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   VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14   

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https://dejure.org/2015,41272
VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14 (https://dejure.org/2015,41272)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.11.2015 - 4 K 80/14 (https://dejure.org/2015,41272)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. November 2015 - 4 K 80/14 (https://dejure.org/2015,41272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 58 Abs 1 S 1 BauO RP, § 50 Abs 1 Nr 8d BauO RP, §§ 49 ff BauO RP
    Drittanfechtung einer durch den Bauherren nicht beantragten Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Nachbarschutz - Teilbarkeit einer Baugenehmigung; Bauantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbar kann bei Bestandsschutz einer Anlage nicht gegen die Baugenehmigung vorgehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar kann bei Bestandsschutz einer Anlage nicht gegen die Baugenehmigung vorgehen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 09.04.2014)

    Klage gegen Baugenehmigung für Fußballschule des SC Freiburg

Sonstiges

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Baunachbarklage des Waldkurbads/Waldsee gegen Neubau der Fußballschule des SC Freiburg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 01.07.2013 - 1 A 224/13

    Nutzungsuntersagung, Free-Game-Anlage, Baugenehmigung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Mit dieser Regelung ist zwar nicht die Neuanlage solcher Plätze in ihrer Gesamtheit, das heißt die erstmalige "Umwidmung" einer Freifläche und ihre Befestigung als Sportplatz gemeint, sondern nur die der Ausstattung solcher Plätze dienenden (Neben-)Anlagen ( so auch zu vergleichbaren Bestimmungen in Bauordnungen anderer Bundesländer Sächs. OVG, Beschluss vom 01.07.2013 - 1 A 224/13 -, juris; Hess. VGH., Beschluss vom 19.02.1991, BauR 1991, 444; vgl. auch, wenngleich etwas unklar, Sauter, a.a.O., § 50 RdNr. 155; zu einer überholten Fassung der LBO vgl. Fehrenbacher, Die Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von Kinderspielplätzen in Wohngebieten, VBlBW 1994, 389 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11488/04

    Windkraftanlage; Lärmprognose; Drittschutz von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    54 In Rechtsprechung und Literatur ist des Weiteren anerkannt, dass die Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren - dazu zählen u. a. die Vorschriften des Achten Teils der Landesbauordnung ( siehe hierzu die gesetzliche Überschrift dieses Teils ), also u. a. die hier maßgeblichen Vorschriften der §§ 49 ff. LBO über die Mitwirkungspflicht des Bauherrn durch Stellung eines Bauantrags - grundsätzlich nicht nachbarschützend sind ( siehe hierzu Sauter, a.a.O., § 55 RdNr. 77, Anm. zu §§ 49 ff., m.w.N.; vgl. [zur Regelung über die sachliche Zuständigkeit nach § 48 LBO] auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, NVwZ-RR 2007, 82; vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 21.01.2005, DÖV 2005, 615 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2005 - 5 S 2363/04

    Berücksichtigung bodenrechtlicher Belange bei Erweiterung eines großflächigen

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Denn eine Nutzungsintensivierung stellt grundsätzlich keine Nutzungsänderung dar ( vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1998, NVwZ 1999, 417, und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36/01 -, juris ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.08.2005, VBlBW 2006, 106, und Beschluss vom 09.04.2014, NVwZ-RR 2014, 752; Sauter, a.a.O., § 50 RdNr. 206, m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    54 In Rechtsprechung und Literatur ist des Weiteren anerkannt, dass die Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren - dazu zählen u. a. die Vorschriften des Achten Teils der Landesbauordnung ( siehe hierzu die gesetzliche Überschrift dieses Teils ), also u. a. die hier maßgeblichen Vorschriften der §§ 49 ff. LBO über die Mitwirkungspflicht des Bauherrn durch Stellung eines Bauantrags - grundsätzlich nicht nachbarschützend sind ( siehe hierzu Sauter, a.a.O., § 55 RdNr. 77, Anm. zu §§ 49 ff., m.w.N.; vgl. [zur Regelung über die sachliche Zuständigkeit nach § 48 LBO] auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, NVwZ-RR 2007, 82; vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 21.01.2005, DÖV 2005, 615 ).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 4 TH 1130/89

    Baugenehmigungspflicht für Golfübungsplatz als Sportplatz nach BauO HE § 2 Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Mit dieser Regelung ist zwar nicht die Neuanlage solcher Plätze in ihrer Gesamtheit, das heißt die erstmalige "Umwidmung" einer Freifläche und ihre Befestigung als Sportplatz gemeint, sondern nur die der Ausstattung solcher Plätze dienenden (Neben-)Anlagen ( so auch zu vergleichbaren Bestimmungen in Bauordnungen anderer Bundesländer Sächs. OVG, Beschluss vom 01.07.2013 - 1 A 224/13 -, juris; Hess. VGH., Beschluss vom 19.02.1991, BauR 1991, 444; vgl. auch, wenngleich etwas unklar, Sauter, a.a.O., § 50 RdNr. 155; zu einer überholten Fassung der LBO vgl. Fehrenbacher, Die Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von Kinderspielplätzen in Wohngebieten, VBlBW 1994, 389 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94

    Zur Überprüfung von Verfolgungsgründen im Falle einer beabsichtigten Abschiebung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Mit dieser Regelung ist zwar nicht die Neuanlage solcher Plätze in ihrer Gesamtheit, das heißt die erstmalige "Umwidmung" einer Freifläche und ihre Befestigung als Sportplatz gemeint, sondern nur die der Ausstattung solcher Plätze dienenden (Neben-)Anlagen ( so auch zu vergleichbaren Bestimmungen in Bauordnungen anderer Bundesländer Sächs. OVG, Beschluss vom 01.07.2013 - 1 A 224/13 -, juris; Hess. VGH., Beschluss vom 19.02.1991, BauR 1991, 444; vgl. auch, wenngleich etwas unklar, Sauter, a.a.O., § 50 RdNr. 155; zu einer überholten Fassung der LBO vgl. Fehrenbacher, Die Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von Kinderspielplätzen in Wohngebieten, VBlBW 1994, 389 ).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im Innenbereich

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Soweit die Klägerin rügt, der Stellplatzbedarf werde bei gut besuchten Ligaspielen weder auf dem Gelände des Beigeladenen noch auf öffentlichen Parkplätzen entlang der angrenzenden Straße gedeckt, ist die Klägerin zum einen darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen ( in § 37 LBO ) grundsätzlich nicht dem Drittschutz, sondern nur dem öffentlichen Interesse an der Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums dienen ( siehe Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Jan. 2015, Bd. 1, § 37 RdNr. 12, m.w.N.; siehe auch Beschluss der Kammer vom 18.12.2008 - 4 K 2219/08 - juris ).
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Für die Plätze 2 und 3 folgt das daraus, dass bauliche Anlagen, die in der Zeit vor Inkrafttreten der (ersten) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (vom 06.04.1964) am 01.01.1965 und des Bundesbaugesetzes am 30.06.1961 in Einklang mit den im Zeitpunkt ihrer Herstellung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, das heißt rechtmäßigerweise, errichtet worden sind, auch ohne formale Legalisierung durch eine Baugenehmigung für die Zeit ihres Bestands Bestandsschutz genießen ( vgl. hierzu Sauter, a.a.O., § 65 RdNrn. 14a ff. und 31 ff., m.w.N.; vgl. zum baurechtlichen Bestandsschutz allgemein Urteil der Kammer vom 08.11.2012, VBlBW 2013, 225, m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Denn eine Nutzungsintensivierung stellt grundsätzlich keine Nutzungsänderung dar ( vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1998, NVwZ 1999, 417, und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36/01 -, juris ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.08.2005, VBlBW 2006, 106, und Beschluss vom 09.04.2014, NVwZ-RR 2014, 752; Sauter, a.a.O., § 50 RdNr. 206, m.w.N. ).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14
    Denn eine Nutzungsintensivierung stellt grundsätzlich keine Nutzungsänderung dar ( vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1998, NVwZ 1999, 417, und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36/01 -, juris ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.08.2005, VBlBW 2006, 106, und Beschluss vom 09.04.2014, NVwZ-RR 2014, 752; Sauter, a.a.O., § 50 RdNr. 206, m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Ausbau und Umbau eines Fußballstadions für

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