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   VG Freiburg, 26.03.2008 - 1 K 894/06   

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https://dejure.org/2008,23579
VG Freiburg, 26.03.2008 - 1 K 894/06 (https://dejure.org/2008,23579)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 (https://dejure.org/2008,23579)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. März 2008 - 1 K 894/06 (https://dejure.org/2008,23579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beseitigung von Wald wegen Nichteinhaltung des zulässigen Abstandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verfügung gegen einen Grundstückbesitzer zur Beseitigung eines an einer Straße angrenzenden Baumbestandes auf dessen Grundstück; Anspruch auf Beseitigung eines Baumbestandes auf der gesamten Länge eines Grundstücks entlang einer Straße bei konkret ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 611 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01

    Baupolizeiliche Anordnung zur Beseitigung eines Waldstücks bei Nichteinhaltung

    Auszug aus VG Freiburg, 26.03.2008 - 1 K 894/06
    1) Soweit die Beseitigungsverfügung rechtmäßig ist, findet sie ihre Rechtsgrundlage zwar nicht in der von der Beklagten herangezogenen Generalklausel des § 47 Abs. 1, wohl aber in der ihr ebenfalls ein Ermessen eröffnenden speziellen Ermächtigungsgrundlage des § 65 Satz 1 LBO, die nicht nur auf bauliche Anlagen i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 LBO Anwendung findet, sondern auch auf andere Anlagen, an die in der Landesbauordnung Anforderungen gestellt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 LBO), also auch auf Wälder, die nach § 4 Abs. 3 LBO von Gebäuden eine Entfernung von mindestens 30 m einhalten müssen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 02.04.2003 - 7 K 1691/01 -, juris, unter Verweis auf Sauter, LBO-Kommentar, 3. Aufl., Rdnr. 5 ff. zu § 47 und Rdnr. 35 zu § 4 LBO).

    Der Anwendbarkeit dieser Waldabstandsvorschrift steht also nicht etwa der Fall entgegen, dass bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschrift ein Wald auf dem Grundstück der Klägerin vorhanden gewesen wäre, so dass die Anwendung der nachträglich erst in Kraft getretenen Vorschrift eine verfassungsrechtlich dem Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 GG zuwider laufende rückwirkende Erstreckung der Gültigkeit einer Norm auf einen bereits vor ihrem Inkrafttreten in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand darstellen würde (vgl. zur Unanwendbarkeit der Vorschrift in einem solchen Fall das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 02.04.2003 (7 K 1691/01-, juris).

  • VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20

    Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung

    Von den in der angefochtenen Anordnung genannten Bäumen ging auch eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs aus (vgl. zu diesem Erfordernis VG Freiburg, Urteil vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, juris Rn. 32), denn sie waren nicht mehr standsicher und drohten, auf die Straße zu stürzen.

    Das Verwaltungsgericht Freiburg (Urteil vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, juris), auf das sich die Beklagte bezieht, hat die Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 StrG nicht wegen der räumlichen Entfernung, sondern deshalb abgelehnt, weil von den Bäumen im dort entschiedenen Fall keine konkrete Gefahr ausging.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten erfordert § 28 Abs. 2 StrG nicht eine bereits eingetretene Störung, sondern es genügt eine konkrete Gefahr (vgl. VG Freiburg, Urteile vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, juris Rn. 41 und vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, juris Rn. 32; Schuhmacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl. § 28 StrG Rn. 7d), die hier vorlag.

  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14

    Einstufung eines Grundstücks als Wald

    Werden auf einer Fläche bislang durchgeführte regelmäßige Pflegemaßnahmen eingestellt, wird die Waldeigenschaft vielmehr ohne weiteres aktives Handeln begründet (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, juris; Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 8).

    Um dem Ziel des § 25 Abs. 1 LLG, nämlich die Offenhaltung der Landschaft nicht durch unkontrollierte Aufforstungen zu gefährden, Rechnung zu tragen, sieht nämlich § 25 Abs. 4 LLG vor, dass dann, wenn ein Grundstück ohne die erforderliche Genehmigung ganz oder teilweise aufgeforstet wird, die untere Landwirtschaftsbehörde die Beseitigung oder Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands anordnen kann, wenn nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann; eine derartige Anordnung verlangte vom Betreffenden auch im Hinblick auf § 9 LWaldG nichts rechtlich Unmögliches (vgl. dazu VG Freiburg, Urteil vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, juris).

    für die waldrechtliche Beurteilung ohne Belang sind (VG Freiburg, Urteil vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2012 - 5 S 22/12 -, juris; Endres, BWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 9; Dipper/Ott/ Schlessmann/Schröder/Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 7).

  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15

    Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von

    Das gesetzliche Verbot einer Unterhaltung von Anpflanzungen, die die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, erfasst nicht die pauschale und generelle Abwehr lediglich theoretisch denkbarer abstrakter Gefahren, sondern setzt eine individuell-konkrete Gefahr voraus, wie sie etwa im Fall standunsicherer Bäume am Straßenrand existieren kann (VG Freiburg, Urt. v. 26.03.2008 - 1 K 894/06 -, Rn. 32, juris).
  • VG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 K 15089/17

    Beseitigung einer Aufforstung; Begriff des "Waldes"

    Soweit sich der Kläger auf das Rechtsinstitut der Verjährung beruft, findet dieses Rechtsinstitut hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen keine Anwendung (VG Freiburg, Urteil vom 26.03.2008 - 1 K 894/06 - juris Rn. 26).
  • VG Augsburg, 23.09.2019 - Au 9 K 18.1843

    Beseitigung einer Zaunanlage

    Durch ungehindertes Wachsenlassen wandelt sich eine einst angelegte Christbaumkultur in einen Wald (vgl. VG Freiburg, U.v. 26.03.2006 - 1 K 894/06 - juris Rn. 28).
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