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   VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08   

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VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08 (https://dejure.org/2008,9645)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.12.2008 - 4 K 2219/08 (https://dejure.org/2008,9645)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 4 K 2219/08 (https://dejure.org/2008,9645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im Innenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abbruch zweier bestehenden Wohngebäude mit Ökonomiegebäuden und zur Errichtung von 14 Doppelhaushälften und sechs Reihenhäusern nebst Garagen, Carports und Stellplätzen; Schließung einer größeren Baulücke im unbeplanten Innenbereich ohne Bauleitplanung durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; LBauO § 37
    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht - Innenbereich; Wohnanlage; Nachverdichtung; Rücksichtnahmegebot; Verkehrszunahme; Geländeaufschüttung; Entwässerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Nachbarschutz vermittelt insoweit jedoch nur das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Rücksichtnahmegebot (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13.03.1981, DVBl. 1981, 928, und vom 23.05.1986, DVBl. 1986, 1271).

    Eine einmauernde oder erdrückende Wirkung hat das Bundesverwaltungsgericht zum Beispiel bei einem zwölfgeschossigen Gebäude gegenüber benachbarten Gebäuden mit nur zwei bis drei Geschossen angenommen (BVerwG, Urteil vom 13.03.1981, DVBl 1981, 928).

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81

    Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Dabei sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn, letztlich das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 05.08.1983, BauR 1983, 547).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Entscheidend sind vielmehr die nach Außen optisch wahrnehmbaren Umstände, anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen, insbesondere die Größe der geplanten Bebauung nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1994, BVerwGE 95, 277; Dürr, a.a.O. RdNr. 116 m.w.N.).Die Antragsgegnerin hat in der Antragserwiderung detailliert, insbesondere anhand der ermittelten Maße der umgebenden Bebauung, dargelegt, dass das Vorhaben sich nach Bauhöhe, -tiefe und Geschosszahl in dem durch die nähere Umgebung gezogenen Rahmen hält.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 3 S 2662/98

    Festsetzung offener Bauweise - nachbarschützende Wirkung

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Für untergeordnete Nebenanlagen (§ 14 Abs. 2 BauNVO) und Garagen gilt die Festsetzung einer Bauweise allerdings gerade nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.01.1999 - 3 S 2662/98 - Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Umgekehrt liegt eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots eher fern, wenn sich ein Vorhaben nach Maßgabe der in § 34 Abs. 1 BauGB normierten Kriterien objektiv rechtlich innerhalb des aus der Umgebung ableitbaren Rahmens hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.1999, BauR 1999, 615; siehe auch Urteil vom 27.08.1998, BauR 1999, 152; Beschlüsse der Kammer vom 18.11.2002 - 4 K 2028/02 - vom 04.08.1999 - 4 K 1623/99 -).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Vielmehr muss auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als auch sie noch prägend auf dasselbe einwirkt, wobei aber davon auszugehen ist, dass in aller Regel die größere Nähe mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand geht (BVerwG, Urteil vom 03.04.1981 - 4 C 61.78 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Da es für die Vornahme der Geländeaufschüttung auf dem Baugrundstück (ca. 1,00 m) einen rechtfertigenden Grund gibt, nämlich die Vermeidung von - sonst auf Grund des hohen Grundwasserstandes zu befürchtenden - Eingriffen in das Grundwasser, besteht nach Auffassung der Kammer keine Veranlassung, bei der Höhenberechnung der genehmigten Gebäude das bisherige natürliche Gelände als Bezugspunkt zu nehmen (zur Berücksichtigungsfähigkeit von Geländeaufschüttungen bei der Höhen- oder Abstandsflächenberechnung, wenn die Aufschüttung sachlich gerechtfertigt ist, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 -, VBlBW 2006, 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06

    Garage, Wandhöhe; Veränderung der Geländeoberfläche

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Da es für die Vornahme der Geländeaufschüttung auf dem Baugrundstück (ca. 1,00 m) einen rechtfertigenden Grund gibt, nämlich die Vermeidung von - sonst auf Grund des hohen Grundwasserstandes zu befürchtenden - Eingriffen in das Grundwasser, besteht nach Auffassung der Kammer keine Veranlassung, bei der Höhenberechnung der genehmigten Gebäude das bisherige natürliche Gelände als Bezugspunkt zu nehmen (zur Berücksichtigungsfähigkeit von Geländeaufschüttungen bei der Höhen- oder Abstandsflächenberechnung, wenn die Aufschüttung sachlich gerechtfertigt ist, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 -, VBlBW 2006, 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 3 S 309/92

    Bedeutung der Wohnungsdichte bei der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB § 34 Abs 1;

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Jedoch müssen auch dann die Nachteile noch von erheblichem Gewicht sein (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.1992, VBlBW 1992, 344 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99

    Nachbarklage: Besonnung, Belichtung und Belüftung des Grundstücks

    Auszug aus VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08
    Hält ein Vorhaben - wie hier (s.u. 2.) - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung eines Einmauerns von Nachbargrundstücken gebotene Abstandsfläche ein, so ist das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme im Regelfall nicht verletzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99

    Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VG München, 18.02.2008 - M 8 K 07.291

    Einfügen in die nähere Umgebung nach Maß und Bauweise; Homogene nähere Umgebung

  • VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14

    Drittanfechtung einer durch den Bauherren nicht beantragten Baugenehmigung

    Soweit die Klägerin rügt, der Stellplatzbedarf werde bei gut besuchten Ligaspielen weder auf dem Gelände des Beigeladenen noch auf öffentlichen Parkplätzen entlang der angrenzenden Straße gedeckt, ist die Klägerin zum einen darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen ( in § 37 LBO ) grundsätzlich nicht dem Drittschutz, sondern nur dem öffentlichen Interesse an der Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums dienen ( siehe Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Jan. 2015, Bd. 1, § 37 RdNr. 12, m.w.N.; siehe auch Beschluss der Kammer vom 18.12.2008 - 4 K 2219/08 - juris ).
  • VG Freiburg, 30.10.2014 - 4 K 1804/14

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines Gaststättenbetriebs

    Ob ein eventueller Mangel an Stellplätzen im Einzelfall zu Beeinträchtigungen führen kann, die für den Nachbarn unzumutbar sind, ist kein bauordnungsrechtlicher, sondern allenfalls ein bei der Prüfung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigender Gesichtspunkt ( siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.01.2008, NVwZ-RR 2008, 600; Dürr, Baurecht, a.a.O., RdNr. 315, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 18.12.2008 - 4 K 2219/08 -, juris; Näheres dazu unten Nr. 2.2.1 ).

    Jedenfalls kann eine Baugenehmigung, auf deren Erteilung der Bauherr bei Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen einen grundrechtlich gewährleisteten Anspruch hat, wegen solcher Erschwernisse nicht versagt werden ( Beschluss der Kammer vom 18.12.2008 - 4 K 2219/08 -, juris, m.w.N. ).

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