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   VG Freiburg, 22.01.2013 - 5 K 437/12   

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VG Freiburg, 22.01.2013 - 5 K 437/12 (https://dejure.org/2013,799)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 5 K 437/12 (https://dejure.org/2013,799)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 5 K 437/12 (https://dejure.org/2013,799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Förderlichkeit einer Tätigkeit für die Verwendung als Beamter - Tätigkeit in einer Depotbank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung einer Tätigkeit in einer Depotbank auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs i.S.v. § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a LBesGBW i.R.d. Beurteilung anhand der tariflichen Eingruppierung durch den damaligen Arbeitgeber

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Förderlichkeit einer Tätigkeit für die Verwendung als Beamter - Tätigkeit in einer Depotbank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung - Erfahrungsstufe; Ermessen; Beurteilungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2013 - 5 K 437/12
    Nur wegen der darin beschriebenen besonderen Zielsetzung der Vorschrift und wegen des Begriffs "kann" gehen die Arbeitsgerichte insoweit von einem "freien Ermessen" zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten aus (LAG Bad.-Württ., Urt. v. 16.01.2009 - 7 Sa 75/08 - juris, Rdnr. 30 ff. m.w.N. und hierzu, evtl. einschränkend, BAG, Urt. v. 23.09.2010 - 6 AZR 174/09 - juris, Rdnr. 14, 17).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2013 - 5 K 437/12
    Auch ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Begriffs "förderlich" steht dem beklagten Land nicht zu (vgl. allgemein zu den Voraussetzungen für einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff: BVerfG, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2013 - 5 K 437/12
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Tätigkeit förderlich ist, wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird; die Förderlichkeit im Sinne dieser Vorschrift ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 14.03.2002 - 2 C 4.01 - NVwZ-RR 2002, 667 = juris, Rdnrn. 13, 14).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 7 Sa 75/08

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Anrechnung von Zeiten einschlägiger

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2013 - 5 K 437/12
    Nur wegen der darin beschriebenen besonderen Zielsetzung der Vorschrift und wegen des Begriffs "kann" gehen die Arbeitsgerichte insoweit von einem "freien Ermessen" zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten aus (LAG Bad.-Württ., Urt. v. 16.01.2009 - 7 Sa 75/08 - juris, Rdnr. 30 ff. m.w.N. und hierzu, evtl. einschränkend, BAG, Urt. v. 23.09.2010 - 6 AZR 174/09 - juris, Rdnr. 14, 17).
  • VG Wiesbaden, 01.10.2012 - 3 K 692/11

    Zur Anerkennung förderlicher Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als

    Auszug aus VG Freiburg, 22.01.2013 - 5 K 437/12
    Diese Regelung unterscheidet sich insoweit grundsätzlich etwa von § 28 Abs. 1 Satz 3 BBesG, wonach weitere hauptberufliche Zeiten ... ganz oder teilweise anerkannt werden "können", soweit diese für die Verwendung förderlich sind (dazu VG Wiesbaden, Urt. v. 01.10.2012 - 3 K 692/11.WI - juris; Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 28 BBesG Rdnr. 40), oder auch von § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L, wonach der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen "kann", wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
  • VG Stuttgart, 30.04.2014 - 3 K 5177/13

    (Anforderungen an eine "hauptberufliche Tätigkeit" im Sinne von § 32 Abs 1 S 1

    Von dieser Begriffsbestimmung ist auch bei der Auslegung und Anwendung der Förderlichkeit einer Tätigkeit im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBesG auszugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.03.2014 - 4 S 2129/13 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 01.08.2013 - 3 K 718/13 -, juris; VG Freiburg, Urt. v. 22.01.2013 - 5 K 437/12 -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 12.07.2012 - 2 K 11.1646 -, juris, zu der entsprechenden Regelung in Art. 31 Abs. 2 S. 1 BayBesG).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 3 B 19.1558

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeit für die Beamtentätigkeit

    Zwar deutet der Wortlaut des Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG ("für die Beamtentätigkeit") - wie dargestellt - auf eine grundsätzlich weite Auslegungsmöglichkeit hin (vgl. Nr. 31.2.3 Satz 1 BayVwVBes; vgl. VG Freiburg, U.v. 22.1.2013 - 5 K 437/12 - juris Rn. 26 zu § 28 BBesG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 4 S 621/21

    Zum Begriff der förderlichen Vordienstzeit (hier: Tätigkeit eines

    So wurden etwa eine Tätigkeit als Rettungssanitäter für das Statusamt als Brandmeister (OVG S.-A., Urteil vom 10.12.2014 - 1 L 53/13 -, Juris Rn. 38 [zu § 24 Abs. 2 LBesG LSA]) oder die Tätigkeit als Mitarbeiter einer Depotbank für einen Studienrat, der die Fächer Betriebswirtschaftslehre und Gemeinschaftskunde unterrichtet (VG Freiburg, Urteil vom 22.01.2013 - 5 K 437/12 -, Juris Rn. 28), als förderlich angesehen.
  • VG Stuttgart, 01.08.2013 - 3 K 718/13

    Aufstieg in Erfahrungsstufen; Anerkennung förderlicher Zeiten

    Von dieser Begriffsbestimmung ist auch bei der Auslegung und Anwendung der Förderlichkeit einer Tätigkeit im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBesG auszugehen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 22.01.2013 - 5 K 437/12 -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 12.07.2012 - 2 K 11.1646 -, juris, zu der entsprechenden Regelung in Art. 31 Abs. 2 S. 1 BayBesG).
  • VG Arnsberg, 25.11.2016 - 13 K 3843/15

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Rettungsschwimmer/Beckenaufsicht bei der

    vgl. hierzu: Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 S 604/16 -, juris, Rdnr.10; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. März 2014 - 4 S 2129/13 - juris, Rdnr. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rdnr. 15; VG Stuttgart, Urteil vom 1. August 2013 - 3 K 718/13 -, juris, dort insbesondere Rdnr. 25; VG Köln, Urteil vom 1. Juli 20134 - 15 K 4360/12 -, Justiz-Online/NRWE, zu § 28 Abs. 1 Satz 3 BBesG unter Hinweis darauf, dass hierfür auch kein praktisches Bedürfnis bestünde, da die Behörde im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigen könne, ob eine Vorverwendung sich als wenig oder stark förderlich für die neue Verwendung erweise; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 K 437/12 - juris, Rdnr. 21 und 23 ff.; allgemein zur Lehre vom Beurteilungsspielraum: Maurer; Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Auflage (2009), Rdnr. 31 ff zu § 7; die Frage offen lassend: VG Bayreuth, Urteil vom 14. April 2015 - B 5 K 13.712 -, juris, Rdnr.25; anders: VG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 2014 - 2 K 732/12 -, juris, Rdnr. 51 ff.; Kuhlmey, a.a.O., Rdnr. 50 zu § 28 BBesG, der allein aus der Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf das Bestehen eines Beurteilungsspielraums schließt und auch im Rahmen der Beurteilung der Hauptberuflichkeit von einem Beurteilungsspielraum bezüglich der Frage der Gleichwertigkeit ausgeht, gleichzeitig aber unterstellt, dass dann, wenn die Gleichwertigkeit - und damit die Hauptberuflichkeit - nicht gegeben sei, eine Anerkennung als "förderliche Zeit" nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BBesG, welche Vorschrift aber die Hauptberuflichkeit ebenfalls voraussetzt, möglich sei; Plog/ Wiedow, a.a.O., Rdnr. 82 zu § 28; Wonka, Stufenein- und -aufstieg im bayerischen Besoldungsrecht ..., Recht im Amt (RiA) 2014, 62 ff. (67), der davon ausgeht, dass nur die zuständige Personaldienststelle die notwendige Sachkenntnis habe, um entscheiden zu können, inwiefern die Beschäftigung für das spätere Beamtenverhältnis "von Nutzen und Interesse" sei; Runderlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2014 - B 2100-136.1-IV 1-, "Änderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfa-len/Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28 ÜBesG NRW; Ziffer 2.1.3 der Durchführungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 7. Dezember 2012 - D 3 - 221 020/60 # 1 - zu den §§ 27, 28, 38, 53 und 72 BBesG.
  • VG Stuttgart, 09.10.2014 - 3 K 2945/14

    Beamter; Erfahrungsstufenaufstieg; Anerkennung weiterer berücksichtigungsfähiger

    Hierfür ist Voraussetzung, dass die Tätigkeit für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie nach objektiven Maßstäben jedenfalls erleichtert und verbessert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.2002 - 2 C 4.01 -, NVwZ-RR 2002, 667; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.03.2014 - 4 S 2129/13 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 01.08.2013 - 3 K 718/13 -, juris, und 30.04.2014 - 3 K 5177/13 -, juris; VG Freiburg, Urt. v. 22.01.2013 - 5 K 437/12 -, juris).
  • VG Kassel, 02.08.2023 - 1 K 1512/21

    Keine Hauptberuflichkeit von Grund- und Feldwebelausbildung bei der

    Bei dem Begriff der Förderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der jedoch voller gerichtlicher Überprüfbarkeit unterfällt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. August 2018 - 1 A 1044/16 -, juris; so auch VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 K 437/12 -, juris).
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