Rechtsprechung
   VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29697
VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17 (https://dejure.org/2017,29697)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.05.2017 - A 6 K 733/17 (https://dejure.org/2017,29697)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - A 6 K 733/17 (https://dejure.org/2017,29697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3a Abs 2 Ziff 5 AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 Nr 4a AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992
    Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige - verfolgungsfreier Aufenthalt in der Türkei - Herkunft aus umkämpfter Ortschaft - Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Syrien; Türkei; Verfolgungsfreier Aufenthalt; Subsidiarität des Flüchtlingsschutzes; Konzept des ersten Asylstaats; Subsidiärer Schutz; Exklusive Spezialnorm; Verfolgung im Gewande des Bürgerkriegs; unterstellte oppositionelle Gesinnung; Zugehörigkeit zu einer sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17

    Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Diese erst nach der (im vorliegenden Fall aktuelle fehlenden) unanfechtbarer Anerkennung des Stammberechtigten eingreifende Möglichkeit einer Statusgewährung müssen sich die Kläger, die sich im vorliegenden Verfahren aktuell auf eine ihnen im Wege der Sippenhaft selbst bereits drohende Verfolgung berufen, nicht entgegenhalten lassen, sondern können bereits aktuell eine Prüfung dieser abgeleiteten eigenen Verfolgungsgründe und bejahendenfalls eine daran anknüpfende Zuerkennung eines eigenen Flüchtlingsstatus unabhängig von den Voraussetzungen des § 26 AsylG beanspruchen (so auch VG Sigmaringen, U. v. 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris, Rn. 115 unter Verweis auf VGH Bad.-Württ., U. v. 27.6.1995 - A 14 S 1686/94 -, juris; ebenso auch VG Göttingen, U. v. 22.3.2017 - 3 A 25/17 -, juris, Rn. 150).

    Insoweit schließt sich das Gericht insbesondere den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen an, die das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seiner o.g. Entscheidung dazu aufgrund der Analyse der Quellenlage gemacht hat, aber auch der übrigen jüngeren insoweit stattgebenden Rechtsprechung weiterer Verwaltungsgerichte (VG Sigmaringen, U. v. 23.11.2016 - a % K 1495/16 -, juris, Rn. 115 - 120 zur Annahme einer Verfolgungsgefahr auch für sogar nur 5-jährige bzw. 12- oder 13-jährige Kläger; ausdrücklich im Anschluss an diese Entscheidung ebenso - bezüglich 7-,bzw. 8-jähriger Kläger - auch VG Göttingen, U. v. 22.3.2017 - 3 A 25/17 -, juris, Rn. 150 - 162 unter Auswertung weiter, noch aktuellerer Erkenntnisquellen; VG Münster, U. v. 8.3.2017 - 8a K 3540/16.A -, juris, Rn. 87 - 90; VG Oldenburg, U. v. 20.2.2017 - 2 A 6163/16 -, juris, Rn. 25 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen, eine Sippenhaft jedenfalls für Kinder bis zum Alter von 11-Jahren ausschließenden Rechtsprechung; a.A. VG Braunschweig, U. v. 27.3.2017 - 9 A 479/16 -, juris, Rn. 75, 76: keine Reflexverfolgung für Angehörige von Deserteuren).

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Soweit demgegenüber in der bisher veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 -, juris, Rn. 61; OVG NRW, U. v. 21.02.2017 - 14 A 2316/16.A -, juris, Rn. 31 - 49; OVG SLH, U. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, Rn. 37; OVG RP, U. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, Rn. 16) eine Syrerin allein wegen ihres Auslandsaufenthalts im westlichen Ausland und der dortigen Asylantragstellung drohende Gefahr einer auf unterstellte abweichende politische Gesinnung zielenden Verfolgung im Wesentlichen unter Hinweis darauf verneint wird, dass belastbares Zahlenmaterial und Referenzfälle fehlten und dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung wegen der großen Zahl der diese Kriterien erfüllenden Syrer dem Assad Regime nicht pauschal unterstellt werden könne, es verdächtige ernsthaft jeden einzelnen von ihnen einer regimefeindlichen Einstellung, vermag das Gericht dem nicht zu folgen.

    Gibt es keine Referenzfälle, weil es mangels einer vorhandenen Abschiebepraxis bzw. nennenswerten Zahl freiwilliger Rückkehrer aus dem westlichen Ausland (zur Praxis gegenüber nur aus den direkt angrenzenden Nachbarländern Syriens Zurückkehrenden BayVGH, U. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 -, juris, Rn. 85 m.w.Nw.) an relevantem Fallmaterial fehlt, so rechtfertigt dies nicht einfach eine Ablehnung einer Flüchtlingsanerkennung, was zu einer Abschiebung und damit verbunden gewissermaßen zur Durchführung eines "Lebendversuchs" führen würde, sondern es ist vielmehr ausgehend von dem Gesamtcharakter des Regimes eine auf dessen Strukturmerkmale und Verhaltensmuster abstellende Gefahrenprognose anzustellen (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., U. v. 29.11.1991 - A 16 S 1731/98 -, juris, Rn. 55 zur Rückkehrergefährdung in Sri Lanka), die hier angesichts des syrischen Regimes mit seinen mannigfachen Übergriffen selbst auf erkennbar Unverdächtige und Schuldlose (durch Fassbomben, Übergriffe auf Zivilisten, Sippenhaft, Folter an Kindern und Greisen, willkürliches Verschwindenlassen eher zufällig Festgenommener etc.) nur zugunsten der Schutzsuchenden ausgehen kann.

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1495/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Syrers im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Dabei kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Isolationshaft, Folter und anderen Misshandlungen, sexueller Gewalt, sowie standrechtlichen Hinrichtungen (vgl. hierzu ausführlich VG Sigmaringen, Urt. v. 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris).

    Diese erst nach der (im vorliegenden Fall aktuelle fehlenden) unanfechtbarer Anerkennung des Stammberechtigten eingreifende Möglichkeit einer Statusgewährung müssen sich die Kläger, die sich im vorliegenden Verfahren aktuell auf eine ihnen im Wege der Sippenhaft selbst bereits drohende Verfolgung berufen, nicht entgegenhalten lassen, sondern können bereits aktuell eine Prüfung dieser abgeleiteten eigenen Verfolgungsgründe und bejahendenfalls eine daran anknüpfende Zuerkennung eines eigenen Flüchtlingsstatus unabhängig von den Voraussetzungen des § 26 AsylG beanspruchen (so auch VG Sigmaringen, U. v. 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris, Rn. 115 unter Verweis auf VGH Bad.-Württ., U. v. 27.6.1995 - A 14 S 1686/94 -, juris; ebenso auch VG Göttingen, U. v. 22.3.2017 - 3 A 25/17 -, juris, Rn. 150).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Denn in Fällen, in denen keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze mehr zur Verfügung stehen und sich etwa Zahlen und Relationswerte für eine Verfolgungsprognose schlichtweg nicht ermitteln lassen, ist eine Prognose aufgrund einer wertenden Betrachtung geboten, die auch das Gewicht der betroffenen Rechtsgüter (Gefahren für Leib und Leben durch Folter, Misshandlung oder Tötung) in den Blick nimmt und an die Annahme einer Verfolgungswahrscheinlichkeit keine überspannten, sondern entsprechend herabgestufte Anforderungen stellt und berücksichtigt, dass faktische Grenzen der Ermittlungsmöglichkeiten nicht zwangsläufig zu Lasten des Schutzsuchenden gehen dürfen, sondern es im Interesse eines wirksamen und menschenrechtsfreundlichen Flüchtlingsschutzes und des unionsrechtlichen Grundsatzes des "effet utile" zugunsten des Schutzsuchenden bei dieser nicht mehr weiteren Aufklärbarkeit bewenden lässt, wenn sich für eine Gefahrenprognose aus anderen Umständen noch eine nicht völlig realitätsferne, rein hypothetische, sondern plausible Schlussfolgerung ableiten lässt (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., U. v. 12.06.2013 - A 11 S 757/13 -, juris, Rn. 24, 63, 108, 115, 116 [118]).

    Auch solche Äußerungen des ranghöchsten Vertreters eines Regimes können einen Anhaltspunkt dafür darstellen, wie voraussichtlich ein Regime eigenen Staatsangehörigen begegnet, die aus dem westlichen Ausland zurückkehren, nämlich mit Misstrauen (für die Verwertung der Äußerungen eines Ministers im Hinblick auf eine Gefahreneinschätzung etwa VGH Bad.-Württ., U. v. 12.06.2013 - A 11 S 757/13 -, juris, Rn. 111).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 1070.81

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Emigrantenorganisation - Aktivist - Ehegatten

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Angesichts der besonderen Unduldsamkeit des syrischen Staates und der vielen die Anwendung von Sippenhaft belegender Erkenntnisquellen besteht eine Regelvermutung (vgl. BVerwG, U. v. 27.4.1982 - 9 C 1070/81 - , juris; Erwägungsgrund Ziff. 36 QRL ) dafür, dass Familienangehörige eines Flüchtlings ungeachtet ihres Alters oder ihrer Fähigkeit, sich überhaupt eine politische Meinung bilden zu können, allein aufgrund ihrer familiären Verbundenheit mit diesem, also wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe seiner Familie (§ 3 b Abs. 1 Nr. 4 a AsylG ), mit Verfolgungsmaßnahmen (Inhaftierung, Folter, Tötung, Verwendung als Geisel) überzogen werden, um sie "stellvertretend" für diesen Flüchtling "in Anspruch zu nehmen", nämlich um dadurch von ihnen Informationen über seinen Verbleib zu erpressen oder ihn damit zu bestrafen oder zu zu nötigen, sich zu stellen bzw. oppositionelle Aktivitäten zu unterlassen.

    Das ist nicht nur hinsichtlich einer politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, U. v. 27.4.1982 - 9 C 1070/81 -, juris, Rn., 13, 14 und U. v. 2.7.1985 - 9 C 35/84 -, juris, Rn. 7, 10 sowie U. v. 13.1.1987 - 9 C 53.86 -,juris= NVwZ 1987, 505, m.w.N und U. v. 26.4.1988 - 9 C 28/86 -, juris, Rn.5 -10), sondern wird auch im Rahmen des Unionsrecht, nämlich der Qualifikationsrichtlinie (QRL), anerkannt, die in ihrem Erwägungsgrund Ziff. 36 ausführt: "Familienangehörige sind allein aufgrund der Tatsache, dass sie mit dem Flüchtling verwandt sind, in der Regel gefährdet, in einer Art und Weise verfolgt zu werden, dass ein Grund für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gegeben sein kann".

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Im Gewande des Bürgerkriegs, nämlich unter dem Deckmantel der Bekämpfung bewaffneter Aufständischer (vgl. BVerfG, B. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 -, juris, Rn. 56), betreibt der syrische Staat gegenüber der Zivilbevölkerung umkämpfter Ortschaften und Städte eine auf die ihr pauschal unterstellte oppositionelle Gesinnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 AsylG ) abzielende politische Verfolgung, indem er sie gezielt mit Artilleriebeschuss, Flächenbombardements, Scharfschützenbeschuss, willkürlichen Festnahmen, sowie Maßnahmen des Aushungerns und Vertreibens angreift.

    Insofern hat der syrische Staat genau besehen bereits vor der Ausreise der Kläger (und vielen anderen gegenüber) im Gewande des Bürgerkriegs und unter dem Deckmantel der Bekämpfung bewaffneter Aufständischer bereits eine politische Verfolgung betrieben (vgl. dazu BVerfG, B. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 -, juris, Rn. 56).

  • VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 479/16

    Flüchtlingsschutz für syrische Asylbewerber

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Insoweit schließt sich das Gericht insbesondere den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen an, die das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seiner o.g. Entscheidung dazu aufgrund der Analyse der Quellenlage gemacht hat, aber auch der übrigen jüngeren insoweit stattgebenden Rechtsprechung weiterer Verwaltungsgerichte (VG Sigmaringen, U. v. 23.11.2016 - a % K 1495/16 -, juris, Rn. 115 - 120 zur Annahme einer Verfolgungsgefahr auch für sogar nur 5-jährige bzw. 12- oder 13-jährige Kläger; ausdrücklich im Anschluss an diese Entscheidung ebenso - bezüglich 7-,bzw. 8-jähriger Kläger - auch VG Göttingen, U. v. 22.3.2017 - 3 A 25/17 -, juris, Rn. 150 - 162 unter Auswertung weiter, noch aktuellerer Erkenntnisquellen; VG Münster, U. v. 8.3.2017 - 8a K 3540/16.A -, juris, Rn. 87 - 90; VG Oldenburg, U. v. 20.2.2017 - 2 A 6163/16 -, juris, Rn. 25 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen, eine Sippenhaft jedenfalls für Kinder bis zum Alter von 11-Jahren ausschließenden Rechtsprechung; a.A. VG Braunschweig, U. v. 27.3.2017 - 9 A 479/16 -, juris, Rn. 75, 76: keine Reflexverfolgung für Angehörige von Deserteuren).
  • VG Münster, 08.03.2017 - 8a K 3540/16

    Weiterhin voller Flüchtlingsschutz für Syrer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Insoweit schließt sich das Gericht insbesondere den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen an, die das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seiner o.g. Entscheidung dazu aufgrund der Analyse der Quellenlage gemacht hat, aber auch der übrigen jüngeren insoweit stattgebenden Rechtsprechung weiterer Verwaltungsgerichte (VG Sigmaringen, U. v. 23.11.2016 - a % K 1495/16 -, juris, Rn. 115 - 120 zur Annahme einer Verfolgungsgefahr auch für sogar nur 5-jährige bzw. 12- oder 13-jährige Kläger; ausdrücklich im Anschluss an diese Entscheidung ebenso - bezüglich 7-,bzw. 8-jähriger Kläger - auch VG Göttingen, U. v. 22.3.2017 - 3 A 25/17 -, juris, Rn. 150 - 162 unter Auswertung weiter, noch aktuellerer Erkenntnisquellen; VG Münster, U. v. 8.3.2017 - 8a K 3540/16.A -, juris, Rn. 87 - 90; VG Oldenburg, U. v. 20.2.2017 - 2 A 6163/16 -, juris, Rn. 25 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen, eine Sippenhaft jedenfalls für Kinder bis zum Alter von 11-Jahren ausschließenden Rechtsprechung; a.A. VG Braunschweig, U. v. 27.3.2017 - 9 A 479/16 -, juris, Rn. 75, 76: keine Reflexverfolgung für Angehörige von Deserteuren).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Soweit demgegenüber in der bisher veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 -, juris, Rn. 61; OVG NRW, U. v. 21.02.2017 - 14 A 2316/16.A -, juris, Rn. 31 - 49; OVG SLH, U. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, Rn. 37; OVG RP, U. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, Rn. 16) eine Syrerin allein wegen ihres Auslandsaufenthalts im westlichen Ausland und der dortigen Asylantragstellung drohende Gefahr einer auf unterstellte abweichende politische Gesinnung zielenden Verfolgung im Wesentlichen unter Hinweis darauf verneint wird, dass belastbares Zahlenmaterial und Referenzfälle fehlten und dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung wegen der großen Zahl der diese Kriterien erfüllenden Syrer dem Assad Regime nicht pauschal unterstellt werden könne, es verdächtige ernsthaft jeden einzelnen von ihnen einer regimefeindlichen Einstellung, vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
  • VG Oldenburg, 20.02.2017 - 2 A 6163/16

    Flüchtlingsschutz; Syrien

    Auszug aus VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
    Insoweit schließt sich das Gericht insbesondere den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen an, die das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seiner o.g. Entscheidung dazu aufgrund der Analyse der Quellenlage gemacht hat, aber auch der übrigen jüngeren insoweit stattgebenden Rechtsprechung weiterer Verwaltungsgerichte (VG Sigmaringen, U. v. 23.11.2016 - a % K 1495/16 -, juris, Rn. 115 - 120 zur Annahme einer Verfolgungsgefahr auch für sogar nur 5-jährige bzw. 12- oder 13-jährige Kläger; ausdrücklich im Anschluss an diese Entscheidung ebenso - bezüglich 7-,bzw. 8-jähriger Kläger - auch VG Göttingen, U. v. 22.3.2017 - 3 A 25/17 -, juris, Rn. 150 - 162 unter Auswertung weiter, noch aktuellerer Erkenntnisquellen; VG Münster, U. v. 8.3.2017 - 8a K 3540/16.A -, juris, Rn. 87 - 90; VG Oldenburg, U. v. 20.2.2017 - 2 A 6163/16 -, juris, Rn. 25 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen, eine Sippenhaft jedenfalls für Kinder bis zum Alter von 11-Jahren ausschließenden Rechtsprechung; a.A. VG Braunschweig, U. v. 27.3.2017 - 9 A 479/16 -, juris, Rn. 75, 76: keine Reflexverfolgung für Angehörige von Deserteuren).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

  • VG Berlin, 07.07.2011 - 33 K 79.10

    Zuerkennung der Eigenschaft als Flüchtling

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - A 16 S 1731/89

    Asylantragstellung - zum objektiven Nachfluchtgrund für junge Tamilen in Sri

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1995 - A 14 S 1686/94

    Keine Gruppenverfolgung der Albaner im Kosovo; Möglichkeit einer

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

  • BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05

    Vorliegen eines flüchtlingsrechtlichen oder ausländerrechtlichen

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 5 K 7480/16

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Zuerkennung

  • VG Freiburg, 13.12.2016 - A 5 K 2096/16

    Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer syrischen

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1372/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem Syrer im wehrdienstfähigen Alter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1992 - 4 A 10205/90
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

  • VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
  • VG Freiburg, 16.10.2018 - A 5 K 7980/17

    Zustellung eines Verwaltungsakts an Minderjährigen mit Amtsvormund;

    Zur Bewertung der allgemeinen Situation in Syrien und der Gefahren für geflohene syrische Staatsangehörige im Fall einer Rückkehr nach Syrien verweist das Gericht anstelle umfangreicher Wiederholungen auf die in allgemein zugänglichen Datenbanken veröffentlichten Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.12.2016 - A 5 K 2096/16 - und vom 29.05.2017 - A 6 K 733/17 - ( beide Urteile sind zugänglich sowohl in "juris" als auch - für jedermann kostenfrei - unter "http://www.landesrechtbw.de/jportal/portal/t/hm6/page/bsba-wueprod. psml" ).

    Wie aktuell aufgrund der tagesaktuellen Berichterstattung als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, steht das Assad-Regime - insbesondere infolge russischer Unterstützung - auch keineswegs kurz vor dem Untergang, sondern hat sich im Gegenteil wieder stabilisiert ( VG Freiburg, Urt. v. 29.05.2017 - A 6 K 733/17 -, juris ).

  • VG Chemnitz, 29.05.2018 - 6 K 3394/16
    Sind Fälle festgestellt worden, in denen der Verfolgerstaat Angehörige politisch Verfolgter (z.B. Kinder, Ehepartner) asylrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen unterworfen hat, greift eine aus dem Schutzgedanken des Art. 16a Abs. 1 GG folgende Vermutung dafür ein, dass auch demjenigen, über dessen Asylantrag zu entscheiden ist, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das gleiche Schicksal droht, ohne dass in einem solchen Fall weiter geprüft und bewiesen werden müsste, ob die festgestellten Verfolgungsfälle Ausdruck einer allgemeinen Praxis des Verfolgerstaates sind und auch und gerade im konkreten Fall erwartet werden müssen oder ob die ihnen zugrundeliegenden Umstände zwingende Rückschlüsse auf die eigene Verfolgungsgefahr desjenigen gestatten, der sich auf sie als Vergleichsfälle beruft" (vgl. zu alldem VG Freiburg, Urteil vom 20.01.2017 - A 5 K 1903/16; VG Freiburg, Urteil vom 29.05.2017 - A 6 K 733/17 - , Rn. 55, juris).

    Diese Rechtsprechung zur Regelvermutung ist nicht dadurch überholt, dass einfachgesetzlich engen Familienangehörige (Ehegatten, minderjährigen ledigen Kindern) eines Flüchtlings in § 26 AsylG Abs. 1 bis 3, Abs. 5 S. 1 und S. 2 AsylG ohne weitere Voraussetzungen der (Familien-) Flüchtlingsstatus eingeräumt wird (siehe ausführlich; VG Freiburg, Urteil vom 29.05.2017 - A 6 K 733/17 - , Rn. 56 f., juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 - , juris, Rn. 115 unter Verweis auf VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 27.06.1995 - A 14 S 1686/94 - , juris; ebenso auch VG Göttingen, Urteil vom 22.03.2017 - 3 A 25/17 - , juris, Rn. 150).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht