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   VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18   

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VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18 (https://dejure.org/2018,38316)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.10.2018 - 4 K 1347/18 (https://dejure.org/2018,38316)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 4 K 1347/18 (https://dejure.org/2018,38316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 93 Abs 1 S 3 SGB 8, § 94 Abs 3 SGB 8, § 94 Abs 4 SGB 8
    Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der Eingliederungshilfe einzusetzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungshilfe; stationäre Unterbringung; Kostenbeitrag; Kindergeld; Einsatz von zweckidentischen Leistungen; Halbwaisenrente; tatsächliche Betreuungsleistungen zu Hause; Anrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17

    Abschöpfung des Kindergeldes; Anrechnung; Belastungsgerechtigkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18
    Vielmehr bezeichnet er den ggf. vollen Einsatz des Kindergelds gemäß § 94 Abs. 3 SGB VIII ebenfalls als Beitrag (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris, Rn. 12 ff.).

    Es entspricht auch Sinn und Zweck von § 94 Abs. 4 SGB VIII (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris, Rn. 21 ff.), die Vorschrift auch beim Einsatz zweckidentischer öffentlicher Leistungen anzuwenden.

    27 Soweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden ist, entspricht es billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO), dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; denn dieser hat den Kostenbeitrag der Klägerin zu 2 für Kindergeld im geforderten Umfang von sich aus ermäßigt und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben; insbesondere hat er eine taggenaue Anrechnung der Anwesenheitstage der Klägerin zu 1 im Haushalt der Klägerin zu 2 vorgenommen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 12.01.2016 - 4 K 1932/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. V. 12.01.2017 - 12 S 870/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18
    Dass die Regelung des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII nur als eine besondere Form des Kostenbeitrags zu verstehen ist, zeigt sich auch daran, dass auf sie nach verbreiteter Auffassung weitere Vorschriften für Kostenbeiträge anzuwenden sind, so etwa die Befugnis, den Einsatz per Leistungsbescheid gelten zu machen (§ 92 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, NJW 1999, 2383), der Grundsatz, dass der Kostenbeitrag nicht die tatsächlichen Aufwendungen der Jugendhilfe überschreiten darf (§ 94 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII) oder die Angemessenheitsklausel in § 92 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII (vgl. zum Ganzen auch Krome, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 93, Rn. 26, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96

    Hilfe zur Erziehung - Kostenbeitrag - Anrechnung von Kindergeld

    Auszug aus VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18
    Die Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung ist - was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist - eine zweckidentische Leistung zur stationären Eingliederungshilfe im Sinn von § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII; denn beide Hilfen dienen wesentlich der Sicherung des Lebensunterhalts (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH-Bad.-Württ., Urt. V. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14).
  • VG Freiburg, 12.01.2016 - 4 K 1932/15

    Anwendbarkeit der Kürzungsregelung in Höhe des Kindergeldes auf den Kostenbeitrag

    Auszug aus VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18
    27 Soweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden ist, entspricht es billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO), dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; denn dieser hat den Kostenbeitrag der Klägerin zu 2 für Kindergeld im geforderten Umfang von sich aus ermäßigt und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben; insbesondere hat er eine taggenaue Anrechnung der Anwesenheitstage der Klägerin zu 1 im Haushalt der Klägerin zu 2 vorgenommen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 12.01.2016 - 4 K 1932/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. V. 12.01.2017 - 12 S 870/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 12 S 870/15

    Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme (hier: Heimerziehung) in Höhe des gewährten

    Auszug aus VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18
    27 Soweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden ist, entspricht es billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO), dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; denn dieser hat den Kostenbeitrag der Klägerin zu 2 für Kindergeld im geforderten Umfang von sich aus ermäßigt und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben; insbesondere hat er eine taggenaue Anrechnung der Anwesenheitstage der Klägerin zu 1 im Haushalt der Klägerin zu 2 vorgenommen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 12.01.2016 - 4 K 1932/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. V. 12.01.2017 - 12 S 870/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung

    Auszug aus VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18
    Die Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung ist - was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist - eine zweckidentische Leistung zur stationären Eingliederungshilfe im Sinn von § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII; denn beide Hilfen dienen wesentlich der Sicherung des Lebensunterhalts (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH-Bad.-Württ., Urt. V. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Diese Vorschrift sei auch bei der Geltendmachung zweckidentischer Leistungen anwendbar, was von der erkennenden Kammer auch bereits entschieden worden sei (Urteil vom 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -).

    Nichts anderes ergebe sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24.10.2018 (4 K 1347/18).

  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17

    Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung solche Leistungen sind (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14; VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).

    Diese Vorschrift ist auch, was der Beklagte nicht in Zweifel gezogen hat, hinsichtlich der Forderung des Einsatzes zweckidentischer Leistungen anwendbar (vgl. allgemein zur unmittelbaren oder entsprechenden Anwendung der Kostenbeitragsvorschriften auf den Einsatz zweckidentischer Leistungen, VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).

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