Rechtsprechung
   VG Freiburg, 16.02.2004 - 4 K 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28816
VG Freiburg, 16.02.2004 - 4 K 125/04 (https://dejure.org/2004,28816)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.02.2004 - 4 K 125/04 (https://dejure.org/2004,28816)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 4 K 125/04 (https://dejure.org/2004,28816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • archive.org

    Drogen - Ungeeignetheit nach Anlage 4 Nr.9.2.2 - Mischkonsum von Cannabis und Alkohol und mangelndes Trennungsvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Freiburg, 16.02.2004 - 4 K 125/04
    Denn THC lässt sich nur wenige (sechs bis acht) Stunden nach dem Konsum im Blut nachweisen (vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 11.07.2003, DAR 2003, 480 m.w.N.; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung - Begutachtungsleitlinien -, Kommentar, Januar 2002, S. 115; Geiger, VBlBW 2004, 1 ff., 5; Universitätsklinik Heidelberg an VG Freiburg v. 02.08.2002 im Verfahren 4 K 1243/02).

    Das heißt, wenn bei einer Blutentnahme beim Antragsteller knapp eine Stunde nach dem Führen eines Kraftfahrzeugs noch Rückstände von THC (oberhalb der Nachweisbarkeitsgrenze) im Blut gefunden wurden, befand er sich sowohl im Zeitpunkt der Blutentnahme als auch - erst recht - vorher beim Führen des Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis (zur Fahruntüchtigkeit während der mehrstündigen Abklingphase eines Haschischrausches vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.03.2003, DAR 2003, 236; Nieders. OVG, Beschl. v. 11.07.2003, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus VG Freiburg, 16.02.2004 - 4 K 125/04
    Das heißt, wenn bei einer Blutentnahme beim Antragsteller knapp eine Stunde nach dem Führen eines Kraftfahrzeugs noch Rückstände von THC (oberhalb der Nachweisbarkeitsgrenze) im Blut gefunden wurden, befand er sich sowohl im Zeitpunkt der Blutentnahme als auch - erst recht - vorher beim Führen des Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis (zur Fahruntüchtigkeit während der mehrstündigen Abklingphase eines Haschischrausches vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.03.2003, DAR 2003, 236; Nieders. OVG, Beschl. v. 11.07.2003, a.a.O.).

    Wurden bei einer Blutentnahme im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle Rückstände von THC und - wie hier - darüber hinaus auch eine Blutalkoholkonzentration von 0, 65 %o festgestellt, die immerhin über dem Grenzwert nach § 24a StVG liegt, führt allein das ohne vorherige Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens über die Fahreignung unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.03.2003, a.a.O.; Geiger, a.a.O., 5; Beschl. d. Kammer v. 07.08.2002 - 4 K 1243/02 -).

  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 16.02.2004 - 4 K 125/04
    Zumindest hat der Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit einer Teilnahme am Straßenverkehr Cannabis konsumiert und damit sein fehlendes Trennungsvermögen unter Beweis gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 08.07.2002, NJW 2002, 2381).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 16.02.2004 - 4 K 125/04
    Gerade das (weitgehend unkontrollierte und unvorhersehbare) Zusammenwirken mehrer berauschender Substanzen wie Cannabis und Alkohol lässt die Fahreignung grundsätzlich entfallen (Begutachtungsleitlinien, a.a.O., S. 107 und 123; BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002, NJW 2002, 2378 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht