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   VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10   

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VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10 (https://dejure.org/2010,11558)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.09.2010 - 4 K 1600/10 (https://dejure.org/2010,11558)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. September 2010 - 4 K 1600/10 (https://dejure.org/2010,11558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei Drogenkonsum (hier: Amphetamine)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Behauptung unbewussten Drogenkonsums bei der Beurteilung der Fahreignung eines Führerscheininhabers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss von Amphetaminen bei Unsicherheit des vollständigen Abbaus der Drogen und eventuell noch bestehender Nachwirkungen; Allgemeine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz nach der Fahrerlaubnisverordnung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 46 Abs. 1, Anlage 4 Nr. 9 .1
    Fahrerlaubnis; Kraftfahreignung; harte Drogen; Amphetamin; unwissentlicher Drogenkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versehentlicher Drogenkonsum und der Führerschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Autofahrt unter Drogeneinfluss - Versehentlicher Konsum ist keine Entschuldigung!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, dass gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts die Interessen, die Voraussetzung für den Erlass des Verwaltungsakts sind, zugleich die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigen können ( vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2004, VRS 108, 123; Bayer. VGH, Beschluss vom 30.09.2008 - 11 Cs 08.2501 -, jew. m.w.N.) .

    Das Gericht nimmt im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vor und ist nicht auf die bloße Überprüfung der von der Behörde getroffenen Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beschränkt ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2004, a.a.O. ).

    Die Kammer geht danach in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ( siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.2003, VBlBW 2004, 151, sowie Beschlüsse vom 22.11.2004, a.a.O., und vom 24.05.2002, VBlBW 2003, 24, jew. m.w.N.; zur Rspr. anderer Obergerichte siehe Urteil der Kammer vom 02.06.2009 - 4 K 747/09 - m.w.N. ) davon aus, dass bereits der einmalige Konsum von so genannten harten Drogen - dazu gehören auch Amphetamine ( vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26.07.2010 - 11 CS 10.1278 - OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 03.06.2008 - 10 B 10356/08 - Nieders. OVG, Beschluss vom 16.06.2003, DAR 2003, 432; VG Freiburg, Urteil vom 10.05.2010 - 4 K 521/09 - und Beschluss vom 11.10.2007 - 4 K 1801/07 - ) - in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es grundsätzlich dem Fahrerlaubnisinhaber, das in seiner Person gegebene Bestehen solcher atypischen Umstände substantiiert darzulegen ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2004, a.a.O.; Urteil der Kammer vom 13.11.2008 - 4 K 936/08 - m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Die Kammer geht danach in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ( siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.2003, VBlBW 2004, 151, sowie Beschlüsse vom 22.11.2004, a.a.O., und vom 24.05.2002, VBlBW 2003, 24, jew. m.w.N.; zur Rspr. anderer Obergerichte siehe Urteil der Kammer vom 02.06.2009 - 4 K 747/09 - m.w.N. ) davon aus, dass bereits der einmalige Konsum von so genannten harten Drogen - dazu gehören auch Amphetamine ( vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26.07.2010 - 11 CS 10.1278 - OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 03.06.2008 - 10 B 10356/08 - Nieders. OVG, Beschluss vom 16.06.2003, DAR 2003, 432; VG Freiburg, Urteil vom 10.05.2010 - 4 K 521/09 - und Beschluss vom 11.10.2007 - 4 K 1801/07 - ) - in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 3 Ss OWi 319/09

    Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von THC

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Die Kammer hält es für ausgeschlossen, dass ein erwachsener Mensch, dessen Blut noch zweieinhalb Stunden nach Antritt der Fahrt (um 00.30 Uhr) immerhin noch 49 ng/ml Amphetamin und damit annähernd das Doppelte des Wertes (von 25 ng/ml) enthielt, ab dem mit Sicherheit anzunehmen ist, dass der Betreffende unter der berauschenden Wirkung von Amphetaminen steht ( ständige Rspr. vgl. u. a. OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.2010 - 3 Ss OWi 319/09 -, NZV 2010, 270; OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 322 SsBs 57/09 -, NZV 2009, 300; OLG München, Beschluss vom 13.03.2006, NJW 2006, 1606, jew. zu § 24a Abs. 2 StVG ), bei Fahrtantritt, als die Amphetamin-Konzentration in seinem Blut naturgemäß erheblich höher (als 49 ng/ml) gewesen sein muss, nicht gemerkt haben soll, dass mit ihm etwas nicht stimmt bzw. dass er die Umwelt anders wahrnimmt bzw. anders auf sie reagiert als üblich.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Indem der Antragsteller dagegen verstieß, hat er einen dem Bereich der charakterlich-sittlichen Mängel zuzuordnenden, die Kraftfahreignung betreffenden Mangel an den Tag gelegt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156 m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG"s, sowie Beschlüsse vom 24.07.2007, VBlBW 2008, 27, und vom 27.03.2006, NJW 2006, 2135; OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 10 S 306/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Indem der Antragsteller dagegen verstieß, hat er einen dem Bereich der charakterlich-sittlichen Mängel zuzuordnenden, die Kraftfahreignung betreffenden Mangel an den Tag gelegt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156 m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG"s, sowie Beschlüsse vom 24.07.2007, VBlBW 2008, 27, und vom 27.03.2006, NJW 2006, 2135; OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08 - ).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Hiernach kann es dahingestellt bleiben, ob dem Antragsteller auch deshalb die Kraftfahreignung abzusprechen ist, weil er als jemand, der selbst eingeräumt hat, auf einer Party gelegentlich an einem Joint mitzurauchen, und der damit als gelegentlicher Cannabiskonsument anzusehen ist, und weil er dadurch, dass er in der Nacht vom 23. auf den 24.05.2010 ein Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er nachweislich THC, wenngleich zweieinhalb Stunden nach Antritt der Fahrt nur noch in geringer Menge von weniger als 1 ng/ml, im Blut hatte, gezeigt hat, dass er den Konsum von Cannabis und das Führen von Fahrzeugen nicht hinreichend zuverlässig trennen kann ( vgl. hierzu - im Sinne einer Verneinung der Kraftfahreignung auch bei einem nachgewiesenen THC-Wert von knapp unter 1 ng/ml - OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 17.02.2009, a.a.O.; dagegen aber - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.12.2004, NJW 2005, 349 - u. a. Bayer. VGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, DAR 2006, 407 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08

    Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Die Kammer geht danach in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ( siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.2003, VBlBW 2004, 151, sowie Beschlüsse vom 22.11.2004, a.a.O., und vom 24.05.2002, VBlBW 2003, 24, jew. m.w.N.; zur Rspr. anderer Obergerichte siehe Urteil der Kammer vom 02.06.2009 - 4 K 747/09 - m.w.N. ) davon aus, dass bereits der einmalige Konsum von so genannten harten Drogen - dazu gehören auch Amphetamine ( vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26.07.2010 - 11 CS 10.1278 - OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 03.06.2008 - 10 B 10356/08 - Nieders. OVG, Beschluss vom 16.06.2003, DAR 2003, 432; VG Freiburg, Urteil vom 10.05.2010 - 4 K 521/09 - und Beschluss vom 11.10.2007 - 4 K 1801/07 - ) - in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Hiernach kann es dahingestellt bleiben, ob dem Antragsteller auch deshalb die Kraftfahreignung abzusprechen ist, weil er als jemand, der selbst eingeräumt hat, auf einer Party gelegentlich an einem Joint mitzurauchen, und der damit als gelegentlicher Cannabiskonsument anzusehen ist, und weil er dadurch, dass er in der Nacht vom 23. auf den 24.05.2010 ein Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er nachweislich THC, wenngleich zweieinhalb Stunden nach Antritt der Fahrt nur noch in geringer Menge von weniger als 1 ng/ml, im Blut hatte, gezeigt hat, dass er den Konsum von Cannabis und das Führen von Fahrzeugen nicht hinreichend zuverlässig trennen kann ( vgl. hierzu - im Sinne einer Verneinung der Kraftfahreignung auch bei einem nachgewiesenen THC-Wert von knapp unter 1 ng/ml - OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 17.02.2009, a.a.O.; dagegen aber - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.12.2004, NJW 2005, 349 - u. a. Bayer. VGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, DAR 2006, 407 ).
  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Die Kammer hält es für ausgeschlossen, dass ein erwachsener Mensch, dessen Blut noch zweieinhalb Stunden nach Antritt der Fahrt (um 00.30 Uhr) immerhin noch 49 ng/ml Amphetamin und damit annähernd das Doppelte des Wertes (von 25 ng/ml) enthielt, ab dem mit Sicherheit anzunehmen ist, dass der Betreffende unter der berauschenden Wirkung von Amphetaminen steht ( ständige Rspr. vgl. u. a. OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.2010 - 3 Ss OWi 319/09 -, NZV 2010, 270; OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 322 SsBs 57/09 -, NZV 2009, 300; OLG München, Beschluss vom 13.03.2006, NJW 2006, 1606, jew. zu § 24a Abs. 2 StVG ), bei Fahrtantritt, als die Amphetamin-Konzentration in seinem Blut naturgemäß erheblich höher (als 49 ng/ml) gewesen sein muss, nicht gemerkt haben soll, dass mit ihm etwas nicht stimmt bzw. dass er die Umwelt anders wahrnimmt bzw. anders auf sie reagiert als üblich.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08

    EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10
    Denn in Fällen, in denen die Fahrungeeignetheit des Betreffenden - wie hier - auf Umständen beruht, die nach Erteilung der (ausländischen) Fahrerlaubnis eingetreten sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde ohne Weiteres eine Fahrerlaubnisentziehung verfügen, ohne dass einer solchen Maßnahme gemeinschaftsrechtliche Vorschriften entgegenstehen ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.2008 - 10 S 1688/08 - m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 07.07.2009 - 4 K 957/09 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 11 CS 10.1278

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin

  • OLG Celle, 30.03.2009 - 322 SsBs 57/09

    Erreichung des analytischen Grenzwertes als objektive Bedingung der Ahndung einer

  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501

    Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; fehlende Darlegung des konkreten

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung;

  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg in seinem Beschluss vom 22. September 2010 - 4 K 1600/10 - (BeckRS 2010, 53693) ist ein Kraftfahrzeugführer, der ohne sein Wissen harte Drogen (hier Amphetamine) eingenommen hat, der aber in Kenntnis dieser Drogeneinnahme ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Amphetaminen geführt hat, ohne dass er absolut sicher gewesen sein konnte, dass diese Drogen vollkommen abgebaut sind und auch keinerlei (Nach-)Wirkungen mehr erzeugen, im Hinblick auf seine (fehlende) Kraftfahreignung einer Person gleichzustellen, die bewusst harte Drogen eingenommen hat und die nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung selbst dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt, wenn sie nicht unter dem Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt.
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