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   VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08   

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VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08 (https://dejure.org/2010,4067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - 1 K 1204/08 (https://dejure.org/2010,4067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 1 K 1204/08 (https://dejure.org/2010,4067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sondergebiet - Festschreibung des Bestandes großflächiger Einzelhandelsbetriebe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer bauleitplanerischen Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten unter Abweichung vom Planziel des Landesentwicklungsplans ohne vorherige Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens; Erstmalige Überplanung einer Gemeinde mit großflächigem Einzelhandel und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten ohne Zielabweichungsverfahren; rechtswidrige Versagung der Baugenehmigung zur Änderung eines Lebensmittelmarktes bei erweiterter Bauleitplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit trotz Abweichung von Landesentwicklungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauleitplanung vs. Landesentwicklungsplan

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 950 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Atypische Umstände können eine bauleitplanerische Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten unter Abweichung vom Planziel des Plansatzes 3.3.7 (Z) Sätze 1 und 2 des Landesentwicklungsplans 2002 ohne vorherige Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 24 LplG zulassen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, juris).

    Diesen Bestimmungen kommt Zielqualität zu (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, juris ["... ..."]).

    Der Plangeber hat durch die Zielfestlegung als Soll-Norm für Fallgestaltungen, die planerisch nicht vorhersehbar sind und für die die Steuerungswirkung der strikten Zielaussage - auch und gerade - mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unangemessen sein kann, die Möglichkeit einer Zielabweichung für die nachgeordnete Planungsebene ohne Gefährdung der Zielfestlegung für den plantypischen Fall geschaffen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, a.a.O.).

    Denn bei Fallgestaltungen, die keine Atypik aufweisen und bei denen deshalb die Zielfestlegung strikte Beachtung fordert, behält es nach wie vor - gerade auch im Hinblick auf die gemeindliche Planungshoheit und auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - seine Bedeutung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09

    Begriff des Vorhabens in § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und in § 34 Abs. 3

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs beurteilt sich jedoch nicht allein nach dem typisierenden Merkmal der Großflächigkeit, sondern auch danach, ob - was hier in einem Genehmigungsverfahren konkret zu prüfen war - die Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauNVO) eingreift und ob im konkreten Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht vorliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.8.2005 - 5 S 2363/04 -, VBlBW 2006, 106 [für beplantes Gebiet]), bzw. ob - falls die BauNVO mangels (gültigen) Bebauungsplans und faktischen Gebietscharakters nicht anwendbar sein sollte - schädliche Wirkungen auf zentrale gemeindliche Versorgungsbereiche i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind (BVerwG, Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, juris [für unbeplanten diffusen Innenbereich]).

    § 34 Abs. 3 BauGB verlangt vielmehr eine Prognose, in deren Rahmen alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, juris).

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Daraus folgt das Gebot, einen bereits in Kraft getretenen Bebauungsplan zu ändern, wenn neue oder geänderte Ziele der Raumordnung dies erfordern (BVerwG, Beschl. v. 14.5.2007 - 4 BN 8/07 - NVwZ 2007, 953).

    Ein Bebauungsplan, der hingegen unter der bereits vorhandenen Geltung eines ihm widersprechenden Zieles der Raumordnung aufgestellt wird, ist unwirksam (BVerwG, Beschl. v. 14.5.2007, a.a.O.; Dirnberger, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Aufl. 2009, § 1 Rn. 69; Sparwasser, VBlBW 2008, 171 [173]; v. Komorowski/Kupfer, VBlBW 2003, 49 [53]).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Dies gilt auch für raumordnerische Standortfestlegungen, die sich in überörtlich motivierten planerischen Aussagen erschöpfen (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 15/92 -, NVwZ 1994, 285).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Die Beigeladene hat nicht geltend gemacht, dass auf ihrer Gemarkung außerhalb des Gebiets "St..." ein zentraler Versorgungsbereich (zu dessen Kriterien vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, juris) existierte.
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Nach den vom BVerwG (vgl. etwa Urt. v. 3.4.2008 - 4 CN 3/07 -, NVwZ 2008, 902) entwickelten Grundsätzen über die Gesamt- und Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen hat die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Insoweit gilt auch bauplanungsrechtlich, dass allein eine Nutzungsintensivierung noch keine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BauGB darstellt (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417) und eine Änderung einer baulichen Anlage aufgrund Zunahme des Maßes bodenrechtlich beachtlich sein muss (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06

    Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Eine Festsetzung, die - wie hier - den Bezug zu einer vorhandenen Anlage verlässt, indem sie typisierend (auf der ersten Stufe) die (Un-)Zulässigkeit neuer Anlagen regelt, ist von der Ermächtigung des § 1 Abs. 10 BauNVO nicht mehr gedeckt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.2007 - 3 S 1492/06 - VBlBW 2008, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2005 - 5 S 2363/04

    Berücksichtigung bodenrechtlicher Belange bei Erweiterung eines großflächigen

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs beurteilt sich jedoch nicht allein nach dem typisierenden Merkmal der Großflächigkeit, sondern auch danach, ob - was hier in einem Genehmigungsverfahren konkret zu prüfen war - die Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauNVO) eingreift und ob im konkreten Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht vorliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.8.2005 - 5 S 2363/04 -, VBlBW 2006, 106 [für beplantes Gebiet]), bzw. ob - falls die BauNVO mangels (gültigen) Bebauungsplans und faktischen Gebietscharakters nicht anwendbar sein sollte - schädliche Wirkungen auf zentrale gemeindliche Versorgungsbereiche i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind (BVerwG, Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, juris [für unbeplanten diffusen Innenbereich]).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Insoweit gilt auch bauplanungsrechtlich, dass allein eine Nutzungsintensivierung noch keine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BauGB darstellt (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417) und eine Änderung einer baulichen Anlage aufgrund Zunahme des Maßes bodenrechtlich beachtlich sein muss (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Da es sich bei dem Plansatz um eine Sollvorschrift handelt, kann von diesem auch in atypischen Fällen abgewichen werden (vgl. auch Begründung LEP 2002 zu 3.3.7, S. B36; VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2010 - 1 K 1204/08 -, BauR 2010, 950).
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