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   VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12   

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VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12 (https://dejure.org/2014,6084)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.02.2014 - A 6 K 139/12 (https://dejure.org/2014,6084)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - A 6 K 139/12 (https://dejure.org/2014,6084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegenstehen der Rechtskraft eines unter Berücksichtigung des Terrorismusvorbehalts zur Asylanerkennung und positiven Feststellung zu § 51 Abs. 1 AuslG a.F. verpflichtenden Verwaltungsgerichtsurteils dem Widerruf der Feststellungen zu § 51 Abs. 1 AuslG a.F.; Bestehen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, AsylVfG § 73 Abs. 3, EMRK Art. 3, AufenthG § 60 Abs. 5
    Terrorismusvorbehalt, Terrorismus, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Babbar Khalso International, Sikhs, Indien, Vereinte Nationen, Ziele der Vereinten Nationen, Khalistan, Widerruf, terroristische Vereinigung, Folter, Ausschlussgrund, Asylunwürdigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 73 Abs 3 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 121 Nr 1 VwGO, § 60 Abs 8 S 1 AufenthG 2004
    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Sikh; Babbar Khalsa; Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04

    § 28 Abs 2 AsylVfG 1992 in der Fassung von Art 3 Nr 18b ZuwandG 2004 auf

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Auch in der übrigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird Babbar Khalsa entsprechend als terroristische militante Sikh Organisation eingestuft (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 07.09.2004 - 14 K 79/03.A -, juris; VG Mainz, U. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04. MZ-, juris; VG Darmstadt, U. v. 23.01.2009 - 5 K 386/08.-DA -, juris; alle diese Entscheidungen enthalten ausführliche Darstellungen der Erkenntnisquellen zu Babbar Khalsa).

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte; siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss; siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG, welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war; siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Im Übrigen wird auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs im Ausweisungsverfahren mit den entsprechenden Feststellungen zum terroristischen Charakter dieser Organisation verwiesen, sowie auf die ausführliche Entscheidung des VGH Bad.-Württ. (U. v. 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris) zu der mit Babbar Khalsa kooperierenden International Sikh Youth Federation (ISYF).

    Denn selbst dann wäre in jedem Fall ein glaubwürdige und ernsthafte deutliche aktuelle Distanzierung von diesen Unterstützungshandlungen deshalb notwendig, weil nur dann keine Wiederholungsgefahr mehr angenommen werden kann bzw. dann von einer aktuell fortbestehenden Asylunwürdigkeit wegen eines den Vereinten Nationen und ihren Grundsätzen zuwiderlaufenden Verhaltens womöglich keine Rede mehr sein könnte (siehe zu einer solchen womöglich einschränkenden Anwendung dieses Ausschlussgrundes VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 200/10 - juris, Rd.Nr. 68, 69; siehe im Übrigen ausführlich zu solchen den Ausschlussgrund einschränkenden Erwägungen GK AufenthG, Rd.Nrn. 260 - 262 m.w.N.).

  • VG Darmstadt, 23.01.2009 - 5 K 386/08

    Einbürgerung eines früheren Vortandsmitgliedes der Babba Khalsa International

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Auch in der übrigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird Babbar Khalsa entsprechend als terroristische militante Sikh Organisation eingestuft (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 07.09.2004 - 14 K 79/03.A -, juris; VG Mainz, U. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04. MZ-, juris; VG Darmstadt, U. v. 23.01.2009 - 5 K 386/08.-DA -, juris; alle diese Entscheidungen enthalten ausführliche Darstellungen der Erkenntnisquellen zu Babbar Khalsa).

    Zum Fehlen glaubwürdiger Distanzierung in Fällen von Ausländern, die einer terroristischen Bestrebung Vorschub leisteten, hat auch die Verwaltungsrechtsprechung ähnliche Ausführungen gemacht (siehe etwa VG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2010 - 22 K 3115/09 - juris, Rd.Nr. 31, wonach eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage und den Konsequenzen oder eine Distanzierung von den Zielsetzungen und Aktivitäten erforderlich ist; siehe insoweit auch BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 -, juris, Rd.Nr. 24, 28, wonach selbst dann, wenn der Kläger seit fünf Jahren keine Bezüge und Verbindungen mehr zu einer Organisation hat, eine widerlegliche Vermutung dafür spricht, dass das bloß verbale Bestreiten eines Bezugs zu dieser Organisation für die glaubhafte Distanzierung von der Organisation und ihren terroristischen Zielen nicht genügt, insbesondere dann, wenn dies womöglich nur unter dem Druck eines anhängigen Widerrufs oder Ausweisungsverfahrens geschieht; vgl. ferner VG Darmstadt, Urt. v. 23.01.2009 - 5 K 386/08 - DA (3) - juris, Rd.Nr. 42 u. Rd.Nr. 70, wonach ein früheres Vorstandsmitglied der deutschen Sektion von Babbar Khalsa International ohne nachvollziehbar Distanzierung von den Zielen der Vereinigung nicht eingebürgert werden kann und der bloße Austritt aus dieser Vereinigung für eine solche Distanzierung nicht ausreicht.

  • VG Trier, 02.02.2011 - 5 K 977/10

    Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, Hindu, religiöse Verfolgung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Der gegen die Ausweisungsverfügung, die für sofort vollziehbar erklärt worden war, vom Kläger gestellte Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22.07.2010 (5 K 977/10 - siehe beigezogene Gerichtsakte) abgelehnt.

    Im Übrigen wird hinsichtlich der weiteren Einzelheiten auf den Inhalt der Gerichtsakte (1 Heft), der Akten der Beklagten (1 Heft), sowie der beigezogenen Akten des Gerichts (VG Freiburg, 5 K 977/10 und 5 K 976/10) Bezug genommen, die ebenso zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, wie die Gerichts- und Behördenakten zum zeitgleich verhandelten Parallelverfahren (A 6 K 900/12 - betr. Widerruf der Asylanerkennung), hier insbesondere die Akten der Beklagten zur ursprünglichen Asylanerkennung des Klägers im damaligen Verfahren von 1995.

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Auf das Vorliegen einer Widerholungsgefahr komme es hier nach der Rechtsprechung des EuGH (v. 9.11.2010 - C 57/09) nicht an.

    Das setzt im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 09.11.2010 - Rs. C-57/09 -, NVwZ 2011, 285) eine gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit ebenso wenig voraus, wie eine auf den Einzelfall bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung.

  • VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 2126/07

    Ausweisung und Frage der Aufenthaltserlaubnis für Angehörigen der ISYF (Indien)

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte; siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss; siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG, welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war; siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94

    Keine Gruppenverfolgung der Sikh in Indien; Einzelfall der Verfolgungsgefahr für

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte; siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss; siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG, welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war; siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31).
  • BVerfG, 04.02.2008 - 2 BvR 214/08

    Die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Indien einstweilen auszusetzen

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nahezu einhellig in Fällen, wie dem des Klägers, nämlich bei exilpolitisch aktiven Funktionären der Khalistan-Bewegung für den Fall der Rückkehr nach Indien eine konkret drohende Foltergefahr bejaht bzw. ist dies bereits vom Bundesamt in solchen Fällen entsprechend festgestellt worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2010 - 11 S 290/10 - Rd.Nr. 5, wonach das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.05.2006 - A 1 K 10241/05 - eine Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenhtG bezüglich einer Abschiebung nach Indien für einen Vorstandsangehörigen der Untergrundorganisation International Sikh-Youth-Feteration - ISYF - feststellte; siehe ferner zu einem ISYF-Mitglied auch VG Ansbach, Urt. v. 01.04.2010 - A N 5 K 09.01429 - juris zu einer entsprechenden Feststellung des Bundesamtes zum Vorliegen des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG - juris Rd.Nr. 20; siehe ferner BVerfG, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 BvR 214/08, wonach sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung einer Mitgliedern von Babbar Khalsa im Falle einer Abschiebung nach Indien als Terrorverdächtigen dort drohenden Foltergefahr ergibt; siehe VG Gelsenkirchen, Urt. v. 07.09.2004 - 14 AK 19 K 79/03.A -, juris, Rd.Nr. 22, wonach Mitgliedern von Babbar Khalsa International aufgrund des hochrangigen Aktivitätsprofils im Ausland im Falle der Rückkehr Verhaftungen und mit hinreichender Verfolgungswahrscheinlichkeit auch Folter als gängige Polizeipraxis in Indien droht, siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.08.1996 - A 12 S 2456/94 -, juris, wonach einem besonders exponiert exilpolitisch tätigen Mitglied der ISYF wegen seines publizistischen Einsatzes für die Khalistan-Bewegung bei Rückkehr nach Indien Folter droht und dort im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit intensiven Verhören und Foltern in verschärfter Form gerechnet werden muss; siehe VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 -, juris, zu einer positiven Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 AufenthG, welche im entschiedenen Fall bereits mit Bescheid des Bundesamts vom 19.07.2006 festgestellt worden war; siehe schließlich VG Mainz, Urt. v. 27.04.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris, wonach ein Sikh, der sich in Deutschland der Babbar Khalsa International angeschlossen hat und als stellvertretender Generalsekretär der Gruppe West ein Funktionärsamt inne hatte, im Falle der Abschiebung nach Indien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, der Folter unterworfen zu werden - juris, Rd.Nr. 31).
  • VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 3115/09

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, subsidiärer

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Zum Fehlen glaubwürdiger Distanzierung in Fällen von Ausländern, die einer terroristischen Bestrebung Vorschub leisteten, hat auch die Verwaltungsrechtsprechung ähnliche Ausführungen gemacht (siehe etwa VG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2010 - 22 K 3115/09 - juris, Rd.Nr. 31, wonach eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage und den Konsequenzen oder eine Distanzierung von den Zielsetzungen und Aktivitäten erforderlich ist; siehe insoweit auch BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 -, juris, Rd.Nr. 24, 28, wonach selbst dann, wenn der Kläger seit fünf Jahren keine Bezüge und Verbindungen mehr zu einer Organisation hat, eine widerlegliche Vermutung dafür spricht, dass das bloß verbale Bestreiten eines Bezugs zu dieser Organisation für die glaubhafte Distanzierung von der Organisation und ihren terroristischen Zielen nicht genügt, insbesondere dann, wenn dies womöglich nur unter dem Druck eines anhängigen Widerrufs oder Ausweisungsverfahrens geschieht; vgl. ferner VG Darmstadt, Urt. v. 23.01.2009 - 5 K 386/08 - DA (3) - juris, Rd.Nr. 42 u. Rd.Nr. 70, wonach ein früheres Vorstandsmitglied der deutschen Sektion von Babbar Khalsa International ohne nachvollziehbar Distanzierung von den Zielen der Vereinigung nicht eingebürgert werden kann und der bloße Austritt aus dieser Vereinigung für eine solche Distanzierung nicht ausreicht.
  • BVerwG, 27.02.1996 - 9 C 145.95

    Asylrecht: Widerruf der Asylanerkennung und Feststellung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 19.02.2014 - A 6 K 139/12
    Nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides ergab sich dies zwar nicht unmittelbar aus dem Asylverfahrensgesetz, jedoch eindeutig aus der damaligen Rechtsprechung, die analog zu den sonstigen Vorschriften im Asylverfahrensgesetz, die bei Rücknahme oder Verzicht auf einen Asylantrag eine Einstellungsentscheidung des Bundesamtes gekoppelt mit einer Prüfung solch eines Abschiebungsverbots regelt, auch für den Fall des Widerrufs eine solche von Amts wegen zu treffende Prüfung von Abschiebungsverboten vorsah (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.04.1999 - 9 C 29/98 -, juris, unter Verweis auf Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, juris).
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • VG Ansbach, 01.04.2010 - AN 5 K 09.01429

    (Ehemaliges) Mitglied der ISYF mit Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 und 5

  • VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05

    Abschiebungsschutz trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

  • VGH Hessen, 10.08.2011 - 6 A 95/10

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Wiederholungsgefahr bezüglich schwerwiegender

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

  • BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

  • VG München, 06.10.2016 - M 17 K 16.30970

    Rechtmäßiger Widerruf des susidiären Schutzes

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch weiterhin hochrangigen Funktionären der ... ... in Indien Folter droht (vgl. VG Freiburg, U.v. 19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 58; VG Göttingen, U.v. 5.7.2005 - 2 A 129/05 - juris Rn. 15ff.; VG Mainz, U.v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris Rn. 29, 31, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 5.1.2006 - 6 A 10761/05 - juris).

    Aufgrund dieses Indizes, aber auch aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel ist davon auszugehen, dass es sich bei der ... ... nach wie vor um eine terroristische Organisation handelt (vgl. VG Freiburg, U.v.19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 32 m. w. N.).

    e) Umstritten ist allerdings, ob für die Bejahung eines Ausschlussgrundes nach § 4 Abs. 2 AsylG vom Ausländer weiterhin eine (konkrete) Gefahr ausgehen muss, also eine Wiederholungsgefahr in dem Sinne vorliegen muss, dass der Ausländer seine die Sicherheit des Staates gefährdende Betätigung auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen wird (so BVerwG, U.v. 30. März 1999 - 9 C 31/98 - juris Rn. 10f., 15; VG Mainz, U.v. 27.4.2005 - 7 K 755/04.MZ - juris Rn. 21, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 5.1.2006 - 6 A 10761/05 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand April 2016, § 4 AsylG Rn. 77; a.A. VGH BW, U.v. 21.4.2010 - 11 S 200/10 - juris Rn. 68f.; VG Freiburg, U.v.19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 34).

    Eine Wiederholungsgefahr ist daher nur zu verneinen, wenn eine glaubwürdige, ernsthafte und deutliche aktuelle Distanzierung von den früheren Unterstützungshandlungen seitens des Ausländers vorliegt (vgl. VGH BW, U.v. 21.4.2010 - 11 S 200/10 - juris Rn. 69; VG Freiburg, U.v.19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 35).

    Das bloße verbale Bestreiten, weiterhin in herausgehobener Position für die ... ... tätig zu sein, ist für eine glaubhafte Distanzierung von dieser Organisation und ihren terroristischen Zielen nicht ausreichend (vgl. VG Freiburg, U.v.19.2.2014 - A 6 K 139/12 - juris Rn. 40, 43f., 49).

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