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   VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03   

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VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03 (https://dejure.org/2005,17709)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.04.2005 - 4 K 51/03 (https://dejure.org/2005,17709)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. April 2005 - 4 K 51/03 (https://dejure.org/2005,17709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bauflucht nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als übergeleitete bauplanungsrechtliche Festsetzung; Stellplatz zwischen Straßen- und Bauflucht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Anordnung der Beseitigung eines Stellplatzes; Versagung der Zulassung von baulichen Anlagen auf Grund Verstoßes gegen die Festsetzungen im Baufluchtenplan; Folgen einer nicht mit der Straßenkante bzw. Straßenflucht zusammenfallenden Bauflucht für den ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sind Stellplätze im Vorgarten zulässig?

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sind Stellplätze im Vorgarten zulässig?

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Nach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 gelten bei Inkrafttreten des Gesetzes (gemeint ist das Inkrafttreten des Ersten bis Dritten Teils des BBauG 1960 am 29.06.1961) bestehende baurechtliche Vorschriften und festgestellte städtebauliche Pläne als Bebauungspläne fort, soweit sie verbindliche Regelungen der in § 9 BBauG 1960 bezeichneten Art enthalten, also einen Inhalt hatten, der nach § 9 BBauG 1960 Inhalt eines Bebauungsplans sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 -, BVerwGE 41, 67).

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Plan deshalb nicht wirksam übergeleitet worden wäre, weil er zum Zeitpunkt seiner Feststellung - nach den damals geltenden Anforderungen - oder aber zum Zeitpunkt der Überleitung nicht dem Gebot gerechter Abwägung der berührten Belange entsprochen hätte (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 -, a.a.O., und v. 11.05.1973 - IV C 39.70 -, Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis nicht den Maßstäben des Bundesbaugesetzes 1960 oder des Baugesetzbuchs entsprechen können und müssen (BVerwG, Beschl. v. 29.12.1988 und v. 20.10.1972, a.a.O.).

    Eine Überleitung kommt hiernach (nur) dann nicht in Betracht, wenn sich aus den konkreten Festsetzungen des betreffenden Plans ergibt, dass der Ausgleich der konkurrierenden Interessen außer Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange steht bzw. stand (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2003 - 3 S 2436/02 - , BRS 66 Nr. 195, m.w.N.) setzt der Erlass einer Abbruchverfügung voraus, dass das betreffende Vorhaben nicht durch eine Baugenehmigung oder eine Zustimmung (§ 70 LBO) gedeckt ist (sog. formelle Baurechtswidrigkeit) und seit seiner Errichtung fortlaufend im Widerspruch zum materiellen Baurecht steht (materielle Baurechtswidrigkeit).

    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2003 - 3 S 2436/02 -, BRS 66 Nr. 195, m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 65 Rd.-Nr. 44 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Allein der Verlust eines Bebauungsplandokuments kann nämlich nicht zur Annahme der Unwirksamkeit oder dem Außerkrafttreten des betreffenden Plans führen (BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206.96 -, NVwZ 1997, 890; Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 7.91 - NVwZ 1994, 281; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 2430/97 - und v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -, BauR 2004, 1498 [Ls.], juris).

    Insbesondere kann nicht allein wegen des Fehlens weiterer Unterlagen über das Feststellungsverfahren (z.B. des Großherzoglich Badischen Bezirksrats) mehr oder weniger spekulativ die Möglichkeit von Mängeln im Rechtssetzungsverfahren unterstellt werden (BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Abgesehen davon steht der Stellplatz auf dem Grundstück G.- Straße ... nämlich in einem solchen Kontrast zu der übrigen Bebauung, dass er als Fremdkörper unbeachtlich wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1978 - III 1988/78
    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Tatsächlich kommt diesem Interesse auch seit der Novellierung der Landesbauordnung im Jahr 1995 ein anderer (geringerer) Stellenwert zu, als das früher der Fall war (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.1978, BauR 1979, 219 ).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige bauliche Anlagen sind jedoch nur zu berücksichtigen, wenn sie von den zuständigen Behörden in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass sie sich mit dem Vorhandensein der betreffenden Anlage abgefunden haben (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 34 Rd.-Nr. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Allein der Verlust eines Bebauungsplandokuments kann nämlich nicht zur Annahme der Unwirksamkeit oder dem Außerkrafttreten des betreffenden Plans führen (BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206.96 -, NVwZ 1997, 890; Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 7.91 - NVwZ 1994, 281; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 2430/97 - und v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -, BauR 2004, 1498 [Ls.], juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Allein der Verlust eines Bebauungsplandokuments kann nämlich nicht zur Annahme der Unwirksamkeit oder dem Außerkrafttreten des betreffenden Plans führen (BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206.96 -, NVwZ 1997, 890; Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 7.91 - NVwZ 1994, 281; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 2430/97 - und v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -, BauR 2004, 1498 [Ls.], juris).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70

    Voraussetzungen für die Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG Bestehenden

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Plan deshalb nicht wirksam übergeleitet worden wäre, weil er zum Zeitpunkt seiner Feststellung - nach den damals geltenden Anforderungen - oder aber zum Zeitpunkt der Überleitung nicht dem Gebot gerechter Abwägung der berührten Belange entsprochen hätte (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 -, a.a.O., und v. 11.05.1973 - IV C 39.70 -, Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

    Auszug aus VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03
    Die danach maßgebliche Umgebungsbebauung entspricht der, die sich bei Festsetzung einer Baulinie nach heutigem Recht ergäbe (vgl. zu "faktischen Baugrenzen oder Baulinien": BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 4 C 30.78 -, DVBl 1981, 100; Beschl. v. 23.11.1998 - 4 B 29.98 -, NVwZ-RR 1999, 364 u.v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, NVwZ-RR 1998, 539; Söfker, a.a.O., § 34 Rd.-Nr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 2430/97

    Übergeleiteter Bebauungsplan - Funktionslosigkeit durch Zeitablauf

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 5 S 1031/20

    Keine Festsetzung hinterer Baufluchten durch das Badische Ortsstraßengesetz;

    Auch wenn eine solche Bauflucht zusätzlich dazu diente, die anliegenden Wohngebäude vor eindringendem Lärm und Staub zu schützen und nicht zuletzt auch baugestalterische Zwecke verfolgte (Flad, a.a.O. S. 164, dazu das von den Beteiligten zitierte Urteil des VG Freiburg vom 26.4.2005 - 4 K 51/03 -), ändert das nichts daran, dass die mit dem Badischen Ortsstraßengesetz verfolgten Belange allein Straßen betreffen und die Bebaubarkeit von Grundstücken dort nur geregelt wird, soweit sie Auswirkungen hat auf die Substanz oder das Erscheinungsbild der Straße.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05

    Bau- und Straßenflucht nach altem badischen Straßenrecht entspricht Baulinie im

    Nur mit diesem Inhalt konnte sie bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 übergeleitet werden (vgl. auch, zum badischen Ortsstraßengesetz von 1896, VG Freiburg, Urt. v. 26.04.2005 - 4 K 1322/03 - und, zum badischen Ortsstraßengesetz von 1868, VG Freiburg, Urt. v. 26.04.2005 - 4 K 51/03 - Walz, Das Badische Ortsstraßenrecht, 1900, S. 52 ff.).
  • VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10

    Unbefestigte Abstellfläche für PKW; Bauverbot nach Württ.BauO

    Der Gartencharakter in den Bauverbotsflächen wird - anders als etwa bei der Anlage eines gepflasterten Stellplatzes - in keiner Weise durch mit dem Vorhaben verbundene Baumaßnahmen beeinträchtigt, da solche nicht beabsichtigt und erforderlich sind, vielmehr die Rasenfläche erhalten werden soll; dass auch die bestimmungsgemäße Nutzung der dafür ins Auge gefassten Fläche für das regelmäßige Abstellen eines Kraftfahrzeugs und deren Auswirkungen insoweit zu berücksichtigen ist (VG Freiburg, Urteil vom 26.04.2005 - 4 K 51/03 -), ändert daran nichts.
  • VG Düsseldorf, 07.06.2023 - 4 K 2150/21

    Fluchtlinienplan, Fluchtliniengesetz, Vorgarten, Baufluchtlinie,

    OVG, Urteil vom 26. April 2017 - 1 KO 347/14 -, juris Rn. 47 ff.; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 26. April 2005 - 4 K 51/03 -, juris Rn. 34; Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 119. AL, § 2 Rn. 28; vgl. auch OVG Hamburg, Urteile vom 15. Juni 2000 - 2 Bf 15/97 -, juris Rn. 31 ff. und vom 19. April 2001 - 2 Bf 14/97 -, Rn. 31 ff., wonach Stellplätzen bodenrechtliche Relevanz zukommt, Garagenzufahrten hingegen nicht, schließt sich der Einzelrichter an, zumal Garagenzufahrten selbst bei einer Nutzung zu Abstellzwecken aufgrund der damit verbundenen Nutzungseinschränkung des dann "gefangenen" Garagenstellplatzes typischerweise nur in einem wesentlich geringeren Umfang für den ruhenden Verkehr nutzbar sind als ein zum regelmäßigen und dauerhaften Parken bestimmter selbstständiger Stellplatz.
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