.1999, DVBl. 1999, 1594 = DÖV 2000, 78 = NJW 2000, 1055) zu beanstanden.

    Eine vom Vergleichsrahmen unabhängige Bewertung darf nicht stattfinden, die neubeurteilte Prüfungsleistung muss anhand derselben prüfungsspezifischen Kriterien bewertet werden, nach denen auch die Leistung der übrigen Prüflinge beurteilt wurde (BVerwG, Urt. v. 14.07.1999, DVBl. 1999, 1594).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 1080/99
    Art. 12 Abs. 1 GG gebietet dagegen bei fachspezifischen Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling, dass das Verwaltungsgericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des letzteren - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - nachprüft, ob eine vom Prüfer als falsch bewertete Leistung im Gegenteil richtig oder doch zumindest vertretbar ist und ob der Entscheidung so nicht eine willkürliche Fehleinschätzung zugrunde liegt (BVerfG, a.a.O., S. 54 ff.; BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993, NVwZ 1993, 686, 687):.

    Diese anderen Prüfer müssen eine von Grund auf neue Gesamtbewertung vornehmen (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 [6 C 38/92], NVwZ 1993, 686 - 688 [Fall der Befangenheit der früheren Prüfer]).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 1080/99
    Der Umstand allein der erneut erforderlichen Beurteilung einer Prüfungsleistung, etwa weil eine erste Bewertung gerichtlich als fehlerhaft beanstandet wurde, rechtfertigt nicht den Schluss darauf, der Prüfer sei nunmehr voreingenommen (BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, NVwZ 1993, 677, 680).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 1080/99
    Die Prüfer haben dazu ihre Bewertungen hinreichend zu begründen und haben das hier auch getan (zu dieser Form eines vom Widerspruchsverfahren zu unterscheidenden eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahrens: BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 681, 683; Niehues, a.a.O., Rn. 312 f.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 1080/99
    Der Prüfling muss dazu - hier war das der Fall - das Recht haben, substantiierte Einwände gegen die Bewertung seiner Leistungen bei der Prüfungsbehörde rechtzeitig und wirkungsvoll vorzubringen (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, BVerfGE 84, 34, 45 ff.) und derart ein "Überdenken" dieser Bewertung unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer zu erreichen.
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