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   VG Freiburg, 21.09.2010 - 1 K 804/10   

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https://dejure.org/2010,11000
VG Freiburg, 21.09.2010 - 1 K 804/10 (https://dejure.org/2010,11000)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.09.2010 - 1 K 804/10 (https://dejure.org/2010,11000)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. September 2010 - 1 K 804/10 (https://dejure.org/2010,11000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ladenschluss: Blumenverkauf an Sonn- und Feiertagen in einem Gartencenter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung des Blumenverkaufs an Sonn- und Feiertagen nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) im geschenküblichen Umfang und der ausreichende Deckung des Blumenbadarfs an eben diesen Tagen; Vorhandensein gemischter Betriebe nach dem LadÖG und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LadÖG § 3 Abs. 2 Nr. 1; LadÖG § 9 Abs. 1 Nr. 3
    Ladenschluss - Ausnahme vom Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen; Gartencenter als Verkaufsstelle für die Abgabe von Blumen; Feilhalten von Blumen in erheblichem Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blumenverkauf am Sonntag

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 107
  • VBlBW 2011, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2010 - 1 K 804/10
    (im Anschluss an die Rspr. zum LadSchlG, vgl. etwa BGH, 7. Juni 1996, I ZR 114/94, GewArch 1996, 387).

    Dies setzt neben einer gewissen Kontinuität des Angebots nach Umfang und Breite ein Sortiment voraus, wie es üblicherweise in einem (sei es auch kleineren) Blumengeschäft vorgehalten wird (vgl. für den auf § 12 Abs. 1 LadSchlG beruhenden, mit § 9 Abs. 1 Nr. 3 LadÖG inhaltsgleichen § 1 Nr. 3 SonntVerkV: BGH, Urt. v. 7.6.1996 - I ZR 114/94 -, GewArch 1996, 387; vgl. auch Zmarzlik/Roggendorff, LadSchlG, 2. Aufl. 1997, § 12 Rnr. 15 und 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1994 - 4 A 2091/93

    Sonn- und feiertägliches Verkaufsverbot; Ladenschlußrecht; Blumen;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2010 - 1 K 804/10
    Der Verkauf von Blumen und Zubehör an Sonn- und Feiertagen ist folglich nur in geschenküblichem Umfang zulässig (so bereits im Rahmen des § 12 LadSchlG: OVG NRW, Urt. v. 15.7.1994 - 4 A 2091/93 - GewArch 1995, 490).

    Bei der Anwendung des Maßstabs "geschenküblicher Umfang" entstehen in der Praxis keine unüberwindbaren Hindernisse, wenn die Behörde in der gebotenen Weise von einer kleinlichen Handhabung absieht und nur in erkennbaren Missbrauchsfällen (etwa Verkauf von Mengen oder Gebinden, die offenkundig nicht als Geschenk/Mitbringsel, sondern zur Beet-/Balkonbepflanzung erworben werden) einschreitet (in diesem Sinne OVG NRW, Urt. v. 15.7.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Freiburg, 21.09.2010 - 1 K 804/10
    Das Erwerbsinteresse oder das alltägliche Einkaufsinteresse der Kunden können Sonntagsöffnungen nicht rechtfertigen (BVerfG, Urt. v. 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u.a. -, NVwZ 2010, 570).
  • VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17

    Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen

    Es geht dem Kläger also mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht allein um ein allgemeines Erwerbsinteresse, das für sich einen Sonntagsverkauf nicht rechtfertigen kann (VG Freiburg, Beschluss vom 21.09.2010 - 1 K 804/10 -, juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2017 - 6 S 2322/16 -, juris, Rn. 41; BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 -, juris, Rn. 157).
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