Rechtsprechung
VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unterlassungsanspruch von Eltern gegen Schulleiter wegen angeblich unwahrer Tatsachenbehauptung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulleiter (Rechte und Pflichten) - Öffentliche Äußerungen über Eltern und Schüler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 14.12.1994 - 2 VAs 14/94
Rechtsschutz gegenüber polizeilichen Presseerklärungen L
Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
Sie ist durch die vorausgegangenen Leserbriefe der Klägerin und deshalb gerechtfertigt, weil diese selbst die Presse über den Vorfall, der dem Verfahren 2 K 2345/03 zugrunde liegt, in Kenntnis gesetzt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.12.1994 - 2 VAs 14/94, NJW 1995, 899 JURIS).Etwaige den Klägern daraus entstandene gesellschaftliche Nachteile müssen sie als Folge eigenen vorangegangenen Handelns selbst verantworten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.12.1994 - 2 VAs 14/94, NJW 1995, 899 JURIS).
- BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 85.90
Presseerklärung eines Staatsanwaltes - Rechtliche Beanstandung - Unzutreffende …
Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
Die Äußerungen des Schulleiters gegenüber den Medien entsprachen demnach - soweit es sich um Tatsachenbehauptungen gehandelt hat - der Wahrheit bzw. enthielten zumindest vertretbare Wertungen (vgl. dazu BVerwG NJW 1992, 62). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03
Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
Anders als in anderen Rechtsbereichen (vgl. BBH…, Urteil vom 12.7.2000 - XII ZR 159/98 -, MDR 2000, S. 1233 f.) ist zwar im vorliegenden Fall, in dem es um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender amtlicher Äußerungen im Bereich hoheitlicher Verwaltung geht, keine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (so jedenfalls OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2004 - 12 B 2197/03 JURIS).
- BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
Anders als in anderen Rechtsbereichen (vgl. BBH, Urteil vom 12.7.2000 - XII ZR 159/98 -, MDR 2000, S. 1233 f.) ist zwar im vorliegenden Fall, in dem es um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender amtlicher Äußerungen im Bereich hoheitlicher Verwaltung geht, keine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (so jedenfalls OVG NRW, Beschluss vom 26.1.2004 - 12 B 2197/03 JURIS). - OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93
Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften; …
Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
Er unterliegt vielmehr im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NJW 1995, 1850 und VGH München, Beschl. vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187). - VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187
Unterlassungsbegehren einer Verwertungsgesellschaft für Presseartikel im Hinblick …
Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
Er unterliegt vielmehr im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NJW 1995, 1850 und VGH München, Beschl. vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187).