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   VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04   

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https://dejure.org/2005,26628
VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04 (https://dejure.org/2005,26628)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.10.2005 - 2 K 1812/04 (https://dejure.org/2005,26628)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 2 K 1812/04 (https://dejure.org/2005,26628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch von Eltern gegen Schulleiter wegen angeblich unwahrer Tatsachenbehauptung

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiter (Rechte und Pflichten) - Öffentliche Äußerungen über Eltern und Schüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1994 - 2 VAs 14/94

    Rechtsschutz gegenüber polizeilichen Presseerklärungen L

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
    Sie ist durch die vorausgegangenen Leserbriefe der Klägerin und deshalb gerechtfertigt, weil diese selbst die Presse über den Vorfall, der dem Verfahren 2 K 2345/03 zugrunde liegt, in Kenntnis gesetzt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.12.1994 - 2 VAs 14/94, NJW 1995, 899 JURIS).

    Etwaige den Klägern daraus entstandene gesellschaftliche Nachteile müssen sie als Folge eigenen vorangegangenen Handelns selbst verantworten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.12.1994 - 2 VAs 14/94, NJW 1995, 899 JURIS).

  • BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 85.90

    Presseerklärung eines Staatsanwaltes - Rechtliche Beanstandung - Unzutreffende

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
    Die Äußerungen des Schulleiters gegenüber den Medien entsprachen demnach - soweit es sich um Tatsachenbehauptungen gehandelt hat - der Wahrheit bzw. enthielten zumindest vertretbare Wertungen (vgl. dazu BVerwG NJW 1992, 62).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03

    Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
    Anders als in anderen Rechtsbereichen (vgl. BBH, Urteil vom 12.7.2000 - XII ZR 159/98 -, MDR 2000, S. 1233 f.) ist zwar im vorliegenden Fall, in dem es um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender amtlicher Äußerungen im Bereich hoheitlicher Verwaltung geht, keine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (so jedenfalls OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2004 - 12 B 2197/03 JURIS).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
    Anders als in anderen Rechtsbereichen (vgl. BBH, Urteil vom 12.7.2000 - XII ZR 159/98 -, MDR 2000, S. 1233 f.) ist zwar im vorliegenden Fall, in dem es um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender amtlicher Äußerungen im Bereich hoheitlicher Verwaltung geht, keine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (so jedenfalls OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2004 - 12 B 2197/03 JURIS).
  • OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93

    Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften;

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
    Er unterliegt vielmehr im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NJW 1995, 1850 und VGH München, Beschl. vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187).
  • VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187

    Unterlassungsbegehren einer Verwertungsgesellschaft für Presseartikel im Hinblick

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
    Er unterliegt vielmehr im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NJW 1995, 1850 und VGH München, Beschl. vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187).
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