Rechtsprechung
   VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32132
VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19 (https://dejure.org/2020,32132)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.09.2020 - 4 K 2441/19 (https://dejure.org/2020,32132)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. September 2020 - 4 K 2441/19 (https://dejure.org/2020,32132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,32132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Als Umgebung eines Kulturdenkmals ist der Bereich zu sehen, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 42, m.w.N.).

    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.10.1981 - 8 S 391/81 - Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, juris; Urt. v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 -, juris; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 32 und 46, m.w.N.; Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 -, juris Rn. 24).

    In dieser Funktion - seinem "Zeugniswert" - kann es Veränderungen oftmals von vergleichsweise größerem Gewicht unbeschadet überstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 33).

    Demzufolge hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg schon im Jahr 2011 erkannt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 34), dass dieses Empfinden ganz wesentlich durch die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre beeinflusst sei, die dadurch gekennzeichnet sei, dass Photovoltaikanlagen auf Dächern in so großer Zahl errichtet worden seien, dass derartige Anlagen in ländlich strukturierten Gegenden heute zum normalen Erscheinungsbild gehörten.

    Solche ergeben sich auch nicht unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, dass Photovoltaikanlagen inzwischen in ländlichen Regionen in so großer Zahl errichtet werden, dass derartige Anlagen heute zum normalen Erscheinungsbild gehören, was dazu führt, dass sie nicht mehr per se als exotischer Fremdkörper wahrgenommen werden (schon VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 34).

    Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass diese Ziele auf vielfältigen Wegen und vielerorts erreicht werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 40; Bayer. VGH, Urteil v. 18.07.2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 33).

    bb) Weiter hat die Beklagte im Rahmen der angefochtenen Beseitigungsverfügung ihr Genehmigungsermessen fehlerfrei betätigt und dabei die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 52; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88

    Abbruch eines Gebäudes, das selbst kein Kulturdenkmal ist, jedoch von erheblicher

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Schließlich ergibt sich aus dem konkreten Denkmalwert des "X", dass für sein Erscheinungsbild und seine Ausstrahlungskraft die unmittelbare Umgebung von besonderer Bedeutung ist (vgl. zu diesem Maßstab VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296).

    bb) Weiter hat die Beklagte im Rahmen der angefochtenen Beseitigungsverfügung ihr Genehmigungsermessen fehlerfrei betätigt und dabei die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris Rn. 52; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Die denkmalschutzrechtliche Generalklausel des § 7 Abs. 1 DSchG umfasst auch die Befugnis, die Beseitigung einer nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals zu dem Zweck anzuordnen, das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 -, juris Rn. 27, m.w.N.; VG Sigmaringen, Urt. v. 02.04.2008 - 5 K 1038/07 -, juris Rn. 26).

    Demnach hätte es dem Kläger in Kenntnis der Denkmaleigenschaft der angrenzenden Sachgesamtheit oblegen, sich abzusichern und auf eine entsprechende (verbindliche) Auskunft für sein Vorhaben bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde der Beklagten zu bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.1191 - 1 S 2022/90 -, juris Rn. 31; Beschl. v. 13.09.2011 - 1 S 1451/11 -, unveröffentlicht; Daydov, in: Hager u.a., Denkmalrecht Bad.-Württ., 2. Aufl. 2016, § 7 DSchG, Rn. 18).

  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Dass es bei ihrem denkmalschutzrechtlichen Einschreiten gegen Solaranlagen an jedem System fehlte, für die Art des Vorgehens gegen den Kläger keinerlei einleuchtenden Gründe sprächen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 22.04.1995 - 4 B 55.95 -, juris Rn. 5; vgl. auch VG Freiburg, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 K 2157/11 -, juris Rn. 14), lässt sich nicht feststellen.
  • VGH Bayern, 18.07.2006 - 14 ZB 03.710
    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Denn selbst wenn der Kläger im Rahmen seines Kontakts zum Baurechtsamt der Beklagten, zu dem auch die untere Denkmalschutzbehörde gehört, nach seinen glaubhaft erscheinenden Angaben nicht auf eine bestehende denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflichtigkeit seines Vorhabens hingewiesen worden sein sollte, führt eine solche formlose Auskunft, die lediglich eine Wissenserklärung beinhaltet, noch nicht zu einer Selbstbindung der Beklagten hinsichtlich der späteren Beseitigung, sondern allenfalls zu einem Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 -, juris Rn. 21; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 26.05.2009 - 2 L 164/08 -, juris; Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, § 38 Rn. 3).
  • BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06

    Abgabe einer Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Das gilt umso mehr als nicht einmal der Kläger vom - für den Fall der Annahme einer Selbstbindung erforderlichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2006 - 9 B 17.06 -, juris Rn. 4; Bayer. VGH, Urt. v. 06.07.2006 - 4 B 05.504 -, juris Rn. 34) - Bindungswillen der Erklärung der Beklagten ausgegangen ist und demnach auf die erhaltene Auskunft nicht vertraut hat.
  • VGH Bayern, 06.07.2006 - 4 B 05.504
    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Das gilt umso mehr als nicht einmal der Kläger vom - für den Fall der Annahme einer Selbstbindung erforderlichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2006 - 9 B 17.06 -, juris Rn. 4; Bayer. VGH, Urt. v. 06.07.2006 - 4 B 05.504 -, juris Rn. 34) - Bindungswillen der Erklärung der Beklagten ausgegangen ist und demnach auf die erhaltene Auskunft nicht vertraut hat.
  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11

    Kleine Gerätehütte im Außenbereich; Abrissverfügung; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Dass es bei ihrem denkmalschutzrechtlichen Einschreiten gegen Solaranlagen an jedem System fehlte, für die Art des Vorgehens gegen den Kläger keinerlei einleuchtenden Gründe sprächen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 22.04.1995 - 4 B 55.95 -, juris Rn. 5; vgl. auch VG Freiburg, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 K 2157/11 -, juris Rn. 14), lässt sich nicht feststellen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 2 L 164/08

    Anordnung zu Beseitigung eines baugenehmigungsfreien Carports

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Denn selbst wenn der Kläger im Rahmen seines Kontakts zum Baurechtsamt der Beklagten, zu dem auch die untere Denkmalschutzbehörde gehört, nach seinen glaubhaft erscheinenden Angaben nicht auf eine bestehende denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflichtigkeit seines Vorhabens hingewiesen worden sein sollte, führt eine solche formlose Auskunft, die lediglich eine Wissenserklärung beinhaltet, noch nicht zu einer Selbstbindung der Beklagten hinsichtlich der späteren Beseitigung, sondern allenfalls zu einem Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 -, juris Rn. 21; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 26.05.2009 - 2 L 164/08 -, juris; Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, § 38 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1998 - 1 S 2072/96

    Kulturdenkmal - Sachgesamtheit - Sammlung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
    Dabei könnte die für eine schützenswerte Sachgesamtheit erforderliche übergreifende Komponente vorliegen, auf die sich gerade das öffentliche Erhaltungsinteresse beziehen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.03.1998 - 1 S 2072/96 -, juris Rn. 27; vgl. Strobl u.a., DSchG Bad.-Württ., 4. Aufl. 2019, § 2 Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1983 - 5 S 229/83

    Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals durch Werbetafel

  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 26 B 01.1959

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Fassadenverkleidung mit

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

  • VG Sigmaringen, 02.04.2008 - 5 K 1038/07

    Fotovoltaikanlage auf Kulturdenkmal

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

  • VG Freiburg, 09.07.2009 - 4 K 1143/08

    Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1981 - 8 S 391/81

    Beeinträchtigung eines Denkmals - Markise an in der Nähe befindlichem

  • VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20

    Wärmedämmung an einem Baudenkmal

    Die denkmalschutzrechtliche Generalklausel des § 7 Abs. 1 DSchG umfasst auch die Befugnis, die Beseitigung einer nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals zu dem Zweck anzuordnen, das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 -, juris Ls. 2 und Rn. 27; VG Freiburg, Urt. v. 17.09.2020 - 4 K 2441/19 -, juris Rn. 22; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht