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   VG Freiburg, 23.06.2020 - 10 K 5722/18   

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https://dejure.org/2020,29728
VG Freiburg, 23.06.2020 - 10 K 5722/18 (https://dejure.org/2020,29728)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.06.2020 - 10 K 5722/18 (https://dejure.org/2020,29728)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 10 K 5722/18 (https://dejure.org/2020,29728)
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  • OVG Bremen, 18.12.2012 - 1 A 582/08
    Auszug aus VG Freiburg, 23.06.2020 - 10 K 5722/18
    Gleichzeitig besteht wegen der Bauart und der Fahreigenschaften von Hydrogleitern eine typischerweise erhöhte Gefahr von Kollisionen mit anderen Benutzern des Gewässers sowie von Unfällen ohne Fremdbeteiligung, insbesondere auch infolge des Herunterfallens des Fahrers (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 18.12.2012 - 1 A 582/08 -, juris Rn. 51, zur besonderen Behandlung von "Wassermotorrädern" im Schifffahrtsrecht, ebenfalls bei einem Wasserfahrzeug vom Typ Sea-Doo der Marke Bombardier).

    Wasserfahrzeuge nach Bauart des vom Kläger verwendeten werden in der Alltagssprache als Jet-Ski (mit unterschiedlicher Schreibweise, wobei die Bezeichnung "Jetski" ein geschütztes Warenzeichen des Herstellers Kawasaki ist), aber auch als Jetboot, Jetbike, Wasserscooter, Wasserbob oder Wassermotorrad bezeichnet (siehe zur Benennung entsprechender Wasserfahrzeuge auch OVG Bremen, Urteil vom 18.12.2012 - 1 A 582/08 -, juris Rn. 2 sowie § 1 Nr. 3 der Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung)).

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2000 - 1 Ss 46/00
    Auszug aus VG Freiburg, 23.06.2020 - 10 K 5722/18
    b) Der Betrieb des Sea-Doo GTI SE 130 auf dem Rhein zwischen Neuhausen und Rheinfelden bedarf einer Zulassung nach § 32 Abs. 3, Abs. 1 SchiffVO, da es sich um ein Fahrzeug handelt, das mit Maschinenantrieb ausgerüstet ist (vgl. zur Unzulässigkeit des Betriebes von "Jetski" oder "Jetbooten" in diesem Streckenabschnitt auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.04.2000 - 1 Ss 46/00 -, juris Rn. 9).
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