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   VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16   

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VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16 (https://dejure.org/2016,32940)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 (https://dejure.org/2016,32940)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. September 2016 - 6 K 2683/16 (https://dejure.org/2016,32940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 BImSchG, § 13 BImSchG, § 5 BImSchG, § 6 BImSchG, § 35 BauGB
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG für drei Windenergieanlagen (Windfarm)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutz; Sonstiger Umweltschutz - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG für drei Windenergieanlagen (Windfarm); Vorläufiger Rechtsschutz ausländischer Grenznachbarn; Gerichtlicher Prüfungsmaßstab des § 4a Abs. 2 bis 4 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, Rn. 8, juris; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 17, juris; Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 - Rn. 5, juris; Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, Rn. 3, juris).

    Selbst wenn man indessen mit einer anderen Auffassung (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 23-27, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, Rn. 104, juris) ein zusätzliches besonderes Interesse an der Anordnung des Sofortvollzuges fordert, so liegt dieses hier vor.

    Daraus ergibt sich ein besonderes öffentliches Interesse im Einzelfall, ohne dass eine gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs (wie etwa in § 212a BauGB) erforderlich gewesen wäre (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O.).

    Danach ist § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (hier i.V.m. § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO) mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen kann, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen (zum Maßstab der ernstlichen Zweifel vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.09.2014 - 7 VR 1.14 -, Rn. 11, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 29).

    Ein etwaiger Fehler wäre erheblich, ohne dass es nach nationalem Recht darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob dieser Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben könnte (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, Rn. 41, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 8).

    Sofern sich diese weitergehenden Gestattungen nicht auf den durch die WEA und die diesen zugeordneten Nebengebäude beziehen, dürften sie erforderlich gewesen sein, da Maßnahmen außerhalb des Betriebsstandorts nicht von der Konzentrationswirkung umfasst sind (in diesem Sinne Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 13 Rn. 9; vom Erfordernis einer zusätzlichen Waldumwandlungsgenehmigung geht offenbar auch der VGH Baden-Württemberg aus, vgl. Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 15).

    Der dort normativ konkretisierte gesetzliche Maßstab für die Schädlichkeit von Geräuschen ist abschließend und im gerichtlichen Verfahren bindend, soweit die TA Lärm bestimmten Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmte Immissionsrichtwerte zuordnet und das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen vorschreibt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 40, juris; Beschl. v. 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, Rn. 14/15, juris).

    Angewendet wird, da es sich bei WEA um hochliegende Lärmquellen handelt, das alternative Verfahren nach Nr. 7.3.2 (Berechnung mit A-bewerteten Einzahlkenngrößen) der DIN ISO 9613-2 an (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 42, juris sowie Nr. 5.6.1.1, Absatz 4 des Windenergieerlasses).

    Sollte es entgegen den Festlegungen in den Nebenbestimmungen zu höheren Lärmbelastungen kommen oder impulshaltigen Geräusche auftreten, so wird die Windfarm abweichend von der Genehmigung betrieben, was wiederum ein behördliches Einschreiten nach sich zöge (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 44).

    Wenn es nicht zu einer unzumutbaren bzw. rücksichtslosen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des betroffenen Anwesens kommt, dann betreffen die Chancen und Risiken einer Veränderung des Verkehrswerts die Sphäre des Grundstückseigentümers (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, Rn. 35, juris; ebenso unter dem Gesichtspunkt der "sonstigen Sachgüter" in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UVPG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 100/101).

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Selbst wenn man indessen mit einer anderen Auffassung (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 23-27, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, Rn. 104, juris) ein zusätzliches besonderes Interesse an der Anordnung des Sofortvollzuges fordert, so liegt dieses hier vor.

    Der damit angesprochene Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wirkt sich allenfalls auf das Gewicht des privaten Interesses der Beigeladenen aus, ohne indessen am Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses etwas zu ändern (VG Freiburg, Beschl. v. 05.02.2016, a.a.O.).

    Ausschlaggebend ist nicht der abstrakte Umstand, dass ein Terrain mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, sondern die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung (VG Freiburg, Beschl. v. 05.02.2016, a.a.O., Rn. 91, juris; Landmann/Rohmer, a.a.O., § 3c UVPG, Rn. 33 [Oktober 2003]).

    Denn eine Beeinträchtigung von Schutzgebieten ist nicht bereits ohne weiteres im Hinblick darauf zu verneinen, dass das Vorhaben selbst mit seinem direkten Standort außerhalb eines Schutzgebietes liegt; vielmehr erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass durch das Vorhaben die Austauschbeziehungen zwischen verschiedenen Schutzgebieten und Gebietsteilen - etwa durch die Unterbrechung von Flugrouten oder Wanderkorridoren - beeinträchtigt werden oder ein Funktionsverlust des eigentlichen Schutzgebietes - etwa durch Gefahr einer Barrierewirkung - droht, so dass eine standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall auch mit Blick auf Vorhaben, die sich außerhalb eines Schutzgebietes befinden, zur Erforderlichkeit einer UVP-Prüfung führen kann (VG Freiburg, Beschl. v. 05.02.2016, a.a.O., Rn. 86, juris, m.w.N.).

    Wie bereits die 4. Kammer des VG Freiburg (Beschl. v. 05.02.2016, a.a.O., Rn. 44), schließt sich auch die erkennende Kammer dieser obergerichtlichen Auffassung angesichts der Abstände der WEA an.

    Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Vorschriften über den Artenschutz und das Landschaftsbild sowie eine angeblich unzureichende Windhöffigkeit kann der Antragsteller im Rahmen des § 35 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB schließlich nicht rügen, da diese Bestimmungen nicht (auch) seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (vgl. ausführlich m.w.N.: VG Freiburg, Beschl. v. 05.02.2016, a.a.O., Rn. 51-64).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, Rn. 8, juris; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 17, juris; Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 - Rn. 5, juris; Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, Rn. 3, juris).

    Die Frage, wer hier bis zur Hauptsacheentscheidung das Risiko der Herbeiführung vollendeter Tatsachen tragen muss, bestimmt sich danach nach dem materiellen Recht, also der Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, Rn. 21, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, Rn. 12, juris; Beschl. v. 08.03.2011 - 10 S 161/09 -, Rn. 5, juris).

    Solches hätte vorausgesetzt, dass die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie ersichtlich auf das Ergebnis durchschlagen konnten, oder dass das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzung liegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, Rn. 28, juris; Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, Rn. 29, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Es sind danach nur solche Vorhaben UVP-pflichtig, die eine Gefährdung spezifischer ökologischer Schutzfunktionen befürchten lassen; auf ihre allgemeine Umweltrelevanz kommt es nicht an (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.04.2016 - 3 S 373/16 -, Rn. 32, juris; Hoppe/Beckmann, a.a.O., § 3c, Rn. 16).

    Ist der Abstand geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage, ist dagegen regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung der Anlage anzunehmen (vgl. m.w.N.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.04.2016 - 3 S 373/16 -, Rn. 18, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Der dort normativ konkretisierte gesetzliche Maßstab für die Schädlichkeit von Geräuschen ist abschließend und im gerichtlichen Verfahren bindend, soweit die TA Lärm bestimmten Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmte Immissionsrichtwerte zuordnet und das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen vorschreibt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 40, juris; Beschl. v. 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, Rn. 14/15, juris).

    In der Rechtsprechung werden diese Werte als "konservativ", d.h. auf der sicheren Seite liegend, bezeichnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, Rn. 26, juris, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Wenn es nicht zu einer unzumutbaren bzw. rücksichtslosen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des betroffenen Anwesens kommt, dann betreffen die Chancen und Risiken einer Veränderung des Verkehrswerts die Sphäre des Grundstückseigentümers (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, Rn. 35, juris; ebenso unter dem Gesichtspunkt der "sonstigen Sachgüter" in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UVPG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 100/101).

    Das Erfordernis, die Gesamtbelastung eines Schutzguts durch Immissionen zu berücksichtigen, beschränkt sich grundsätzlich auf die einzelnen Immissionsarten (Bay. VGH, Beschl. v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, Rn. 33, juris).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, können für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein (BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, Rn. 27-30, juris).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. m.w.N.: BVerwG, Urt. v. 18.12.2014, a.a.O., Rn. 27-30; Urt. v. 25.06.2014 - 9 A 1/13 -, Rn. 18, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, Rn. 8, juris; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 17, juris; Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 - Rn. 5, juris; Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, Rn. 3, juris).

    Solches hätte vorausgesetzt, dass die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie ersichtlich auf das Ergebnis durchschlagen konnten, oder dass das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzung liegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, Rn. 28, juris; Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, Rn. 29, juris).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Ein etwaiger Fehler wäre erheblich, ohne dass es nach nationalem Recht darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob dieser Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben könnte (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, Rn. 41, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 8).

    Anknüpfend an die der zuständigen Behörde in § 3a Satz 4 UVPG im Screening-Verfahren eingeräumte Beurteilungsermächtigung bestimmt ferner § 4a Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 UmwRG (i.V.m. § 4a Abs. 4 UmwRG), dass die behördliche Entscheidung im gerichtlichen Verfahren nur darauf zu überprüfen ist, ob der Sachverhalt vollständig und zutreffend erfasst wurde, die Verfahrensregeln und die rechtlichen Bewertungsgrundsätze eingehalten wurden, das anzuwendende Recht verkannt wurde, und sachfremde Erwägungen vorliegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, Rn. 32/33, juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
    Das OVG Lüneburg (Beschl. v. 21.06.2010 - 12 ME 240/09 -, Rn. 17, juris) lehnte die Annahme einer rücksichtslosen Betroffenheit ab, nachdem eine konkrete Darlegung dazu fehlte, welche relevanten Reaktionen bei der gehaltenen Pferderasse bzw. den konkret gehaltenen Tieren auf eine Windenergieanlage bei den gegebenen Abständen (dort: 320 m) zu befürchten seien.
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594

    Optisch bedrängende Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich

  • VG München, 24.08.2016 - M 1 SN 16.2024

    Nachbarrechtsschutz gegen Windenergieanlage (Schattenwurf, 10-H-Regelung)

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 22 ZB 12.548

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3793

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 7 B 665/02

    Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • VG Minden, 11.03.2015 - 11 K 3061/13

    Klagen der Nachbarn und des NABU gegen Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1828

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Klagebefugnis ausländischer

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Jedenfalls wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, liegt es aus Sicht des Senats auf der Hand, dass es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG handelt (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - NuR 2013, 745 = juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - juris Rn. 32; Seibert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG § 13 Rn. 74 ff.; Giesberts in BeckOK Umweltrecht BImSchG § 13 Rn. 8.1 sowie in Giesberts/Reinhardt, Umweltrecht, 2. Aufl., BImSchG § 13 Rn. 17; Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 13 Rn. 9; Guckelberger in Kotulla, BImSchG, § 13 Rn. 53; Wasielewski in Führ, GK-BImSchG, 2. Aufl., § 13 Rn. 36; ebenso auch die Genehmigungspraxis anderer Länder: vgl. Windenergie-Erlass Bayern vom 19.07.2016, Nr. 9; Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG Hessen, Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen, S. 13 f.; Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2018, Nr. 5.1.1; Rundschreiben Windenergie Rheinland-Pfalz vom 28.05.2013, Nr. 4.8.2).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Jedenfalls wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, liegt es aus Sicht des Senats auf der Hand, dass es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG handelt (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - NuR 2013, 745 = juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - juris Rn. 32; Seibert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG § 13 Rn. 74 ff.; Giesberts in BeckOK Umweltrecht BImSchG § 13 Rn. 8.1 sowie in Giesberts/Reinhardt, Umweltrecht, 2. Aufl., BImSchG § 13 Rn. 17; Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 13 Rn. 9; Guckelberger in Kotulla, BImSchG, § 13 Rn. 53; Wasielewski in Führ, GK-BImSchG, 2. Aufl., § 13 Rn. 36; ebenso auch die Genehmigungspraxis anderer Länder: vgl. Windenergie-Erlass Bayern vom 19.07.2016, Nr. 9; Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG Hessen, Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen, S. 13 f.; Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2018, Nr. 5.1.1; Rundschreiben Windenergie Rheinland-Pfalz vom 28.05.2013, Nr. 4.8.2).
  • VG Saarlouis, 02.03.2017 - 5 L 94/17

    Klage einer Standortgemeinde, deren Einvernehmen ersetzt wurde, gegen

    Ihre Aufgabe bestehe dabei darin, den Brandort abzusichern, die Ausbreitung von Folgebränden am Boden sowie die Ausdehnung des Brandes auf die Nachbarschaft bzw. den umgebenden Wald zu verhindern.(VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 -, juris Rn. 56; Maslaton, Windenergieanlagen, 2015, S. 139 Rn. 244) Vor allem die Verhinderung einer Ausbreitung des Brandes auf den umgebenden Wald in Trockenzeiten erfordere zur Verhinderung großflächiger Waldbrände, dass eine ausreichende Menge an Löschwasser vor Ort vorgehalten werde.

    Die Genehmigung verpflichte vorliegend aber nicht den Betreiber,(vgl. etwa VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 -) sondern die Gemeinde zur Vorhaltung eines ausreichend bemessenen Löschwasserbehälters am Standort der Windenergieanlagen.

    Soweit sich die Antragstellerin auf den Beschluss des VG Freiburg vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - stütze, sei es dort um Anlagen des Typs Nordex N gegangen.

  • VG Arnsberg, 29.11.2016 - 4 K 1589/15

    Rechtmäßige Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

    vgl. Sangenstedt, a.a.O., § 3c Rn. 33.; VG Freiburg, Urteil vom 23. September 2016 - 6 K 2683/16 -, juris, Rn.31.
  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

    Das ist zum einen bei den Flächen der Fall, auf denen der Wald gerodet wurde bzw. werden soll, weil dort die Windkraftanlagen errichtet werden sollen (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - Juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - Juris).
  • VG Saarlouis, 15.09.2021 - 5 K 956/21

    Verfristeter Widerspruch gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen

    u.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.05.2002 - 7 B 665/02 -, NVwZ 2002, 1133 = BauR 2002, 1510 = BRS 65 Nr. 100 und vom 22.05.2006 - 8 B 2122/05 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.06.2002 - 26 CS 02.636 -, juris; VG Münster, Urteil vom 16.03.2007 - 10 K 2265/05 -, juris; VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 11 K 11.01921 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 05.07.2012 - 6 L 14/12 -, juris; VG München, Urteil vom 16.07.2013 - M 1 K 13.2056 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 -, juris; VG Münster, Urteil vom 17.01.2020 - 10 K 435/17 -, juris.
  • VG Münster, 17.01.2020 - 10 K 435/17

    Windrad Loevelingloh in Münster-Hiltrup darf sich weiter drehen

    vgl. Stellungnahme des LANUV NRW vom 28. März 2018, Bl. 196 f. GA; VG Freiburg, Beschluss vom 23. September 2016 - 6 K 2683/16 -, juris, Rn. 47, m. w. N.
  • VGH Bayern, 06.09.2017 - 22 ZB 16.1207

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Rinderhaltungsbetriebs

    § 2 Abs. 3 UVPG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl I S. 2808) enthält nunmehr eine ausdrückliche Legaldefinition des Begriffs der "grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen"; sie stimmt mit dem vorbezeichneten Verständnis, von dem die Rechtsprechung bereits bisher ausgegangen ist (vgl. zum Erfordernis möglicher Umweltauswirkungen auf einen anderen Staat als Voraussetzung für eine grenzüberschreitende Behörden- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung z.B. BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 22 A 15.40025 - juris Rn. 24; VG Freiburg, B.v. 23.9.2016 - 6 K 2683/16 - juris Rn. 31), vollumfänglich überein.
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