Rechtsprechung
VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anordnung und Aufrechterhaltung einer Gewahrsamsnahme; Verhältnismäßigkeit bei Handlungsalternative; Inzidentprüfung im Gebührenrechtsstreit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 1 S 2052/03
Inzidentprüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts bezüglich rechtswegfremder …
Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02
Liegt keine amtsrichterliche Entscheidung gem § 28 Abs. 3 PolG (PolG BW) über die Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme vor, so hat das Verwaltungsgericht im Gebührenrechtsstreit eine Inzidentprüfungskompetenz (wie VGH BW, Urt v 13.05.2004 - 1 S 2052/03).Da sich im vorliegenden Fall die Ingewahrsamnahme mit der Entlassung des Klägers am Morgen des 30.01.2002 erledigt hatte und auch noch keine (amts-)richterliche Entscheidung über den Gewahrsam nach § 28 Abs. 3 PolG getroffen worden war, ist die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme somit eine vom Verwaltungsgericht inzident zu prüfende Voraussetzung für die Kostenpflicht des Klägers (zur Inzidentprüfungskompetenz vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.05.2004 - 1 S 2052/03 -).
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.1989 - 1 S 1952/88
Kostenersatz für polizeiliche Begleitung eines Kernbrennstofftransportes - …
Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02
Erledigt sich, wie hier, die Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbescheids auch die zugrunde liegende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299, 302; v. 02.03.1989 - 1 S 1952/88 -, VBlBW 1989, 299, 301). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85
Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration
Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02
Erledigt sich, wie hier, die Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbescheids auch die zugrunde liegende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299, 302; v. 02.03.1989 - 1 S 1952/88 -, VBlBW 1989, 299, 301). - BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02
Bei der Ingewahrsamnahme handelt es sich um eine der einschneidendsten polizeilichen Standardmaßnahmen, nämlich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschränkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.2002 BVerfGE 105, 239).
- LG Köln, 27.06.2008 - 21 O 376/07
Notwehr; Ingewahrsamnahme; Ruhestörung; Verhältnismäßigkeit
Eine Verbringung an einen anderen Ort stellt im Verhältnis zur Ingewahrsamnahme regelmäßig für den Betroffenen eine weniger belastende Maßnahme dar (VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.05.2004, 4 K 1034/02, zit. nach Juris). - VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12
Gebühren für die Gewahrsamnahme; gerichtliche Kontrolle
Eine solche Maßnahme stellt im Verhältnis zur Ingewahrsamnahme regelmäßig für den Betroffenen eine weniger belastende Maßnahme dar (s. VG Freiburg, Urteil vom 13. Mai 2004 - 4 K 1034/02 -, zitiert nach juris).