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   VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01   

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VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01 (https://dejure.org/2003,23298)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - 1 K 2283/01 (https://dejure.org/2003,23298)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 1 K 2283/01 (https://dejure.org/2003,23298)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 776/02

    Gestaltungsvorschriften für Grabfeld: Urnengrab - Ganzabdeckungsverbot

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Der Kammer liegen ferner die Verwaltungs- und Gerichtsakten des Parallelverfahrens 1 K 776/02 und des hierzu geführten (vergleichsweise erledigten) Eilverfahrens 1 K 768/02 vor.

    Nur so kann letztlich auch vernünftig erklärt werden, warum die Beklagte bis zum Frühjahr 2002 so zahlreiche Verstöße gegen das Verbot zusätzlicher Einfassungen feststellen musste (vgl. die Bildübersicht auf GAS. 39 des Eilverfahrens 1 K 768/02 zum Parallelverfahren 1 K 776/02).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 1 S 3164/95

    Beschränkung polierter Grabsteine nur bei Ausweichmöglichkeit auf demselben

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Zulässig sind demnach alle Gestaltungsvorschriften, die notwendig sind, um eine "würdige Ruhestätte" zu gewährleisten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.1996 - 1 S 3164/95 - VBlBW 1997, 69).

    Er muss rechtlich und tatsächlich gewährleisten, dass auf anderen Friedhöfen oder Friedhofsteilen im Gemeindegebiet Grabfelder zur Verfügung stehen, für die allein die allgemeinen, d.h. durch den Friedhofszweck gebotenen Gestaltungsvorschriften gelten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.1996, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00

    Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Letztlich kann das jedoch hier dahinstehen: Selbst wenn der Anstaltsgewalt (zum - unstreitigen - Inhalt derart, Satzungsbestimmungen zu erlassen, vgl. § 15 Abs. 1 BestattG sowie am Beispiel berufsausübungsrelevanter Bestimmungen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.2002 - 1 S 2785/00 - VBlBW 2003, 65) auch eine Befugnis zum Erlass belastender Verwaltungsakte immanent sein sollte, wäre damit gleichwohl keine Regelungsgewalt gegenüber der Klägerin verbunden.

    Die Rechtssetzungsbefugnis der Beklagten ist allerdings nicht unbegrenzt gewesen, insbesondere hatte sie sich im Rahmen des in § 15 Abs. 1 Satz 2 BestattG umschriebenen Friedhofszwecks zu halten und durfte höherrangiges Recht nicht verletzen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1980 - GrS 1/80

    Zwangsgeldandrohung und Anfechtbarkeit des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Von der zulässigen Möglichkeit, die Zwangsgeldandrohung mit dem noch nicht vollstreckbaren Verwaltungsakt für den Fall zu verbinden, dass die Klägerin der Beseitigungspflicht nicht innerhalb angemessener Frist nach dessen Unanfechtbarkeit nachkommt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. (Großer Senat), Beschl. v. 01.08.1980 - GrS 1/80 - VBlBW 1981, 14), hatte die Beklagte keinen Gebrauch gemacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Ist vielmehr der Entscheidungssatz eines Verwaltungsakts zwar bei Anwendung der von der Behörde herangezogenen Vorschrift fehlerhaft, erweist er sich aber bei Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage als zutreffend, ohne dass am Ausspruch etwas Wesentliches geändert werden muss, dann ist der Verwaltungsakt, wenn für die Anwendung des richtigen Rechts alle für die richtige Rechtsgrundlage geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen, nicht rechtswidrig (zum Rechtswidrigkeitsbegriff des § 113 VwGO sowie zur sog. "schlichten Rechtsanwendung", die einer Umdeutung vorgeht: BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 - NVwZ 1989, 471; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 -, NuR 1991, 434).
  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 148.60

    Ausschluß eines Abbruchunternehmens durch den Landkreis von der Benutzung seiner

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Das Anbringen weiterer Einfassungen führt auch nicht dazu, dass der Friedhof seinen Charakter als würdige Ruhestätte verliert, insbesondere widerspricht eine Einfassung nicht dem Friedhofszweck und wirkt auf das Empfinden des für ästhetische Eindrücke offenen Durchschnittsbetrachters (vgl. zu diesem Maßstab: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.1958, ESVGH 7, 172; BVerwG, Urt. v. 08.11.1963, BVerwGE 17, 119) nicht verunstaltend.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - 10 S 101/93

    Berufungszulassung - Klagehäufung - Beschwerdewert; Anordnung zum Entfernen eines

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Es ist bereits fraglich, ob dieses Rechtsinstitut unter der Geltung des Art. 20 Abs. 3 GG (Vorbehalt des Gesetzes) noch zulässig ist (dies mit gewichtigen Gründen verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.02.1993 - 10 S 101/93 - VBlBW 1993, 227 m.w.N; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1994, § 23 RdNr. 54.; offengelassen durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1993 - 9 S 804/93 - NJW 1994, 2636 (LS); hingegen eine dem öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnis immanente Verwaltungsaktbefugnis bejahend: OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 26.03.1996, DVBl 1996, 1444).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1996 - 5 S 2104/95

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Zur (formellen) Rechtswidrigkeit der den Streitgegenstand der Anfechtungsklage bildenden Verfügung vom 10.08.2001 hätte die Entscheidung durch die unzuständige Widerspruchsbehörde jedoch nicht führen können, weil die Klägerin trotz gerichtlichen Hinweises ausdrücklich an der Einheitsklage i.S.d. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO festhielt und nicht den Weg nach § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO gehen wollte (zur "formellen Bedeutungslosigkeit" des Widerspruchsbescheids bei der Einheitsklage vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.01.1996 - 5 S 2104/95 - VBlBW 1996, 302).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Ausübung des Hausrechts des Studentenwerkes in der Mensa - Untersagung von

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Ist vielmehr der Entscheidungssatz eines Verwaltungsakts zwar bei Anwendung der von der Behörde herangezogenen Vorschrift fehlerhaft, erweist er sich aber bei Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage als zutreffend, ohne dass am Ausspruch etwas Wesentliches geändert werden muss, dann ist der Verwaltungsakt, wenn für die Anwendung des richtigen Rechts alle für die richtige Rechtsgrundlage geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen, nicht rechtswidrig (zum Rechtswidrigkeitsbegriff des § 113 VwGO sowie zur sog. "schlichten Rechtsanwendung", die einer Umdeutung vorgeht: BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 - NVwZ 1989, 471; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 -, NuR 1991, 434).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 9 S 804/93

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01
    Es ist bereits fraglich, ob dieses Rechtsinstitut unter der Geltung des Art. 20 Abs. 3 GG (Vorbehalt des Gesetzes) noch zulässig ist (dies mit gewichtigen Gründen verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.02.1993 - 10 S 101/93 - VBlBW 1993, 227 m.w.N; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1994, § 23 RdNr. 54.; offengelassen durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1993 - 9 S 804/93 - NJW 1994, 2636 (LS); hingegen eine dem öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnis immanente Verwaltungsaktbefugnis bejahend: OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 26.03.1996, DVBl 1996, 1444).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1244/15

    Normenkontrolle - Gestaltungsvorschriften in einer Friedhofssatzung

    Es bestehe, anders als in einer Entscheidung des VG Freiburg vom 19.02.2003 - 1 K 2283/01 -, keine Einschränkung dahingehend, dass die Grabeinfassungen durch das Garten- oder Friedhofsamt verlegt oder angelegt werden müssten.
  • VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 776/02

    Gemeinde darf dunkle polierte Grabsteine nicht allgemein verbieten

    Ein Verstoß der Klägerin gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§§ 1, 3 PolG; zur richtigen Eingriffsgrundlage vgl. ausführlich das Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 K 2283/01 (ebenfalls veröffentlicht in VENSA)) liegt nicht vor.

    Wie ausführlich im Parallelverfahren 1 K 2283/01 (a.a.O., m.w.N.) dargelegt, begrenzen Gestaltungsvorschriften das Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) nur dann in verfassungsrechtlich zulässiger Weise, wenn sie notwendig sind, den Zweck der Friedhofs als würdige und verkehrssichere Ruhestätte (§§ 2 Abs. 1, 14 BestattG) zu gewährleisten.

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