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   VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11   

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VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11 (https://dejure.org/2013,16632)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.04.2013 - 3 K 1045/11 (https://dejure.org/2013,16632)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. April 2013 - 3 K 1045/11 (https://dejure.org/2013,16632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Spielhalle trotz Unterschreitung des nach § 42 LGlüG zur nächstgelegenen Spielhalle einzuhaltenden Mindestabstands

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausschluss von Vergnügungsstätten und damit auch von Spielhallen im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis; Bauplanungsrecht - "Spielhallenpolitik"; Trading-Down-Effekt; konzeptionslose Planung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spielhalle in Gewerbegebiet unzulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet zur Vermeidung von Nutzungskonflikten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1733
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

    Auszug aus VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11
    Nicht erforderlich i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB (jetzt: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) und damit auch nicht gemäß § 1 Abs. 4 ff BauNVO 90 gerechtfertigt sind Bebauungspläne - bzw. nach dem oben dargelegten Maßstab - auch einzelne Festsetzungen, die einer positiven Planungskonzeption entbehren, ausschließlich der Förderung von Zielen dienen, zu deren Verwirklichung das Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs nicht bestimmt ist oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2011 - 3 S 698/11 - NVwZ-RR 2012, 11).

    Besondere städtebauliche Gründe i.S. des § 1 Abs. 9 BauNVO 90 liegen vor, wenn spezielle Gründe für eine gegenüber § 1 Abs. 5 bis 8 BauNVO 90 noch feinere Ausdifferenzierung der städtebaulich zulässigen Nutzung sprechen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2011 - 3 S 698/11 -, NVwZ-RR 2012, 11).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Gewerbebetriebe z. B. als Unternehmen der Spitzentechnologie auf eine besonders attraktive Umgebung angewiesen oder sonst gegenüber vom "Milieu" ausgehenden Störungen besonders empfindlich wären (vgl. zu diesen Kriterien VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2011 - 3 S 698/11 -, NVwZ-RR 2012, 11 und Bayer. VGH, Urt. v. 15.12.2010 - 2 B 09.2419 - NVwZ-RR 2011, 514), sind nicht ersichtlich und wurden von der Beklagten auch nicht geltend gemacht.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11
    Grundsätzlich zulässig ist auch eine sog. Angebotsplanung zur Deckung eines künftigen Bedarfs (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338; Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., RN 17 zu § 1 BauGB, Stand: Dez. 2005).

    Diese Fragen sind vielmehr im Rahmen der - hier nicht gerügten - Abwägung zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.11.2004 - 8 S 1076/04 -, VBlBW 2005, 310).

    Auch ist nicht der Nachweis erforderlich, dass seitens des produzierenden Gewerbes ein spürbarer Nachfragedruck besteht (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, GewArch 1999, 389).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09

    Zweifel an der Zugrundelegung des Schwellenwertes von 100 qm Nutzfläche zur

    Auszug aus VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11
    Andererseits ist allgemein anerkannt, dass die durch eine Spielhalle verursachten Immissionen in aller Regel nicht auf den Spielbetrieb als solchen zurückzuführen sind, sondern durch das Kommen und Gehen und das damit verbundene Verkehrsaufkommen ausgelöst werden (vgl. Otto, Die Zulassung von Spielhallen: Planungsrecht vs. Spielhallenrecht, DVBl. 2011, 1330/1331 sowie auch VGH Bad-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, VBlBW 2011, 235).

    Auch dadurch gehen Flächen für das produzierende und verarbeitende Gewerbe verloren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, VBlBW 2011, 235).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

    Insofern kann dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis für seinen Hauptantrag aber nicht abgesprochen werden (im Ergebnis ebenso VG Freiburg, Urt. v. 16.04.2013 - 3 K 1045/11 -, ZfWG 2013, 303).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle mit einer Größe von 143 m² in

    Weitere abgewogene Gründe wie der Erhalt und die Sicherung der gewerblichen Nutzung tragen nämlich das Abwägungsergebnis eigenständig; ein Außerachtlassen des "Trading-down-Effektes" führt daher nicht zwingend zu einem anderen Ergebnis (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2013 - 3 K 1045/11 -, juris Rdnr. 45 a. E.).
  • VG Köln, 29.01.2014 - 23 K 2890/13

    Abweichung vom Mindestabstand zur nächst gelegenen Spielhalle in atypischen

    Vergleiche auch VG Augsburg, Urteil vom 31.1.2013 - Au 5 K 12.1360 - (Mindestabstand zur nächst gelegenen Spielhalle); a.A. VG Freiburg, Urteil vom 16.4.2013 - 3 K 1045/11 -.
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