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   VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06   

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VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06 (https://dejure.org/2007,17875)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.08.2007 - 4 K 1989/06 (https://dejure.org/2007,17875)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. August 2007 - 4 K 1989/06 (https://dejure.org/2007,17875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 380 (Ls.)
  • DÖV 2008, 385 NVwZ-RR 2008, 380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 19.10.1998 - 15 B 97.337
    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen ( vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 05.03.1999, NVwZ 1990, 556, und vom 20.11.1989, NVwZ 1999, 1110, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002 - 3 S 278/02 - Bayer. VGH, Beschluss vom 19.10.1998, BayVBl. 1999, 179; Dürr in: Brügelmann, BauGB, Stand: Febr. 2007, § 31 RdNrn. 30 ff. m.w.N.; Urteile der Kammer vom 26.10.2006 - 4 K 1930/05 - und vom 25.11.2004 - 4 K 2530/02 - ).

    Wenn das der Fall ist, werden die Grundzüge der Planung berührt ( BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999, a.a.O. m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 19.10.1998, BayVBl. 1999, 179 m.w.N. ).

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen ( vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 05.03.1999, NVwZ 1990, 556, und vom 20.11.1989, NVwZ 1999, 1110, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002 - 3 S 278/02 - Bayer. VGH, Beschluss vom 19.10.1998, BayVBl. 1999, 179; Dürr in: Brügelmann, BauGB, Stand: Febr. 2007, § 31 RdNrn. 30 ff. m.w.N.; Urteile der Kammer vom 26.10.2006 - 4 K 1930/05 - und vom 25.11.2004 - 4 K 2530/02 - ).

    Wenn das der Fall ist, werden die Grundzüge der Planung berührt ( BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999, a.a.O. m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 19.10.1998, BayVBl. 1999, 179 m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88

    Der Betrieb eines erlaubnisfreien Stehcafe (26-27 Stehplätze) erfordert nicht die

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Soweit die Klägerin wegen der Bedeutung der Verweildauer für die Einstufung eines Betriebs als Gaststätte auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14.02.1990 ( NVwZ-RR 1990, 533 = VBlBW 1990, 260 ) verweist, gibt dieses Urteil für die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Betriebs als Schank- und Speisewirtschaft oder Laden nichts her.
  • OVG Berlin, 15.03.2000 - 2 S 2.00

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Zulässigkeit einer

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Nur wegen des im Einzelfall getroffenen generellen Ausschlusses solcher Nutzungen, der in einem besonderen Wohngebiet städtebaulich eher untypisch ist ( zu den Grenzen solcher Ausschlüsse in besonderen Wohngebieten vgl. Nds. OVG, Urteil vom 05.04.2000, NVwZ-RR 2001, 229 ), stellt sich hier insoweit überhaupt das Erfordernis einer Befreiung.
  • OVG Saarland, 21.07.1992 - 2 R 27/90

    Imbißstube im Wohngebiet

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Zwar ist ihnen gemeinsam der Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle und die weitestgehende Zugänglichkeit des Betriebs für jedermann ( vgl. zum Gaststättenrecht einerseits § 1 Abs. 1 GastG sowie zum Bauplanungsrecht andererseits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.06.1994, BauR 1995, 216 = VBlBW 1995, 27, Saarl. OVG, Urteil vom 21.07.1992, NVwZ-RR 1993, 460, Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, § 2 RdNr. 13, und König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 4 RdNr. 29 ) Doch haben die gaststättenrechtlichen Begriffe im Bauplanungsrecht in mehrfacher Hinsicht eine andere Bedeutung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1982 - 2 A 76/81

    Gaststättenerlaubnis für eine als "Video-Film-Bar" bezeichnete Gaststätte;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    So ist zum einen nicht jede Gaststätte und auch nicht jede Schank- und Speisewirtschaft im Sinne des Gaststättengesetzes gleichzeitig eine Schank- und Speisewirtschaft im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO, sondern kann z. B. auch als baurechtlich anders zu beurteilender Typus einer Vergnügungsstätte oder eines Beherbergungsbetriebs zu qualifizieren sein ( Rhld.-Pf. OVG, Urteil vom 03.02.1982, NVwZ 1982, 450; König/Roeser/Stock, a.a.O., § 4 RdNrn. 29 ff.; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 2 RdNrn. 13 und 13.21 ).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen ( vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 05.03.1999, NVwZ 1990, 556, und vom 20.11.1989, NVwZ 1999, 1110, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002 - 3 S 278/02 - Bayer. VGH, Beschluss vom 19.10.1998, BayVBl. 1999, 179; Dürr in: Brügelmann, BauGB, Stand: Febr. 2007, § 31 RdNrn. 30 ff. m.w.N.; Urteile der Kammer vom 26.10.2006 - 4 K 1930/05 - und vom 25.11.2004 - 4 K 2530/02 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 1198/93

    Zulässigkeit eines "Pizza-Heimservice" in einem Mischgebiet

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Zwar ist ihnen gemeinsam der Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle und die weitestgehende Zugänglichkeit des Betriebs für jedermann ( vgl. zum Gaststättenrecht einerseits § 1 Abs. 1 GastG sowie zum Bauplanungsrecht andererseits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.06.1994, BauR 1995, 216 = VBlBW 1995, 27, Saarl. OVG, Urteil vom 21.07.1992, NVwZ-RR 1993, 460, Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, § 2 RdNr. 13, und König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 4 RdNr. 29 ) Doch haben die gaststättenrechtlichen Begriffe im Bauplanungsrecht in mehrfacher Hinsicht eine andere Bedeutung.
  • VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897

    Kindertagesstätte; reines Wohngebiet; Nutzungsänderung; Befreiung; Zuständigkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Die erforderliche vorherige Anhörung der Klägerin hat das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 16.08.2006 vorgenommen ( vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 09.10.2003, BauR 2004, 1933 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Das ist u. a. dann der Fall, wenn die Schank- und Speisewirtschaft nur eine untergeordnete Funktion im Rahmen eines bauplanungsrechtlich anders zu beurteilenden Betriebs hat oder einen untergeordneten (mitgezogenen) Betriebsteil darstellt, wie z. B. bei (großen) Kegelbahnen bzw. Bowling-Centern ( vgl. hierzu Fickert/Fieseler, a.a.O., § 2 RdNrn. 14 ff. ), die überwiegend als Anlagen sui generis angesehen werden, obwohl in ihnen ohne Zweifel auch eine Schank- und Speisewirtschaft betrieben wird ( Fickert/Fieseler, a.a.O., § 2 RdNrn. 14. und 14.2 m.w.N. ), oder bei Kiosken, die je nach ihrem Funktionsschwerpunkt bauplanungsrechtlich entweder, wenn der Ausschank von Getränken im Vordergrund steht und sie über einen Aufenthaltsraum verfügen (sogen. Trinkhallen), als Schankwirtschaft oder, wenn der Schwerpunkt auf dem Verkauf von Waren ohne sofortigen Verzehr liegt, als Laden angesehen werden ( vgl. hierzu Kosmider, GewArch 1987, 281; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 2 RdNr. 13; zu einem weiteren Beispiel für diese "Schwerpunkttheorie" siehe BVerwG, Urteil vom 20.08.1992, BauR 1993, 51, betr. ein Billardcafé; vgl. auch Bayer. VGH, Beschluss vom 09.06.2004 - 25 Cs 04/440 -, betr. eine Schank- und Speisewirtschaft mit [gelegentlichen] Musikdarbietungen; ein anderes bekanntes Beispiel hierfür ist ein Fitnessstudio mit angeschlossenem Getränkeausschank ).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

  • VG Minden, 06.12.2006 - 4 K 1930/05

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Feststellung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2105/93

    Zum Verhältnis einer Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung

  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Tragend für die Planung ist eine Festsetzung, die ein "Bestandteil eines Planungskonzepts ist, der das gesamte Plangebiet oder doch maßgebliche Teile davon gleichsam wie ein roter Faden durchzieht, so dass eine Abweichung zu weitreichenden Folgen führt" (BayVGH, U. v. 21.04.2009 - 9 B 06.1823 -, juris; VG Freiburg U. v. 22.08.2007 - 4 K 1989/06 -, juris; HambOVG, U. v. 26.08.1999 - 2 Bf 17/96 -, juris).
  • VG Stuttgart, 19.01.2011 - 13 K 4793/10

    Ablehnung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz wegen einer

    Nach diesen Feststellungen kann wohl nicht mehr von einer Ladennutzung mit untergeordneter gastronomischer Nutzung ausgegangen werden (vgl. hierzu -m.w.N.- näher VG Freiburg, Urteil vom 22.08.2007, Az.: 4 K 1989/06, [...] sowie BRS 71 Nr. 57).
  • VG Köln, 02.03.2010 - 2 K 4306/07
    Die mit der angegriffenen Baugenehmigung zugelassene Nutzungsänderung ist nämlich von so geringem bodenrechtlichem Gewicht, dass ein Umkippen des Gebietscharakters des WR-Gebiets, in dem sich die Grundstücke der Kläger befinden, nicht zu befürchten ist, vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: Hessischer VGH, Urteil vom 09.08.2007 - 3 UE 684/07 -, in: DÖV 2008, 385; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27.09.2007 - 4 B 36.07 -, zit. nach juris.
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