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   VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15   

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VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15 (https://dejure.org/2017,44631)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.09.2017 - 3 K 2517/15 (https://dejure.org/2017,44631)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. September 2017 - 3 K 2517/15 (https://dejure.org/2017,44631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 75 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 114 S 1 VwGO
    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen in einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Schutzauflage; Immission; Ermessensreduzierung; Entschließungsermessen; Auswahlermessen; Verdacht; Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13

    Schutzbedürftigen Räume im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998; Geräusche des An-

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Die Änderungsgenehmigung vom 15.01.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 13.02.2015 fasste die Nebenbestimmung zur automatischen Schließeinrichtung entsprechend einer Maßgabe des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg neu, der die Beschwerde der Kläger gegen die Ablehnung ihres Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung vom 16.10.2012 mit dieser Maßgabe zurückgewiesen hatte (Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris).

    Sobald der Innenpegel nach Satz 1 während einer Minute von 70 dB(A) überschritten wird, schließen die Tore automatisch und bleiben für mindestens 10 Minuten geschlossen; sie können nur bei Gefahr im Verzug oder dann wieder geöffnet werden, wenn der Innenpegel 70 dB(A) wieder unterschreitet (s. Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 11.12.2013, in der Verwaltungsrechtssache [...] - 5 S 922/13 -).

    Hier liegen mit den Nebenbestimmungen Nr. 84 - 92 vollstreckungsfähige Auflagen im Sinne von § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG (so auch VGH Bad.-Württ. im Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - über die Beschwerde der Kläger; s. etwa auch BayVGH, Beschluss vom 27.09.2010 - 1 CS 10.1389 -, OVG Saarl., Beschluss vom 04.12.2008 - 2 A 228/08 -, NdsOVG, Beschluss vom 25.11.1994 - 1 M 4954/94 - juris) und damit Anordnungen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 LBO vor.

    Denn nach der bestandskräftigen Baugenehmigung handelt es sich bei dem Atelier nicht um einen maßgeblichen Immissionsort (s. schalltechnische Untersuchung vom 22.10.2012, Kap. 7 und 8 sowie Widerspruchsbescheid vom 13.02.2015 S 7; so ausdrücklich auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris).

    Diese Nebenbestimmung sieht die Beschränkung der Einsatzzeiten eines dieselbe-triebenen Gabelstaplers auf dem Werksaußengelände vor den einzelnen Fassaden der Abbundhalle vor, nämlich im räumlichen Bereich vor der Südostfassade auf maximal 0, 5 Stunden pro Tag und in den anderen räumlichen Bereichen auf insgesamt maximal 3 Stunden pro Tag (s. dazu auch VGH Bad-Württ., Beschluss vom 11.12.2013, a. a O.).

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auch Emissionen durch Staplerverkehr zwischen den Betriebsstandorten der Beigeladenen zu 1 auf den öffentlichen Straßen moniert haben, kommt es darauf nicht an; auf die Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.12.2013 (a. a. O.) wird Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 5 S 1409/93

    Zur Zulässigkeit der Berufung gegen ein Bescheidungsurteil - Beschwer;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Damit ist allerdings kein Anspruch des Nachbarn auf bestimmte Ermittlungsmaßnahmen verbunden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.12.1993 - 5 S 1409/93 - juris).

    Sie ist berufen zu entscheiden, welche Mittel sie zur Erforschung des Sachverhalts anwendet (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.12.1993 - 5 S 1409/93 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 3 S 2000/91

    Verwirkung von nachbarrechtlichen Abwehrrechten - Zurechnung des Verhaltens des

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Dem Nachbarn vermag diese Vorschrift ein Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung nur in den Fällen einzuräumen, in denen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts verletzt sind, weil die Baurechtsbehörde in diesen Fällen neben dem öffentlichen Interesse an der Wahrung und Wiederherstellung der baurechtlichen Ordnung und den entgegengesetzten Interessen des betroffenen Eigentümers an der Erhaltung des vorhandenen Zustands auch die geschützten Nachbarinteressen in ihre Ermessenserwägungen einzustellen hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.09.1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103).

    Allerdings ist dann nur das Entschließungsermessen der Baurechtsbehörde auf Null reduziert; hinsichtlich des anzuwendenden Mittels und gegebenenfalls auch hinsichtlich des heranzuziehenden Störers verbleibt ihr in der Regel ein ausnutzbarer Ermessensspielraum (sachbezogenes und ggf. personenbezogenes Auswahlermessen, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.09.1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 3 S 1019/09

    Geländeaufschüttung und Abstandsfläche

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    In Betracht kommt etwa die Heranziehung des Verdachtsstörers zur Aufklärung (Schlotterbeck, a. a. O. § 47 Rn. 64; vgl. auch Sauter, § 47 LBO Rn. 102 zum sogenannten Nachweisverfahren; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - juris zur Ermessensfehlerfreiheit einer Anordnung der Vorlage von Sachverständigenlageplänen zur Klärung des Verdachts eines Verstoßes gegen die erforderlichen nachbarschützenden Abstandsflächen) oder auch die Heranziehung eines Sachverständigen nach § 47 Abs. 2 LBO.
  • VG Göttingen, 10.08.2017 - 2 A 224/16

    Anspruch auf Bauaufsichtliches Einschreiten; bauaufsichtliches Einschreiten;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Die Regelung des § 75 VwGO, die bei Untätigkeit der Verwaltung eine Klage ohne das sonst erforderliche Vorverfahren ermöglicht, dient dem effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), verschiebt aber nicht die Aufgabenteilung zwischen Gerichten und Verwaltung bei der Verwaltung vom Gesetzgeber zugewiesenen Ermessensentscheidungen (im Ergebnis ebenso VG Göttingen, Urteil vom 10.08.2017 - 2 A 224/16 - juris; s dazu auch OVG NRW, Urteil vom 15.08.1995 - 11 A 850/92 - BauR 1996, 237).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Das Entschließungsermessen der Baurechtsbehörde ist in der Regel auf Null reduziert, wenn eine bauliche Anlage gegen eine drittschützende Vorschrift verstößt, die unzumutbare Beeinträchtigungen verbietet, es sei denn, ihr stünden sachliche Gründe für eine Untätigkeit zur Seite (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31; s. auch Urteile vom 19.07.2007 - 3 S 1654/06 - und vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 - jew. juris ; Beschluss vom 13.12.1991 - 3 S 2358/91 - VBlBW 1992, 148).
  • OVG Saarland, 21.10.2013 - 2 B 344/13

    Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten - Standsicherheitsnachweis -

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    65 d) Besteht ein auf konkrete tatsächliche Anhaltspunkte gestützter Verdacht eines Verstoßes gegen eine Schutzauflage und damit unzumutbarer Beeinträchtigungen der Nachbarn, so hat die Baurechtsbehörde dem nachzugehen (vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 - und Beschluss vom 03.01.2008 - 2 A 182/07 - jew. juris; vgl. auch zum Gefahrenverdacht Schlotterbeck, a. a. O. Rn. 64 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1995 - 11 A 850/92

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Schwer

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Die Regelung des § 75 VwGO, die bei Untätigkeit der Verwaltung eine Klage ohne das sonst erforderliche Vorverfahren ermöglicht, dient dem effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), verschiebt aber nicht die Aufgabenteilung zwischen Gerichten und Verwaltung bei der Verwaltung vom Gesetzgeber zugewiesenen Ermessensentscheidungen (im Ergebnis ebenso VG Göttingen, Urteil vom 10.08.2017 - 2 A 224/16 - juris; s dazu auch OVG NRW, Urteil vom 15.08.1995 - 11 A 850/92 - BauR 1996, 237).
  • BVerwG, 10.02.1989 - 7 B 171.88

    Keine gerichtliche "Nachbesserung" bei Abwägungsdefiziten im

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Es ist nicht seine Aufgabe festzustellen, ob die Untätigkeit der Behörde begründet werden könnte (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 27.03.2009 - 2 L 218/06 - juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.02.1989 - 7 B 171.88 - NVwZ-RR 89, 619 zur gerichtlichen Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1980 - 3 S 2005/80

    Verantwortlicher Bauherr iSd BauO BW § 77, BauO BW § 78

    Auszug aus VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15
    Sie schließt den Rückgriff auf den polizeirechtlichen Zustandsstörer im Rahmen des § 47 LBO nicht aus (vgl. Sauter, § 47 LBO, Rn. 57; anders für den Handlungsstörer VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.1980, NJW 1981, 1003).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 5 S 923/91

    Aufwendungen des Klägers für im Planfeststellungsverfahren vorgelegtes

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1991 - 3 S 2358/91

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen illegales

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06

    Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01

    Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone

  • OVG Saarland, 03.01.2008 - 2 A 182/07

    Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Anforderung an die Begründung einer

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 1 CS 10.1389

    Rechtsbehelf gegen Anwendung eines Zwangsmittels; isolierte Zwangsgeldandrohung;

  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 25.11.1994 - 1 M 4954/94

    Lärmschutzauflagen zu einer Baugenehmigung;; Baugenehmigung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

  • VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 1360/14

    Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21

    Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle;

    Erst dann, wenn der Verdacht ausgeräumt ist, kann sie einen dann noch aufrechterhaltenen Antrag auf Einschreiten ermessensfehlerfrei ablehnen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 26.09.2017 - 3 K 2517/15 -, juris Rn. 65).
  • VG Karlsruhe, 22.06.2023 - 2 K 506/23

    Nutzungsaufnahmeuntersagung eines Tanz- und Nachtclubs; Vergnügungsstätte

    Ohne Relevanz - und entgegen der Annahme der Antragstellerin - ist in diesem Zusammenhang, dass § 47 Abs. 1 Satz 2 LBO auch einen Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten beinhaltet (VG Freiburg, Urt. v. 26.09.2017 - 3 K 2517/15 -, juris).
  • VG Ansbach, 06.05.2019 - AN 17 X 18.01897

    Keine Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (hier bzgl.

    In diesem Zusammenhang bemerkt das Gericht, dass es allerdings auch nicht in die Verantwortungssphäre des Antragstellers fällt, erst eigene gerichtsfeste Messungen vorzunehmen, bevor das Landratsamt sich zur Aufnahme von Ermittlungen nach Art. 24 BayVwVfG veranlasst sieht (VG Freiburg, U.v. 26.9.2017 - 3 K 2517/15 - juris Rn. 65).
  • VG Berlin, 30.05.2018 - 19 K 526.17

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Anbau auf dem Nachbargrundstück ("Windfang")

    31 Grundvoraussetzung für einen Anspruch des durch ein Bauvorhaben betroffenen Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten auf der Grundlage der insoweit in Betracht kommenden Eingriffsgrundlagen des Bauordnungsrechts ist auf tatbestandlicher Ebene, dass das strittige Vorhaben gegen Vorschriften verstößt, die zumindest auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. August 2015 - VGH 9 ZB 13.1876 -, juris Rn. 13; VG Berlin, Urteil vom 18. Mai 2016 - VG 19 K 214.13 -, S. 13 d. amtl. Abdr.; VG Freiburg, Urteil vom 26. September 2017 - VG 3 K 2517/15 -, juris Rn. 62; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. September 2015 - VG 6 K 846/13 -, juris Rn. 25).
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