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   VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18   

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VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18 (https://dejure.org/2019,46278)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 (https://dejure.org/2019,46278)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. März 2019 - 1 K 3798/18 (https://dejure.org/2019,46278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 BImSchG, § 2 Abs 3 S 1 UmwRG, § 4 Abs 1b UmwRG, § 6 Abs 1 Nr 2 UVPG, § 2 Abs 1 S 1 UmwRG
    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen; Klagemöglichkeit eines Umweltverbandes - Kenntnis von der Genehmigung; UVP-Pflicht bei Waldumwandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 13 ; UmwRG § 2; UmwRG § 4; UVPG § 6
    Kennenkönnen; Konzentrationswirkung; UVP-Pflicht; Verfahrenskonzentration; Waldumwandlungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Anderes gilt insbesondere nicht im Hinblick auf den Beschluss des Gerichts vom 15.02.2019 (10 K 536/19), mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen zu 2 erteilte Waldumwandlungsgenehmigung wiederhergestellt wurde.

    Die Kammer setzt sich durch die hier vertretene Auslegung, die auch dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.02.2019 (10 K 536/19) zugrunde liegt, nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs.

    Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat bereits ausgeführt, dass die der Beigeladenen zu 2 erteilte Waldumwandlungsgenehmigung nicht bestandskräftig geworden ist (Beschluss vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14

    Verwirkung bei Wahrnehmung der Befugnisse nach dem UmwRG durch anerkannten

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Auch wenn der Rechtsbehelf einer Umweltvereinigung nach Treu und Glauben verwirkt und daher schon vor Ablauf der Jahresfrist unzulässig sein kann (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.11.2014 - 1 B 10905/14; 1 B 11015/14.OVG - Juris Rn. 7 und vom 14.11.2014 - 1 B 11015/14.OVG - Juris Rn. 4; Fellenberg/Schiller, a.a.O. § 2 UmwRG Rn. 50; Kment, a.a.O., S. 926), so setzt dies doch neben einem bloßen Zeitmoment auch einen darüber hinausgehenden Vertrauenstatbestand seitens des Verfahrensgegners voraus, aufgrund dessen dieser nicht mehr mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs innerhalb der Rechtsmittelfrist rechnen muss (Kment, a.a.O., S. 926).

    Anders als die Umweltorganisation in dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Beschlüsse vom 03.11.2014 und vom 14.11.2014, a.a.O.) war die Antragstellerin bis zur Einlegung der Widersprüche nicht in das Verfahren involviert gewesen und auch sonst für die übrigen Beteiligten zuvor nicht in Erscheinung getreten.

    Anders als in dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 03.11.2014 und vom 14.11.2014, a.a.O.) entschiedenen Fall hatte die Antragstellerin vor Einlegung der Widersprüche kein Verhalten an den Tag gelegt, das die Beigeladenen wahrgenommen haben und als Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs auslegen durften.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2017 - 8 B 10987/17

    Verfahrensfehler nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz - Windenergie und Artenschutz

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Dabei ist es ausreichend, wenn die als verletzt gerügte Rechtsvorschrift einen Bezug zum Aufgabenbereich der Umweltvereinigung hat (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.07.2017 - 8 B 10987/17.OVG - NuR 2018, 45 Juris Rn. 10; Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht § 2 UmwRG Rn. 65).

    Sowohl aus Sicht des nationalen als auch des europäischen Gesetzgebers - auch aufgrund entsprechender völkerrechtlicher Verpflichtungen in der Aarhus-Konvention - ist die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in den Genehmigungsverfahren ein wichtiges Mittel zur Stärkung und Verbesserung des Umweltschutzes (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.07.2017 - 8 B 10987/17.OVG - NUR 2018, 45).

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Diese Möglichkeit der Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat im Widerspruchsverfahren zur Folge, dass anstelle der Aufhebung der angefochtenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen die Feststellung in Betracht kommen könnte, dass diese rechtswidrig sind und nicht vollzogen werden dürfen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 - NuR 2018, 118 Juris Rn. 64).

    Das führt jedoch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht dazu, dass die aufschiebende Wirkung nicht oder nur (zeitlich) eingeschränkt anzuordnen ist (OVG Nds., Beschluss vom 15.06.2018 - 12 ME 85/18 - OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 08.02.2018 - 8 B 1621/17 - Juris Rn. 7; Seibert, Die Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren nach dem UmwRG, NVwZ 2018, 97, 103).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Diese Bestimmung erfasst auch Fälle, in denen eine UVP-Vorprüfung vorgesehen ist, ohne dass es notwendig ist, dass diese ergeben hat, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - Juris Rn. 73; Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer § 1 UmwRG Rn. 39).

    Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist zwar grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 1b UmwRG in einem ergänzenden Verfahren nachholbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 - 4 C 4.17 - NVwZ 2018, 1647 Juris Rn. 33 ff; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - Juris Rn. 107 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Das ist zum einen bei den Flächen der Fall, auf denen der Wald gerodet wurde bzw. werden soll, weil dort die Windkraftanlagen errichtet werden sollen (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - Juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - Juris).

    Die vorliegende Fallkonstellation ist demzufolge nicht mit der vom OVG Niedersachsen (Beschluss vom 29.08.2013, a.a.O.) entschiedenen vergleichbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - 8 B 1621/17

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Das führt jedoch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht dazu, dass die aufschiebende Wirkung nicht oder nur (zeitlich) eingeschränkt anzuordnen ist (OVG Nds., Beschluss vom 15.06.2018 - 12 ME 85/18 - OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 08.02.2018 - 8 B 1621/17 - Juris Rn. 7; Seibert, Die Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren nach dem UmwRG, NVwZ 2018, 97, 103).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2018 - 12 ME 85/18

    Widerspruch gegen Teilgenehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Das führt jedoch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht dazu, dass die aufschiebende Wirkung nicht oder nur (zeitlich) eingeschränkt anzuordnen ist (OVG Nds., Beschluss vom 15.06.2018 - 12 ME 85/18 - OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 08.02.2018 - 8 B 1621/17 - Juris Rn. 7; Seibert, Die Fehlerbehebung durch ergänzendes Verfahren nach dem UmwRG, NVwZ 2018, 97, 103).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist zwar grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 1b UmwRG in einem ergänzenden Verfahren nachholbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 - 4 C 4.17 - NVwZ 2018, 1647 Juris Rn. 33 ff; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - Juris Rn. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Eine Feststellungswirkung dahin, dass ihre materiell-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, entfalten die Waldumwandlungsgenehmigungen mangels entsprechender ausdrücklicher Bestimmung durch besondere Rechtsvorschriften jedenfalls nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, Juris, Rn. 18 und Urteil vom 27.06.1984 - 6 C 78.82 -, Juris; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 43 Rn. 161; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Auflage, § 43 Rn. 26 f.; Leisner-Egensperger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Auflage 2014, § 43 Rn. 43).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarentscheidungen - Bindungswirkung - Umfang -

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14

    Widerspruch gegen Windenergieanlagen in Birkenfeld unzulässig

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde (Abgrenzung zu VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris Rn. 52 f. und nachgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Zum anderen würde eine unterbliebene Prüfung dieser Bestimmungen bei Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nur dann zur Rechtswidrigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung führen, wenn die materiell-rechtlichen Vorschriften des Waldgesetzes verletzt wären (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, Rn. 40, juris).

    Mithin kann hier auch dahinstehen, ob und inwieweit der hier bestandskräftig gewordenen Waldumwandlungsgenehmigung eine Tatbestands- und auch eine Feststellungswirkung dahingehen zukommt, dass sie erteilt worden ist bzw. dass ihre materiell-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. auch hierzu nur VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 41 m.w.N.).

    Denn hierbei handelt es sich nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht um eine Maßnahme, die die Errichtung einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich vorbereitet, sondern um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12 - vgl. auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 29 ff. und - zu einem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren - Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 34 ff. und 69 ff.; a.A. noch etwa Dipper, Waldgesetz für Baden-Württemberg.

    Denn die den genannten Entscheidungen zugrundeliegenden und vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Ergebnis bestätigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - NuR 2019, S. 356 und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, beide auch in juris) waren noch während des hiesigen Vorverfahrens ergangen, das erst mit Erlass des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2019 endete.

    Auch aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12.03.2019 (- 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 52 f.) folgt nichts anderes.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12. März 2019 - 1 K 3798/18 - werden zurückgewiesen.

    Auf den Eilantrag des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 06.04.2018 gegen die der Beigeladenen zu 1 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 21.12.2016 (in der Fassung vom 15.02.2018) und des Widerspruchs des Antragstellers vom 30.05.2018 gegen die der Beigeladenen zu 2 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 29.12.2016 (in der Fassung vom 27.06.2018) im Wesentlichen mit der Begründung wiederhergestellt, die Genehmigungen verstießen gegen die in § 13 BImSchG vorgeschriebene Verfahrenskonzentration.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Dies gilt jedenfalls, wenn sich, wie hier, die AV-Pflichtigkeit der "Anlage" nur aus Nr. 7.5.1 der Anlage 1 zum UVPG und nicht zusätzlich oder abweichend davon auch aus den Nrn. 13 der Anlage 1 betreffend wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers ergibt (dieses Problem offenlassend auch Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 22; vorgehend VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 - juris Rn. 45 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Denn die den genannten Entscheidungen zugrundeliegenden und vom Senat im Ergebnis bestätigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - NuR 2019, 356 und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 - juris) waren während des Laufs der Beschwerdebegründungsfrist bereits ergangen und in der Fachliteratur veröffentlicht und konnten dem Antragsteller daher bekannt sein.
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