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   VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18   

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VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18 (https://dejure.org/2019,40523)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.10.2019 - 4 K 7014/18 (https://dejure.org/2019,40523)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 4 K 7014/18 (https://dejure.org/2019,40523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 2 S 2 AufenthG 2004
    Unverhältnismäßigkeit von wohnsitzbeschränkenden Auflagen bei Ausländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnsitzauflage; Ermessen; Verwaltungsvorschrift; Bindungswirkung; Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    Zwar handelt es sich bei einer Wohnsitzauflage um keine "modifizierende", sondern um eine selbständige Auflage und schon deshalb um eine mit der Anfechtungsklage selbstständig angreifbare Nebenbestimmung (VG Freiburg, Urt. v. 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305 = InfAuslR 2013, 214 = juris, Rn. 8; vgl. im Übrigen, allgemein zur Anfechtung von Nebenbestimmungen, BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429 = juris, Rn. 25 m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung; denn eine Wohnsitzauflage ist ein Dauerverwaltungsakt (BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 a.a.O. m.w.N.).

    Bei der Ausübung ihres damit eingeräumten Ermessens können sich die Ausländerbehörden auf die einschlägigen Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz stützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 a.a.O., Rn. 11 ff. m.w.N.).

    Sie haben allerdings im Rahmen der ihnen obliegenden Ermessensentscheidung stets zu prüfen, ob eine Wohnsitzbeschränkung auch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 a.a.O., Rn. 17 ff., dort verneint für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; vgl. auch spätere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu subsidiär Schutzberechtigten nach einer entsprechenden Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).

    Dass der Formulierung gleichwohl bislang in der Rechtsprechung eine Ermessensbindung entnommen worden ist (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 7.12 -, Rn. 11 m.w.N.), bedarf möglicherweise der Überprüfung.

  • VG Karlsruhe, 06.03.2014 - 2 K 1932/13

    Aufenthaltsbeschränkende Wohnsitzauflage - Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    Eine Wohnsitzauflage erscheint über die bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. etwa VG Karlsruhe, Urt. v. 06.03.2014 - 2 K 1932/13 -, juris, Rn. 37) hinaus als rechtswidrig, wenn sich die Behörden bei deren Erlass im Rahmen ihrer Ermessenserwägungen (vgl. § 40 LVwVfG ) nicht damit auseinandersetzen (im Sinne einer teleologischen Reduktion), dass mit ihr im Einzelfall keiner der in Nr. 12.2.5.2.1 AVwV-AufenthG genannten Zwecke erreicht werden kann.

    31 Jedoch erscheint der Kammer eine Wohnsitzauflage über die bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. etwa VG Karlsruhe, Urt. v. 06.03.2014 - 2 K 1932/13 -, juris, Rn. 37) hinaus als rechtswidrig, wenn sich die Behörde bei deren Erlass im Rahmen ihrer Ermessenserwägungen (vgl. § 40 LVwVfG) nicht damit auseinandersetzt (im Sinne einer teleologischen Reduktion), dass mit ihr im Einzelfall keiner der in Nr. 12.2.5.2.1 AVwV-AufenthG genannten Zwecke erreicht werden kann.

    Hinzu kommt, dass die Klägerin nun schon seit sehr langer Zeit im Bundesgebiet lebt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch VG Karlsruhe, Urt. v. 06.03.2014 a.a.O.) und hier mit ihren Kindern offensichtlich in besonders weitgehendem Maße integriert erscheint, auch wenn es ihr nicht gelingt und, solange die Kinder noch in besonderer Weise betreuungsbedürftig sind, auch nicht gelingen kann, den Lebensunterhalt der Familie in vollem Umfang selbst zu bestreiten.

  • OVG Hamburg, 17.12.2010 - 3 So 172/10

    Streitwert bei isoliertre Anfechtung einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 bzw. 2 GKG endgültig auf 5.000,- EUR festgesetzt (vgl. Hamb. OVG, Beschl. v. 17.12.2010 - 3 So 172/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10

    Rechtsnatur einer Wohnsitzauflage; Ermächtigung zum Erlass einer Wohnsitzauflage;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    Zwar handelt es sich bei einer Wohnsitzauflage um keine "modifizierende", sondern um eine selbständige Auflage und schon deshalb um eine mit der Anfechtungsklage selbstständig angreifbare Nebenbestimmung (VG Freiburg, Urt. v. 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305 = InfAuslR 2013, 214 = juris, Rn. 8; vgl. im Übrigen, allgemein zur Anfechtung von Nebenbestimmungen, BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429 = juris, Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    So hat auch die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Ermessensbindung der Ausländerbehörden zunächst (nur) für eine Wohnsitzbeschränkung auf das jeweilige Land bejaht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2008 - 1 C 17.07 - und Urt. v. 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, beide juris) und erst später diese Rechtsprechung ohne nähere Begründung auf die stärker eingreifenden Beschränkungen auf Land- bzw. Stadtkreise übertragen.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    So hat auch die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Ermessensbindung der Ausländerbehörden zunächst (nur) für eine Wohnsitzbeschränkung auf das jeweilige Land bejaht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2008 - 1 C 17.07 - und Urt. v. 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, beide juris) und erst später diese Rechtsprechung ohne nähere Begründung auf die stärker eingreifenden Beschränkungen auf Land- bzw. Stadtkreise übertragen.
  • VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 8316/18

    Räumliche Beschränkung des Aufenthalts

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    Auch könnte sie wegen der jeweiligen Befristung der Aufenthaltserlaubnisse auf sechs Monate bzw. ein Jahr eine Klärung im Hauptsacheverfahren sonst kaum erhalten (diesen Gesichtspunkt übersieht VG Stuttgart, Urt. v. 20.08.2019 - 2 K 8316/18 -, juris, Rn. 46).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18
    Zwar handelt es sich bei einer Wohnsitzauflage um keine "modifizierende", sondern um eine selbständige Auflage und schon deshalb um eine mit der Anfechtungsklage selbstständig angreifbare Nebenbestimmung (VG Freiburg, Urt. v. 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305 = InfAuslR 2013, 214 = juris, Rn. 8; vgl. im Übrigen, allgemein zur Anfechtung von Nebenbestimmungen, BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429 = juris, Rn. 25 m.w.N.).
  • VG Halle, 15.04.2021 - 1 A 286/18

    Wohnsitzauflage, Abschiebungsverbot, Krankheit, psychische Erkrankung, Sonstige

    Sie stützte ihre Entscheidungen jeweils im Wesentlichen darauf, dass wegen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB XII die Vorgaben in Nr. 12.2.5.2.4.1 ff. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 (AVwV AufenthG) zu beachten seien, die der Kläger nicht erfülle, und es an der danach erforderlichen Zustimmung des Beigeladenen zum Wohnsitzwechsel gefehlt habe (zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Gestalt der Wiederholungsgefahr bei erneut erlassenen Wohnsitzauflagen: BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 C 17.07 - juris, Rn. 11, und Beschluss vom 19. August 2014 - 1 C 1.14 - juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. April 2017 - 8 PA 46/17 - juris, Rn. 9; VG Hannover, Urteil vom 18. Mai 2017 - 12 A 15/17 - juris, Rn. 28; VG Freiburg, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 4 K 7014/18 - juris, Rn. 15; VG Oldenburg, Urteil vom 15. Mai 2013 - 11 A 3664/12 - juris, Rn.12).

    Materiell-rechtlich hat der Kläger zudem in vollem Umfang obsiegt (so auch: VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 30. Oktober 2019 - 4 K 7014/18 - juris, Rn. 35).

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