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   VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16   

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VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16 (https://dejure.org/2017,48069)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.11.2017 - 3 K 4215/16 (https://dejure.org/2017,48069)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. November 2017 - 3 K 4215/16 (https://dejure.org/2017,48069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen das AGG - Einstellungshöchstalter für den Polizeidienst in Baden-Württemberg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Das Alter betrifft in diesen Fällen die physischen Fähigkeiten des Beamten und dient als Indikator für dessen Tauglichkeit zu amtsangemessenen, funktionsgerechten Leistungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; Beschluss vom 24.01.2011, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015, a.a.O.).

    Je weitreichender die Ausnahmeregelung ist, desto niedriger kann die Altersgrenze gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009, a.a.O.).

    Hieran gemessen ist die für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst festgelegte Höchstaltersgrenze von 31 Jahren angemessen (entsprechend für eine Altersgrenze von - lediglich - 25 Jahren: BVerwG, Urteil vom 24.09.2009, a.a.O).

    Schließlich ist dem Interesse des Dienstherrn an ausgewogenen Altersstrukturen auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Einstellungsplanung und -praxis des Dienstherrn Bedeutung beizumessen (vgl. zu Vorstehendem auch BVerwG, Urteil vom 24.09.2009, a.a.O. m.w.N.).

    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen liegen aus den bereits ausgeführten Gründen in der vorliegenden Konstellation vor (vgl. insoweit auch zur Vereinbarkeit einer Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Gemeinschaftsrecht BVerwG, Urteil vom 24.09.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Angesichts der im Auswahlverfahren bestehenden Spielräume des Dienstherrn kann vor diesem Hintergrund lediglich ein Neubescheidungsbegehren geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2017, a.a.O.).

    Ein solches liegt im Hinblick auf die hier grundsätzlich denkbare Geltendmachung von Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen nur vor, wenn eine entsprechende Klage bereits anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.03.2005 - 2 B 109.04 - und vom 16.01.2017 - 7 B 1.16 -, jeweils juris; Kopp/Schenke, VwGO 23. Aufl. 2017, § 113 Rn. 136 m.w.N.).

    Diese Vorgaben bilden den - gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren - Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12. -, BVerwGE 148, 204 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2017, a.a.O.).

    Keiner weitergehenden Klärung bedürfen damit die Fragen der derzeit bestehenden gesundheitlichen Eignung des Klägers (Polizeidiensttauglichkeit im Sinne von § 4 Nr. 2 LVOPol), der prognostischen Einschätzung künftiger Entwicklungen sowie der Bedeutung und Reichweite der vom Beklagten angeführten Ziffer 8.7.1 zur PDV 300 im Falle einer Varizenbildung und überstandenen Operation von Krampfadern bei Stammvenenvarikosis auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2017 - 2 VR 2.17 -, IÖD 2017, 122; Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244; vgl. zur Geltung dieser Grundsätze bei Einstellung in den Polizeivollzugsdienst VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2017, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15

    Vereinbarkeit der Höchstaltersgrenze für Laufbahnaufstieg im

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Auch kann in einem föderal strukturierten Bundesstaat die Höchstaltersgrenze für den Einstieg in die Beamtenlaufbahn des Polizeivollzugsdienstes von Bundesland zu Bundesland variieren (vgl. zum Laufbahnaufstieg VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015 - 3 K 862/15 -, IÖD 2015, 199).

    Das Alter betrifft in diesen Fällen die physischen Fähigkeiten des Beamten und dient als Indikator für dessen Tauglichkeit zu amtsangemessenen, funktionsgerechten Leistungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; Beschluss vom 24.01.2011, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015, a.a.O.).

    Die Altersgrenze für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst unterscheidet sich daher wesentlich von einer Altersgrenze für die Übernahme in ein dauerhaftes Beamtenverhältnis, die auch besonders leistungsstarke Bewerber betrifft, die ihre Leistungsfähigkeit bereits durch einen erfolgreich durchlaufenen Vorbereitungsdienst und durch eine bestandene Laufbahnprüfung nachgewiesen haben (vgl. zum Laufbahnaufstieg auch VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015, a.a.O.).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Sie können neben politischen, sozialen oder demografischen Erwägungen auch Haushaltserwägungen berücksichtigen, obgleich letztere für sich genommen kein legitimes Ziel im Sinne von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG darstellen (EuGH, Urteil vom 21.07.2011 - C-159/10 und C-160/10 -, NVwZ 2011, 1249).

    Sie ist nachgewiesen, wenn die Maßnahme im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteil vom 21.07.2011, a.a.O.).

  • EuGH, 15.11.2016 - C-258/15

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    In vergleichbarer Argumentation hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 15.11.2016 (- C-258/15 -, juris) entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 dahin auszulegen ist, dass er einer (baskischen) Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht, die vorsieht, dass die Bewerber auf Stellen für Beamte einer Polizei, die sämtliche dieser Polizei obliegenden Einsatz- und Vollzugsaufgaben wahrnehmen, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen.

    Vielmehr bleibt es insoweit bei den bereits ausgeführten Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2010, die im Urteil vom 15.11.2016 (a.a.O.) wiederholt in Bezug genommen werden.

  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Soweit nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 13.11.2014 (- C-416/13 -, NVwZ 2015, 427) Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78 auf der Grundlage der Feststellungen des vorlegenden Gerichts dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen (spanischen) Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die das Höchstalter für die Einstellung örtlicher Polizeibeamter auf 30 Jahre festlegt, ist die vorliegende Konstellation eines Polizeivollzugsbeamten damit nicht vergleichbar.

    Zudem weist der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 13.11.2014 (a.a.O.) hinsichtlich des Ziels, eine angemessene Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand zu gewährleisten, darauf hin, dass nach den Angaben des vorlegenden Gerichts das Alter für den Eintritt örtlicher Polizeibeamter in den Ruhestand auf 65 Jahre festgelegt sei.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Einstellungshöchstaltersgrenzen dienen in diesem Zusammenhang der Schaffung eines ausgewogenen zeitlichen Verhältnisses zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit (vgl. zu den insoweit maßgeblichen Grundsätzen im Zusammenhang mit allgemeinen Einstellungshöchstaltersgrenzen BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; BVerwG, Urteil vom 11.10.2016, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2017, a.a.O. m.w.N.).

    Das Alter betrifft in diesen Fällen die physischen Fähigkeiten des Beamten und dient als Indikator für dessen Tauglichkeit zu amtsangemessenen, funktionsgerechten Leistungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; Beschluss vom 24.01.2011, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Für die Beurteilung der Altersgrenze kommt es vorliegend auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113.11 -, DÖD 2012, 104; Urteil vom 11.10.2016 - 2 C 11.15 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.02.2017 - 4 S 586/16 - und vom 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, jeweils juris).

    Einstellungshöchstaltersgrenzen dienen in diesem Zusammenhang der Schaffung eines ausgewogenen zeitlichen Verhältnisses zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit (vgl. zu den insoweit maßgeblichen Grundsätzen im Zusammenhang mit allgemeinen Einstellungshöchstaltersgrenzen BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; BVerwG, Urteil vom 11.10.2016, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2017, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Für die Beurteilung der Altersgrenze kommt es vorliegend auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113.11 -, DÖD 2012, 104; Urteil vom 11.10.2016 - 2 C 11.15 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.02.2017 - 4 S 586/16 - und vom 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, jeweils juris).

    Das Alter betrifft in diesen Fällen die physischen Fähigkeiten des Beamten und dient als Indikator für dessen Tauglichkeit zu amtsangemessenen, funktionsgerechten Leistungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; Beschluss vom 24.01.2011, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16
    Aus dem den Akten zu entnehmenden Verfahrensgang ergibt sich jedoch, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte in der Folgezeit übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Bewerbung der Sache nach auf den nächstmöglichen Einstellungszeitpunkt nach Klärung der gesundheitlichen Fragen erweitert worden ist und insoweit keine Erledigung durch Zeitablauf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 22.09 -, BVerwGE 136, 140) eingetreten ist.

    Denn eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln tritt nicht ein, wenn der Beamte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, einen Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.02.2010, a.a.O., vom 28.05.1998 - 2 C 29.97 -, BVerwGE 107, 29 und vom 19.03.2015 - 2 C 12.14 -, BVerwGE 151, 333).

  • EuGH, 06.05.2010 - C-160/10

    Köhler - Verbindung

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

  • VG Karlsruhe, 29.02.2016 - 7 K 5541/15

    Polizeidiensttauglichkeit von Beamtinnen mit Brustimplantaten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2013 - 3 M 202/13

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 509/14

    "Vorläufige" Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im schulpsychologischen

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 6 B 1763/07

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf für die Ausbildung für den

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 4 S 586/16

    Zur Altersgrenze für die Einstellung oder Versetzung in den Landesdienst als

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2017 - 4 S 394/15

    Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst wegen

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

  • BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11

    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt;

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 B 109.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision; Rechtsgrundsätzliche

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