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   VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05   

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VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05 (https://dejure.org/2006,19707)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15.11.2006 - 1 K 1937/05 (https://dejure.org/2006,19707)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15. November 2006 - 1 K 1937/05 (https://dejure.org/2006,19707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beweislast bei Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Dies gilt insbesondere für die Beauftragung eines Sachverständigen, da auch der Sachverständige für die Ermittlung eines konkret aussagekräftigen Bildes zur Verteilung und Abweichung von Einspielergebnissen aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit außerhalb einer Spielhalle im Satzungsgebiet der Beklagten auf die Angabe der monatlichen Einspielergebnisse von Seiten der Aufsteller angewiesen wäre und nicht erkennbar ist, warum die Aufsteller ihre Haltung zur Verweigerung solcher Angaben gegenüber einem Sachverständigen aufgeben sollten (so auch OVG Nieders., Urt. v. 29.06.2006 - 13 LC 450/04 -, NdsVBl 2006, 304, 307 sowie VG Freiburg, Urt. v. 29.09.2006 - 2 K 88/06 -, VENSA).

    Anders als die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg (Urt. v. 29.09.2006 - 2 K 88/06-, VENSA) ist die erkennende Kammer nicht der Auffassung, dass eine Gemeinde im Rahmen der Besteuerung von Geldspielautomaten nach dem Stückzahlmaßstab ausnahmsweise zu Lasten des Klägers von der Beweislast für die Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit ihrer satzungsrechtlichen Regelung befreit ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05

    Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Ein solcher lockerer Bezug zwischen dem verwendeten Stückzahlmaßstab und dem zu besteuernden Vergnügungsaufwand ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5/04 -, NVwZ 2005, 1322) und des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 24.08.2005 - 2 S 1218/05-) bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab, d.h. unabhängig von der Schwankungsbreite der Einspielergebnisse nicht mehr zu bejahen, wenn die - über manipulationssichere Zählwerke ermittelbaren - Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse der Automaten gleicher Art im Satzungsgebiet abweichen.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Ein solcher lockerer Bezug zwischen dem verwendeten Stückzahlmaßstab und dem zu besteuernden Vergnügungsaufwand ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5/04 -, NVwZ 2005, 1322) und des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 24.08.2005 - 2 S 1218/05-) bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab, d.h. unabhängig von der Schwankungsbreite der Einspielergebnisse nicht mehr zu bejahen, wenn die - über manipulationssichere Zählwerke ermittelbaren - Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse der Automaten gleicher Art im Satzungsgebiet abweichen.
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01

    Automatenaufsteller; Berufsbild; Berufsfreiheit; Eingriff; Gaststätte;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Selbst wenn die hier erfassten Zeiträume mit dem Veranlagungszeitraum zur Vergnügungssteuer vergleichbar wären und deshalb deren Betrachtung einen verlässlichen Rückschluss auf die Verteilung der Einspielergebnisse im Veranlagungszeitraum zuließe, so wären die Angaben der Unternehmer zu den Umsätzen aus ihren Geldspielautomaten für das Gericht aufgrund des Steuergeheimnisses dennoch nicht verfügbar (vgl. OVG Nieders., Beschl. v. 13.04.2003 - 13 LB 1450/01 -, NVwZ-RR 2003, 706) und im Übrigen auch unbrauchbar, das die Angaben gegenüber dem Finanzamt im Umsatzsteuerverfahren nicht die monatlichen Einspielergebnisse der einzelnen Geräte eines Unternehmers aufschlüsseln, sondern allein den Gesamtumsatz des Unternehmens bezeichnen.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Ein solcher lockerer Bezug zwischen dem verwendeten Stückzahlmaßstab und dem zu besteuernden Vergnügungsaufwand ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5/04 -, NVwZ 2005, 1322) und des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 24.08.2005 - 2 S 1218/05-) bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab, d.h. unabhängig von der Schwankungsbreite der Einspielergebnisse nicht mehr zu bejahen, wenn die - über manipulationssichere Zählwerke ermittelbaren - Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse der Automaten gleicher Art im Satzungsgebiet abweichen.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Dies gilt insbesondere für die Beauftragung eines Sachverständigen, da auch der Sachverständige für die Ermittlung eines konkret aussagekräftigen Bildes zur Verteilung und Abweichung von Einspielergebnissen aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit außerhalb einer Spielhalle im Satzungsgebiet der Beklagten auf die Angabe der monatlichen Einspielergebnisse von Seiten der Aufsteller angewiesen wäre und nicht erkennbar ist, warum die Aufsteller ihre Haltung zur Verweigerung solcher Angaben gegenüber einem Sachverständigen aufgeben sollten (so auch OVG Nieders., Urt. v. 29.06.2006 - 13 LC 450/04 -, NdsVBl 2006, 304, 307 sowie VG Freiburg, Urt. v. 29.09.2006 - 2 K 88/06 -, VENSA).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Angaben der Unternehmer zum Einspielergebnis aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gegenüber der Finanzverwaltung im Umsatzsteuerverfahren liegen angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Finanzamt Gladbeck ./. Linneweber u.a. vom 17.2.2005 - C-453/02 und C-462/02) wohl allenfalls bis Februar 2005 vor und sind dann erst wieder nach einer Gesetzesänderung im Mai 2006 gemacht worden.
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 23 BV 04.1731

    Ab wann ist eine gesplittete Abwassergebühr geboten?

    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Denn es entspricht der Grundregel der Verteilung der materiellen Beweislast, dass derjenige, der ein Recht oder eine Befugnis in Anspruch nimmt, im Zweifel auch die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen trägt, so dass einer Gemeinde grundsätzlich die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Umstände auferlegt ist, die eine satzungsrechtliche Regelung erst zulässig machen (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.02.2005 - 23 BV 04.1732 -, BayVBl 2005, 596 zu den tatsächlichen Voraussetzungen der homogenen Siedlungsstruktur bei einer Gebührenerhebung für die öffentliche Entwässerungsanlage ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 23 BV 04.1732
    Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05
    Denn es entspricht der Grundregel der Verteilung der materiellen Beweislast, dass derjenige, der ein Recht oder eine Befugnis in Anspruch nimmt, im Zweifel auch die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen trägt, so dass einer Gemeinde grundsätzlich die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Umstände auferlegt ist, die eine satzungsrechtliche Regelung erst zulässig machen (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.02.2005 - 23 BV 04.1732 -, BayVBl 2005, 596 zu den tatsächlichen Voraussetzungen der homogenen Siedlungsstruktur bei einer Gebührenerhebung für die öffentliche Entwässerungsanlage ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab).
  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung folgt dem BVerwG weitgehend (Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. August 2006 2 S 1218/05; des Verwaltungsgerichts --VG-- Düsseldorf vom 6. Februar 2006 25 K 6944/04 und 25 K 7576/04 und vom 7. April 2006 25 K 1327/05; des VG Lüneburg vom 16. März 2006 2 A 211/05 und 2 A 213/05; des VG Magdeburg vom 11. April 2006 5 A 14/06 und vom 18. Mai 2006 3 A 1/05; des Schleswig-Holsteinischen VG vom 12. Juli 2006 4 A 267/02; des VG Freiburg/Breisgau vom 15. November 2006 1 K 1937/05; des VG Oldenburg vom 30. November 2006 2 A 3383/03, alle bei juris; a.A. soweit ersichtlich nur Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29. Juni 2006 13 LC 450/04, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2006, 304).
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