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   VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06   

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https://dejure.org/2007,6492
VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06 (https://dejure.org/2007,6492)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.12.2007 - 4 K 1763/06 (https://dejure.org/2007,6492)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 4 K 1763/06 (https://dejure.org/2007,6492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorpachtvertrag für Schilderwerbung mit einer Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Wirksamkeit der Ausübung des Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag; Konkurrenzschutz für Schilderpräger bei begrenzt zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen; Klassifikation eines Werbenutzungsvertrags als öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorpachtrecht; Ausübungsfrist; Teilbarkeit; Hauptpflichten; Werbenutzungsvertrag; marktbeherrschende Stellung; Stadtmöblierung; Gestaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)
  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage der Schiffmann GmbH & Co.KG gegen Stadt Freiburg auf Fortsetzung des Werbenutzungsvertrages abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt muss Werbenutzungsvertrag mit Außenwerbefirma nicht fortsetzen - Außenwerbung Schiffmann GmbH unterliegt gegen Stadt Freiburg

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf Gerichtstermin am 18.12.2007

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1987 - VIII ZR 283/86

    Vereinbarung einer anderweitigen Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung bei einem

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
    Die Ausübung eines Vorpachtrechts ist unwirksam, wenn der Vorpachtberechtigte nicht willens oder tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag des Vorpachtverpflichteten mit dem Dritten zu erfüllen (wie BGHZ 102, 237; VGH BW, Urt. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03).

    Auf das Vorpachtrecht sind die Bestimmungen des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts unter Berücksichtigung der hierzu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1987, BGHZ 102, 237 = NJW 1988, 703).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist indessen anerkannt, dass die Ausübung eines Vorpachtrechts unwirksam ist, wenn der Berechtigte es ablehnt, die mit seiner Erklärung ausgelösten Pflichten zu tragen, oder wenn er zur Erfüllung der Pflichten nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03

    Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
    Die Ausübung eines Vorpachtrechts ist unwirksam, wenn der Vorpachtberechtigte nicht willens oder tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag des Vorpachtverpflichteten mit dem Dritten zu erfüllen (wie BGHZ 102, 237; VGH BW, Urt. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03).

    Der Verwaltungsrechtsweg ist für Streitigkeiten der vorliegenden Art, in denen es um die Klärung von Rechtspositionen aus öffentlichrechtlichen Werbenutzungsverträgen geht, eröffnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.03.1993 - 5 S 1127/92 -, VBlBW 1994, 17; vom 01.10.2004 - 5 S 1012/03 -, juris).

  • BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99

    "Konkurrenzschutz für Schilderpräger"

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
    Soweit die Beklagte erstmalig die Ansicht vertrete, das 1994 vereinbarte Optionsrecht sei wegen Verstoßes gegen § 20 GWB i.V.m. § 134 BGB nichtig, berufe sie sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im "Schilderprägerfall" (Urteil vom 08.04.2003, NJW 2003, 2684).

    In einer Entscheidung zum Konkurrenzschutz für Schilderpräger vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass ein marktbeherrschender Vermieter, um nicht gegen das Verbot unbilliger Behinderung nach § 20 Abs. 1 GWB zu verstoßen, in begrenzter Zahl zur Verfügung stehende Gewerbeflächen nur in einer Weise vermieten darf, die den Marktzutritt für aktuelle und potentielle Wettbewerber des Mieters nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre blockiert; dies setze regelmäßig eine Feststellung des Bedarfs durch Ausschreibung bei der erstmaligen Vermietung sowie die Wiederholung dieses Vorgehens in entsprechenden zeitlichen Abständen voraus (BGH, Urteil vom 08.04.2003, NJW 2003, 2684).

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
    Zwar beginnt entsprechend § 469 Abs. 1 BGB die bei Grundstücken zweimonatige, im Übrigen einwöchige Ausübungsfrist grundsätzlich erst ab der vollständigen und richtigen Mitteilung des Vertragsinhalts durch den Vorkaufsverpflichteten oder den Dritten an den Vorkaufsberechtigten zu laufen (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2006, BGHZ 168, 152), und die Klägerin hat nach Aktenlage erst mit der von ihren Prozessbevollmächtigten im November 2007 genommenen Akteneinsicht vollständige Kenntnis vom Neuvertrag genommen.
  • VG Sigmaringen, 14.11.2002 - 6 K 2049/00

    Zur Ausübung des Vorkaufsrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
    Wenn dies doch geschieht, so liegt dies, wie ausgeführt, im Rahmen der Wahrnehmung der Vertragsfreiheit und des Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde (vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Urteil vom 14.11.2002 - 6 K 2049/00 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92

    Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen:

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
    Der Verwaltungsrechtsweg ist für Streitigkeiten der vorliegenden Art, in denen es um die Klärung von Rechtspositionen aus öffentlichrechtlichen Werbenutzungsverträgen geht, eröffnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.03.1993 - 5 S 1127/92 -, VBlBW 1994, 17; vom 01.10.2004 - 5 S 1012/03 -, juris).
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