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   VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14   

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VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14 (https://dejure.org/2014,36501)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 (https://dejure.org/2014,36501)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. November 2014 - 4 K 2310/14 (https://dejure.org/2014,36501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines weiten und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Gestaltungsspielraums für die Konzeption des Marktes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 VwGO, § 70 Abs 3 GewO, Art 19 Abs 4 GG
    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt; Formelle Privatisierung (FWTM); Einwirkungsanspruch/Verschaffungsanspruch; Ermessen; Transparenz des Verfahrens; Richtlinien; Bewertungskriterien; Attraktivität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der Zulassung eines Glühweinstands zum Freiburger Weihnachtsmarkt war fehlerhaft

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung der Zulassung eines Glühweinstands zum Freiburger Weihnachtsmarkt war fehlerhaft

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (39)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jew. juris, jew. m.w.N.).

    Als besondere Ausprägung der Attraktivität ist Nr. 5.3.2 anzusehen, wonach Geschäfte, von denen angenommen wird, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine besondere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben - die, mit anderen Worten, besonders attraktiv sind (vgl. zu einer ähnlichen Formulierung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris) -, bevorzugt Platz erhalten können.

    Die Anwendung des Kriteriums der Attraktivität als Auswahlmaßstab für die Zulassung zu Weihnachtsmärkten in Fällen nicht ausreichender Kapazität begegnet ungeachtet der damit notwendigerweise verbundenen - ihrerseits wiederum einen Beurteilungsspielraum bedingenden - Wertungsentscheidung des Marktveranstalters keinen prinzipiellen Bedenken, sondern wird im Gegenteil dem Grundsatz der Marktfreiheit im besonderen Maße gerecht, da es keinen Bewerber von vornherein ausschließt, sondern jedem im Rahmen eines durch ihn zu beeinflussenden Faktors - der Steigerung der Anziehungskraft seines Geschäfts - eine gesicherte Zulassungschance eröffnet (Nieders. OVG, Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 22.12.2000 - 11 11462/99 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; VG Hannover, Urteil vom 09.12.2008 - 11 A 1537/07 -, juris).

    Gerade weil das Bemühen um besondere Objektivierung und Differenzierung die letztlich getroffene Auswahlentscheidung in besonderem Maße einer rationalen und zugleich nachprüfbaren Handhabung zugänglich macht, entspricht ein derartiges Vorgehen entgegen der Auffassung des Antragstellers grundsätzlich den an eine Auswahlentscheidung zu stellenden verfassungs- wie einfachrechtlichen Anforderungen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 B 643/10 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2013 - 12 A 4677/13 -, juris).

  • VG Bremen, 02.10.2012 - 5 V 1031/12
    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    16 3.1.1 Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Veranstalter eines Marktes für die Konzeption des Marktes ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die räumliche Ausdehnung und Aufteilung des Marktes, die Belegungsdichte und das gewünschte Gesamtbild des Marktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris).

    Dass die Feststellung solcher Unterschiede letztlich auf subjektiven Wertungen von Mitarbeitern des Veranstalters beruht, ist unvermeidlich und führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung (Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 24.09.2012 - AN 4 K 12.01577 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 16.02.2009 - 6 K 560/08.MZ -, juris).

    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben und nicht sachwidrig sein, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (Nieders. OVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris und Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 000386 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    3.2 Wie sich aus dem Wortlaut des § 70 Abs. 3 GewO ergibt, steht dem Veranstalter bei der Auswahlentscheidung ein Ermessensspielraum zu, der insbesondere die Festlegung der Auswahlkriterien bei einem Bewerberüberhang sowie die Gewichtung zwischen mehreren Kriterien einschließt (OVG Nieders., Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 14.000386 -, juris).

    Die Anwendung des Kriteriums der Attraktivität als Auswahlmaßstab für die Zulassung zu Weihnachtsmärkten in Fällen nicht ausreichender Kapazität begegnet ungeachtet der damit notwendigerweise verbundenen - ihrerseits wiederum einen Beurteilungsspielraum bedingenden - Wertungsentscheidung des Marktveranstalters keinen prinzipiellen Bedenken, sondern wird im Gegenteil dem Grundsatz der Marktfreiheit im besonderen Maße gerecht, da es keinen Bewerber von vornherein ausschließt, sondern jedem im Rahmen eines durch ihn zu beeinflussenden Faktors - der Steigerung der Anziehungskraft seines Geschäfts - eine gesicherte Zulassungschance eröffnet (Nieders. OVG, Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 22.12.2000 - 11 11462/99 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; VG Hannover, Urteil vom 09.12.2008 - 11 A 1537/07 -, juris).

    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben und nicht sachwidrig sein, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (Nieders. OVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris und Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 000386 -, juris).

  • VG Bremen, 02.10.2012 - 5 V 1215/12
    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    Von der Ausgestaltungsbefugnis umfasst ist unter anderem die Befugnis, die Art der zuzulassenden Betriebe (Branchen, Sparten) zu bestimmen und gleichzeitig zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes und im Interesse der Ausgewogenheit und Vielseitigkeit des Gesamtangebotes und der verschiedenen Sparten Geschäfte der Zahl nach zu begrenzen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 24.09.2012 - AN 4 K 12.01577 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 08.06.2011 - W 6 K 10.706 - und Beschluss vom 24.05.2011 - W 6 E 11.302 -, jew. juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2005 - 2 K 328/05 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; Braun, NVwZ 2009, 747).

    22 Richtig ist insoweit, dass die mit dem Auswahlverfahren und der Auswahlentscheidung verbundene erhebliche Grundrechtsrelevanz für die sich bewerbenden Anbieter, die nur begrenzte gerichtliche Kontrolle im Rahmen des § 70 Abs. 3 GewO und die Notwendigkeit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG ein transparentes Verfahren erforderlich machen (Nieders. OVG, Beschluss vom 09.09.2013 - 7 ME 56/13 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 14.00386 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 17.06.2013 - 12 B 2119/13 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris).

    Zwar dürfte es geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jew. juris, jew. m.w.N.).

    16 3.1.1 Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Veranstalter eines Marktes für die Konzeption des Marktes ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die räumliche Ausdehnung und Aufteilung des Marktes, die Belegungsdichte und das gewünschte Gesamtbild des Marktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris).

    Diese Feingliederung entzieht sich einer vorherigen abstrakten Festlegung (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2008 - 3 K 2263/07 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 25.07.2011 - 22 CE 11.1414 -, juris).

  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135

    Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    Dass die Feststellung solcher Unterschiede letztlich auf subjektiven Wertungen von Mitarbeitern des Veranstalters beruht, ist unvermeidlich und führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung (Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 24.09.2012 - AN 4 K 12.01577 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 16.02.2009 - 6 K 560/08.MZ -, juris).

    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben und nicht sachwidrig sein, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (Nieders. OVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris und Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 000386 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    Zwar dürfte es geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).

    Auch das Vorgehen bei gleich attraktiven und auch im Übrigen anhand der Kriterien der Nr. 5.3.1 als gleichwertig anzusehenden Bewerbungen ist in Nr. 5.3.3 eindeutig im Sinne eines Losentscheids entschieden; gegen die Vergabe durch Losentscheid bestehen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken (OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.10.2005 - 6 B 63/05 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    Zwar dürfte es geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).

    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben und nicht sachwidrig sein, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (Nieders. OVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris und Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 000386 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    Die Anwendung des Kriteriums der Attraktivität als Auswahlmaßstab für die Zulassung zu Weihnachtsmärkten in Fällen nicht ausreichender Kapazität begegnet ungeachtet der damit notwendigerweise verbundenen - ihrerseits wiederum einen Beurteilungsspielraum bedingenden - Wertungsentscheidung des Marktveranstalters keinen prinzipiellen Bedenken, sondern wird im Gegenteil dem Grundsatz der Marktfreiheit im besonderen Maße gerecht, da es keinen Bewerber von vornherein ausschließt, sondern jedem im Rahmen eines durch ihn zu beeinflussenden Faktors - der Steigerung der Anziehungskraft seines Geschäfts - eine gesicherte Zulassungschance eröffnet (Nieders. OVG, Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 22.12.2000 - 11 11462/99 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; VG Hannover, Urteil vom 09.12.2008 - 11 A 1537/07 -, juris).

    Ob die getroffene Auswahlentscheidung den vom Veranstalter selbst aufgestellten Anforderungen im Einzelfall gerecht wird, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bayer. VGH Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151).

  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135

    Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit

    Auszug aus VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
    16 3.1.1 Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Veranstalter eines Marktes für die Konzeption des Marktes ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die räumliche Ausdehnung und Aufteilung des Marktes, die Belegungsdichte und das gewünschte Gesamtbild des Marktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1031/12 -, juris).

    Gerade weil das Bemühen um besondere Objektivierung und Differenzierung die letztlich getroffene Auswahlentscheidung in besonderem Maße einer rationalen und zugleich nachprüfbaren Handhabung zugänglich macht, entspricht ein derartiges Vorgehen entgegen der Auffassung des Antragstellers grundsätzlich den an eine Auswahlentscheidung zu stellenden verfassungs- wie einfachrechtlichen Anforderungen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 B 643/10 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2013 - 12 A 4677/13 -, juris).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13

    Weihnachtsmarkt, Ausübung des Ausschließungsermessen

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 643/10

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf die Zulassung zu einer Kirmes;

  • VG Mainz, 16.02.2009 - 6 K 560/08

    Rechtsschutz gegen Nichtzulassung eines Rundfahrgeschäfts zum Volksfest

  • VG Mainz, 12.08.2014 - 6 L 712/14

    Mainzer Weihnachtsmarkt - Verwaltungsgericht untersagt endgültige Zulassungen

  • VG Oldenburg, 04.07.2013 - 12 A 4677/13

    Attraktivitätskriterien; Auswahlermessen; Gewichtung; Konkretisierung; Markt;

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

  • OVG Hamburg, 25.02.2014 - 3 Bf 338/09

    Entgeltfreie Benutzung eines Taxenstandes am Flughafen Hamburg - Einwirkungsklage

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 7 ME 56/13

    Ermessensbetätigung bei der Vergabe der verfügbaren Marktstellplätze durch

  • VG Aachen, 01.12.2006 - 6 L 628/06

    Maßstäbe für Entscheidung über Plakatwerbung im Vorfeld eines Bürgerentscheids

  • VG Ansbach, 26.08.2014 - AN 4 K 14.00386

    Zulassung eines Ausschankbetriebs zur Kirchweih; Anforderung an Auswahlverfahren

  • VG Chemnitz, 28.06.1995 - 4 K 2345/94
  • VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07

    Ausschluss eines Schaustellers von einer Kirmes; Anspruch auf Platz auf einer

  • VG Gießen, 03.12.2013 - 8 L 3012/13

    Marktzulassung

  • VG Hannover, 09.12.2008 - 11 A 1537/07

    Attraktivität; Auswahlentscheidung; Autoskooter; Bewertungsschema; Ermessen;

  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05

    Kriterien für die Zulassung zu einem Jahrmarkt, Berücksichtigung von Neubewerbern

  • VG Lüneburg, 07.07.2004 - 1 B 49/04

    Altersteilzeit; Einstweilige Anordnung; Lehrer; Neubescheidung;

  • VG Münster, 24.09.2014 - 9 L 617/14

    Standplätze des Weihnachtsmarkts am Rathaus Münster müssen neu vergeben werden

  • VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02

    Klage gegen die Nichtzulassung als Schausteller mit einem Kinderkarussel zur

  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

  • VG Oldenburg, 17.06.2013 - 12 B 2119/13

    "bekannt und bewährt"; Attraktivität; Bescheidungsantrag; Bewerberauswahl;

  • VG Stuttgart, 13.10.2008 - 7 K 3583/08

    Zugang einer Partei zu privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung

  • VG Würzburg, 24.05.2011 - W 6 E 11.302

    Zulassung zu einem Volksfest; Auswahlentscheidung; Gesamtkonzeption; sachlicher

  • VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 10.706

    I. Die Mitwirkung eines Schaustellers als Generalpächter auf Behördenseite bei

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01

    Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene

  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CE 02.637
  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 22 CE 11.1414

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung zu einem Volksfest;

  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Dies gilt auch für den mit dem Hilfsantrag geltend gemachten Anspruch auf Neubescheidung, dem der materielle Anspruch des Antragstellers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zugrunde liegt; hierbei handelt es sich um einen im Wege einer einstweiligen Anordnung sicherbaren Anspruch (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 23.09.2014 - 9 L 617/14 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 03.12.2013 - 8 L 3012/13.GI -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 01.12.2006 - 6 L 628/06 -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 07.07.2004 - 1 B 49/04 -, juris; jeweils m.w.N.; a.A. Bayer. VGH, Beschluss vom 03.06.2002 - 7 CE 02.637 -, juris, m.w.N.).

    Der Antragsteller hat grundsätzlich gegen die Antragsgegnerin einen Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch im Hinblick auf den von der FWTM organisierten und durchgeführten Weihnachtsmarkt (hierzu ausführlich VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris; vgl. zum Einwirkungs- bzw. Verschaffungsanspruch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 7 K 3583/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25.02.2014 - 3 Bf 338/09 -, juris; Windoffer, GewArch 2013, 265).

    Die Kammer hat im Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 - im Einzelnen dargelegt, dass die Antragsgegnerin die Durchführung des Weihnachtsmarktes lediglich formell, nicht aber auch materiell privatisiert hat und die formelle Privatisierung jedenfalls im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens auch insoweit keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet, als nicht nur die vorbereitende Auswahl, sondern auch die konkrete Entscheidung über die Zulassung in der Hand der städtischen Gesellschaft liegt (vgl. aber auch Bayer. VGH, Urteile vom 17.02.1999 - 4 B 96.1710 -, NVwZ 1999, 1122, und vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599 sowie BVerwG, Urteil vom 27.05.2009 - 8 C 10.08 -, NVwZ 2009, 1305; Dornhauser, Neue Akzentuierungen bei der Vergabe von Standplätzen auf gemeindlichen Volksfesten und Märkten, NVwZ 2010, 931).

    Der Betrieb eines Weihnachtsmarkts durch eine gemeindliche Gesellschaft steht unter der Vorbehalt, dass die Gemeinde ihre aus dem Charakter des Weihnachtsmarktes als öffentlicher Einrichtung und Spezialmarkt resultierende Letztverantwortung ernst nimmt und sich bereits während des Bewerbungsverfahrens einen hinreichenden Überblick über den Auswahlprozess verschafft, um erforderlichenfalls ihre gesellschafts- und vertragsrechtlichen Einwirkungs- und Weisungsbefugnisse gegenüber der Betreibergesellschaft im Sinne rechtmäßiger Auswahlentscheidungen wahrzunehmen (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.05.2009 - 8 C 10.08 -, NVwZ 2009, 1305).

    Die Bildung von Untergruppen und die Festlegungen der Höchstzahl an Ständen sind aller Voraussicht nach nicht zu beanstanden (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 16 ff.).

    Danach hat der Gemeinderat der Attraktivität des Standes für den Freiburger Weihnachtsmarkt zulässigerweise entscheidende Bedeutung beigemessen (vgl. grundlegend VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 28 f. m.w.N.).

    Es dürfte daher geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerber nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 22; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, juris Rn. 45; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).

    Die Kammer hat im Verfahren 4 K 2310/14 unter Bezugnahme auf den weiten Gestaltungsspielraums des Veranstalters nicht in Frage gestellt, dass die FWTM zur Ausfüllung der in Nr. 5.3.1 Weihnachtsmarkt-RL genannten Auswahlkriterien eine Matrix mit konkreten Bewertungskriterien entwickelt und diese mit unterschiedlichen Prozentzahlen gewichtet hat (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jeweils juris).

    Das aus der Grundrechtsrelevanz des Verfahrens folgende Transparenzgebot gebietet es gerade, dass sich Bewerber an dem Vergabesystem orientieren können und es damit nicht vom Zufall abhängt, ob den Anforderungen entsprochen wird oder nicht (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Gerade vor dem Hintergrund, dass die konkrete Entscheidung der FWTM über die Bewertung der einzelnen Kriterien bei den jeweiligen Bewerbern naturgemäß in hohem Maße von subjektiven Wertungen abhängig und einer gerichtlichen Überprüfung damit nur eingeschränkt zugänglich ist (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 34 m.w.N.), spricht vieles dafür, dass die Bewerber, sei es durch eine rechtzeitige Veröffentlichung der maßgeblichen Bewertungskriterien und ihrer Gewichtung, sei es zumindest durch entsprechende Anforderungen im Bewerbungsformular, die Möglichkeit bekommen, Angaben zu den von der FWTM als relevant angesehenen Punkten zu machen und sich mit ihrer Bewerbung damit auf die von der FWTM für wesentlich erachteten Kriterien und Gewichtung auszurichten (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 39, dort allerdings nur zu den Bewertungskriterien).

    Hatte die Kammer im Verfahren 4 K 2310/14 (Beschluss vom 11.11.2014, juris Rn. 11 a.E.) noch unterstellen können, dass die Antragsgegnerin ihre aus dem Charakter als öffentliche Einrichtung und Spezialmarkt resultierende Letztverantwortung ernst nimmt und sich einen hinreichenden Überblick über den Auswahlprozess verschafft, um erforderlichenfalls ihre gesellschafts- und vertragsrechtlichen Einwirkungs- und Weisungsbefugnisse im Sinne rechtmäßiger Auswahlentscheidungen wahrzunehmen, kann hiervon auf Grundlage der vorgelegten Akten wohl nicht mehr ausgegangen werden.

  • VG Karlsruhe, 08.11.2016 - 3 K 5859/16

    Zulassung zum Karlsruher Christkindlesmarkt - Transparenz des Auswahlverfahrens

    Die Bestimmung der Art der zugelassenen Anbieter und die Begrenzung der Zahl der in den verschiedenen Branchen bzw. Sparten zugelassenen Geschäfte gehört zum Kern der Ausgestaltungsbefugnis des Marktveranstalters (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14, juris, Rn. 16, m.w.N.).

    Ansonsten hinge das Ergebnis des Zulassungsverfahrens davon ab, ob ein Bewerber die angewendeten Auswahlkriterien in einem Bereich "zufällig" trifft oder nicht (vgl. ausführlich hierzu VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, a.a.O., Rn. 42).

    Das Ziel einer größtmöglichen Attraktivität des Marktes durch Ausgewogenheit und Vielfalt kann es vielmehr erforderlich machen, dass der Veranstalter seinen Gestaltungswillen erst dann abschließend ausübt, wenn die Bewerbungen vorliegen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, a.a.O, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09, a.a.O., Rn. 26).

    Denn das aus der Grundrechtsrelevanz des Verfahrens folgende Transparenzgebot gebietet es gerade, dass sich Bewerber an dem Vergabesystem orientieren können und es damit nicht vom Zufall abhängt, ob den Anforderungen entsprochen wird oder nicht (vgl. statt aller VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, a.a.O, Rn. 22, m.w.Nw.).

    Die fehlende Kausalität ist jedenfalls dann zu berücksichtigten, wenn von Rechts wegen nur ein bestimmtes Ergebnis in Betracht kommt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.08.2013 - 22 CE 13.970 -, a.a.O., Rn. 47; siehe zu Kausalitätserwägungen auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, a.a.O., Rn.26; und VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14, a.a.O., Rn. 16).

  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    Dass bei dem Kriterium der Attraktivität - naturgemäß - auch subjektive Vorstellungen einfließen, führt nicht zur Willkürlichkeit des Auswahlsystems und einer Auswahlentscheidung (vgl. VGH München, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 - VGH Mannheim, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169).(Rn.11).

    Dem Veranstalter eines Marktes steht für die Konzeption des Marktes ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum zu, insbesondere auch für das gewünschte Gesamtbild des Marktes (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris, Rn. 16 m.w.N.) Grundsätzlich steht es auch in dem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Veranstalters, nach welchem System er die erforderliche Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerbern trifft.

    Dass bei dem Kriterium der Attraktivität - naturgemäß - auch subjektive Vorstellungen einfließen, führt nicht zur Willkürlichkeit des Auswahlsystems und einer Auswahlentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118 und juris, Rn. 13; VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris, Rn. 34; siehe auch VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 25).

    Ist die Ablehnung eines Bewerbers auf Grundlage eines zutreffenden Sachverhalts und aus sachlichen Gründen erfolgt, ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ihr Ermessen an die Stelle der Entscheidung des Veranstalters zu setzen und eigenständig zu entscheiden, welcher von mehreren vertretbaren Lösungen denn nun der Vorzug zu geben sei (VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 22; VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2019 - 15 B 624/18

    Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der FDP-Fraktion im Wahljahr 2013;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 1 B 1160/86 -, NJW 1988, 89; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7, und vom 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 19; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 11. November 2014 - 4 K 2310/14 -, Rn. 3, juris; VG Aachen, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 6 L 628/06 -, juris Rn. 48 ff.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 61; a.A. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2015 - 6 B 1125/14 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2002- 7 CE 02.637 -, juris Rn. 22; VG SH, Beschluss vom 8. September 2017 - 11 B 33/17 -, juris Rn. 8.
  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

    Strittig ist, ob es sich bei einem Anspruch auf Neuverbescheidung - wie von der Antragstellerin geltend gemacht - überhaupt um einen im Wege der einstweiligen Anordnung sicher- bzw. regelbaren Anspruch handelt (vgl. ablehnend BayVGH, B.v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 - juris Rn. 22; bejahend z.B. HessVGH, B.v. 28.5.2019 - 8 B 1087/19 - juris Rn. 40; VG Freiburg, B.v. 11.11.2014 - 4 K 2310/14 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. zum Streitstand auch BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 23; B.v. 25.7.2011 - 22 CE 11.1414 - juris Rn 5; vgl. zum isolierten Verpflichtungsantrag auch BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 4 CE 10.1535 - juris Rn. 14; vgl. zur isolierten Verpflichtungsklage bei erfolgter Zulassung des Konkurrenten auch BVerfG, B.v. 14.1.2004 - 1 BvR 506/03 - juris Rn. 22).
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