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VG Freiburg, 31.07.2007 - 6 K 1138/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Supermarktbetreiber; Zweckveranlasser; Jugendliche; Saufgelage; Öffentlicher Platz; Bewachungsunternehmen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95
Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von …
Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2007 - 6 K 1138/07
Zweckveranlasser und damit Handlungsstörer i.S.d. Polizeigesetzes ist nur derjenige, der eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung herbeiführt, indem er den Erfolg, d.h. die Störung, subjektiv bezweckt oder wenn sich diese als Folge seines Verhaltens zwangsläufig einstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.05.1995 - 1 S 442/95 -, VBlBW 1995, 404 = DVBl. 1996, 564).Die Übertragung polizeilicher Aufgaben und Befugnisse auf Privatpersonen ist unzulässig, das gilt auch für private Bewachungsunternehmen oder Sicherheitsdienste (…vgl. Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg , 5. Auflage 1999, § 1 Rdr. 9, § 80 Abs. 4; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.05.1995-1 S 442/95 -, VBlBW 1995, 404 [405]).
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04
Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser
Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2007 - 6 K 1138/07
Es bestehen bereits grundlegende Zweifel, ob die Antragstellerin als sogenannter Zweckveranlasser (…zum diesbezüglichen Theorienstreit ausführlich Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, E 75 ff.; vgl. insoweit auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 10 S 1208/04 -, ESVGH 56, 115 [120]) polizeipflichtig ist. - VG München, 02.02.2004 - M 22 K 02.4069
Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2007 - 6 K 1138/07
Nachvollziehbar erscheint gerade auch vor diesem Hintergrund, dass die Antragstellerin keinerlei Interesse daran hat, dass durch den Konsum von ihr verkaufter alkoholischer Getränke durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene Störungen auf dem ...-Platz (mit-)verursacht werden bzw. alkoholische Getränke von Dritten an Kinder und Jugendliche abgegeben werden (zu einer anderen Interessenlage bei Veranstaltung eines Starkbierfestes vgl. VG München, Urteil vom 02.02.2004 - M 22 K 02.4069 -, Juris, Rdr. 53).