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   VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02   

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VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02 (https://dejure.org/2004,23560)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.02.2004 - 4 K 1277/02 (https://dejure.org/2004,23560)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 4 K 1277/02 (https://dejure.org/2004,23560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach wiederholter Duldungsverfügung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung und ist nicht etwa Teil der behördlichen Ermessensbetätigung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, InfAuslR 1996, 168, und v. 29.07.1993, BVerwGE 94, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, VBlBW 2001, 30, v. 17.12.1998, VBlBW 1999, 150, und v. 22.09.1997, InfAuslR 1998, 78).

    Ein Ausnahmefall ist hier bereits deshalb gegeben, weil sich nichts dafür abzeichnet, dass das dem Kläger Ziff. 1 zur Seite stehende Abschiebungshindernis, seine Krankheit (siehe oben), und damit auch das aus der familiären Lebensgemeinschaft und Art. 6 Abs. 1 GG folgende Abschiebungshindernis für die Kläger Ziff. 2 bis 5 in absehbarer Zeit entfallen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.).

    Eine solche Praxis widerspricht jedoch der Funktion der Duldung, die nach der gesetzlichen Konzeption gerade nicht ersatzweise ein Daueraufenthaltsrecht gewähren soll (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, InfAuslR 1997, 355; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.).

    Auch aus dem Schreiben der Beklagten vom 25.02.2003, in dem die Gründe für die Duldung der Kläger in der Vergangenheit offengelegt wurden, lässt sich allein der Schluss ziehen, dass die Kläger sich auch in den nächsten Monaten und Jahren geduldet im Bundesgebiet aufhalten werden (zur Berücksichtigung realistischer Perspektiven für die Aufenthaltsbeendigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.).

    Diese rechtlichen Folgen sind jedoch vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt (vgl. BT-Drucks. 11/6321, S. 48 und 66 f., abgedr. in: GK-AuslR, a.a.O., nach Wiedergabe des Gesetzestextes; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O., m.w.N.) und deshalb bei der Ermessensentscheidung im vorliegenden Fall nicht zu Lasten, sondern zu Gunsten der Kläger zu berücksichtigen.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99

    Bindungswirkung asylverfahrensrechtlicher Entscheidungen; Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung und ist nicht etwa Teil der behördlichen Ermessensbetätigung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, InfAuslR 1996, 168, und v. 29.07.1993, BVerwGE 94, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, VBlBW 2001, 30, v. 17.12.1998, VBlBW 1999, 150, und v. 22.09.1997, InfAuslR 1998, 78).

    Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Sozialhilfe durch die Kläger, der im Rahmen einer Ermessensbetätigung zu ihren Lasten berücksichtigt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, a.a.O.; GK-AuslR, a.a.O., § 30 RdNr. 124.1), liegen nicht vor.

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Eine solche Praxis widerspricht jedoch der Funktion der Duldung, die nach der gesetzlichen Konzeption gerade nicht ersatzweise ein Daueraufenthaltsrecht gewähren soll (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, InfAuslR 1997, 355; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1997 - 1 S 103/96

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei längerfristiger Obdachlosigkeit bzw

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung und ist nicht etwa Teil der behördlichen Ermessensbetätigung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, InfAuslR 1996, 168, und v. 29.07.1993, BVerwGE 94, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, VBlBW 2001, 30, v. 17.12.1998, VBlBW 1999, 150, und v. 22.09.1997, InfAuslR 1998, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 11 S 2212/00

    Verhältnis von Anordnung nach AuslG 1990 § 32 zu Ermessensentscheidungen der

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Die positiven Erteilungsvoraussetzungen sowie die negativen Ausschlussgründe in einer Anordnung nach § 32 AuslG dienen zur Bestimmung und Abgrenzung der von den Regelungen erfassten Ausländergruppe und haben nur in diesem Zusammenhang Bedeutung, nicht jedoch darüber hinaus auch für Ermessensentscheidungen nach § 30 oder § 31 Abs. 1 AuslG (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.2001, AuAS 2001, 242 m.w.N.).
  • VG Gera, 28.04.2005 - 4 K 1071/02

    ; Windkraftanlage; Außenbereich; Entgegenstehen öffentlicher Belange;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Der Inhalt dieser Akten sowie der Gerichtsakten - 4 K 1277/02, 4 K 695/03, 4 K 1279/02, 4 K 1071/02, 4 K 1060/02, 4 K 267/01, A 4 K 11634/03 und A 4 K 11635/03 - waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung; hierauf wird ergänzend Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung und ist nicht etwa Teil der behördlichen Ermessensbetätigung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, InfAuslR 1996, 168, und v. 29.07.1993, BVerwGE 94, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, VBlBW 2001, 30, v. 17.12.1998, VBlBW 1999, 150, und v. 22.09.1997, InfAuslR 1998, 78).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung und ist nicht etwa Teil der behördlichen Ermessensbetätigung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, InfAuslR 1996, 168, und v. 29.07.1993, BVerwGE 94, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, VBlBW 2001, 30, v. 17.12.1998, VBlBW 1999, 150, und v. 22.09.1997, InfAuslR 1998, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2001 - 13 S 1983/00

    Unanfechtbare Ausreisepflicht; Rückkehrmöglichkeit nach Jugoslawien

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen scheitert in diesem Fall auch nicht daran, dass die Kläger (zur Vermeidung einer Abschiebung) freiwillig nach Sri Lanka zurückkehren könnten (vgl. zu diesem zusätzlichen Erfordernis im Rahmen von § 30 Abs. 4 AuslG VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2001 - 13 S 1983/00 - und v. 07.03.1996, VBlBW 1996, 309, jew. m.w.N.; diese Rechtsprechung betraf Fälle, in denen feststand, dass der Heimatstaat der Ausländer - im konkreten Fall das frühere Jugoslawien - sich einer zwangsweisen Abschiebung seiner Staatsangehörigen widersetzte, während er ihre freiwillige Rückkehr hinnahm).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95

    Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der

    Auszug aus VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02
    Die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen scheitert in diesem Fall auch nicht daran, dass die Kläger (zur Vermeidung einer Abschiebung) freiwillig nach Sri Lanka zurückkehren könnten (vgl. zu diesem zusätzlichen Erfordernis im Rahmen von § 30 Abs. 4 AuslG VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2001 - 13 S 1983/00 - und v. 07.03.1996, VBlBW 1996, 309, jew. m.w.N.; diese Rechtsprechung betraf Fälle, in denen feststand, dass der Heimatstaat der Ausländer - im konkreten Fall das frühere Jugoslawien - sich einer zwangsweisen Abschiebung seiner Staatsangehörigen widersetzte, während er ihre freiwillige Rückkehr hinnahm).
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