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   VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13   

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VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13 (https://dejure.org/2015,30138)
VG Göttingen, Entscheidung vom 14.10.2015 - 1 A 241/13 (https://dejure.org/2015,30138)
VG Göttingen, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 1 A 241/13 (https://dejure.org/2015,30138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs 1 S 3 BBG; § 44 Abs 2 BBG; § 1 PostPersRG; § 2 PostPersRG
    Anderweitige Verwendung; Bundesbeamter; Bundesbehörde; Dienstunfähigkeit; geringerwertige Tätigkeit; Suchpflicht; Telekom; Versetzung in den Ruhestand

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Umfang der Suche nach einer anderweitigen Verwendung bei Bundesbeamten der Deutschen Telekom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (st.Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014 - 2 C 22.13 -, BVerwGE 150, 1 = juris, Rn. 10 m.w.N.).

    Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost - PostPersRG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 05.02.2009 stehen die dort beschäftigten Beamten im Dienste des Bundes; sie sind Bundesbeamte und auf sie finden die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften Anwendung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).

    Kann der Beamte den Anforderungen seines Amtes und denjenigen einer anderweitigen Verwendung nicht mehr voll entsprechen, unter Beibehaltung des übertragenen Amtes aber seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, ist er für begrenzt dienstfähig zu erklären (§ 45 Abs. 1 BBG; zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.).

    Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 13 f., 22 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297 = juris, Rn. 14).

    Bei den privatrechtlich organisierten Unternehmen der H. gibt es keine Ämterstruktur, wie sie § 18 BBesG für Behörden vorsieht, vielmehr gilt eine gleichwertige Tätigkeit bei der Aktiengesellschaft nach § 8 PostPersRG als amtsgemäße Funktion (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 15 m.w.N.).

    Dementsprechend sieht § 47 Abs. 1 Satz 1 BBG vor, dass die Einschätzung des Dienstherrn auf ein ärztliches Gutachten (§ 48) gestützt sein muss (BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 17 f. m.w.N.).

    Der Klägerin war dort sowohl ein "abstraktes" Tätigkeitsfeld als Sachbearbeiterin als auch ein "konkreter" Arbeitsposten als "Sachbearbeiterin Backoffice" in einer hinreichend bestimmten Weise zugewiesen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.05.2011 - 5 ME 5/11 -, juris, Rn. 15 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.: "Bei einer Zuweisung zu der Personalserviceagentur AJ. ist den Betroffenen nach den Erkenntnissen des erkennenden Senats jedenfalls in der Vergangenheit ein Aufgabenbereich nicht zugewiesen worden"; BVerwG, Beschluss vom 03.04.2014 - 2 B 70.12 -, juris, Rn. 21).

    Relevante Widersprüche zwischen den ärztlichen Gutachten, die ggf. nach dem Grundsatz des Vorrangs amtsärztlicher Gutachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.) aufzulösen wären, bestehen nicht.

    Deutsche Bundespost (§ 1 Abs. 6 Satz 1 PostPersRG, § 3 Abs. 1 Nr. 5 und § 16 BAPostG in der am 07.08.2013 geltenden Fassung; BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 57) haben der Zurruhesetzung zugestimmt bzw. keine Einwände erhoben.

    Ob das betriebliche Eingliederungsmanagement für die Klägerin hätte verlängert werden müssen, ist für die Frage der Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit unerheblich (s. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 46).

  • VG Ansbach, 18.03.2015 - AN 11 K 14.00206

    Dienstunfähigkeit bei Versetzung zur PBM-NL

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    hingegen - vergleichbar der Rechtsprechung zum Wegfall der einstigen Dienstbehörde - auf die Beschäftigungsmöglichkeiten bei der nächsthöheren Behörde (also der H.) abstellen (so: VG Ansbach, Urteil vom 18.03.2015 - AN 11 K 14.00206 -, juris, Rn. 38-40), wäre die Klägerin ebenfalls dienstunfähig, weil auch im Konzern kein für sie geeigneter Dienstposten zur Verfügung stand (vgl. unter 2.).

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn zur Anordnung ämterwirksamer Maßnahmen wie der Versetzung, Abordnung oder Umsetzung durch die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten begrenzt, in deren Rahmen auch gesundheitliche oder psychische Auswirkungen auf den Beamten zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschluss vom 18.02.2013 - 2 B 51.12 -, juris, Rn 10; VG Ansbach, Urteil vom 18.03.2015 - AN 11 K 14.00206 -, juris, Rn. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 13 f., 22 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297 = juris, Rn. 14).

    74 a) Die Suchpflicht des Dienstherrn gilt nicht nur für eine anderweitige Verwendung, sondern wenn der dienstunfähige Beamte nicht auf einem gleichwertigen Dienstposten anderweitig verwendet werden kann, auch für geringerwertige Tätigkeiten (zu § 26 Abs. 3 BeamtStG: VG Minden, Urteil vom 26.03.2015 - 4 K 3170/13 -, juris, Rn. 48; zu § 44 Abs. 3, 4 BBG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2015 - 1 A 2111/13 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; s.a. zu § 42 Abs. 3 BBG a.F.: BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297 = juris, Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 27.02.1992 - 2 C 45.89 -, DVBl 1992, 912) nicht allein auf die Person des Beamten abzustellen, sondern es sind die Auswirkungen seiner körperlichen Beeinträchtigungen auf seine Fähigkeit, die ihm in seinem konkreten Amt obliegenden Dienstpflichten zu erfüllen, und damit auch die Auswirkungen auf den Dienstbetrieb entscheidend.

    Aus diesem Grund stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (BVerwG, Urteil vom 27.02.1992, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03

    Besitz; Gefahrenprognose; Haschisch; Zusätzliche Anhaltspunkte

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zunächst dann zu, wenn sie in rechtlicher Hinsicht eine Grundsatzfrage (Nds. OVG, Beschluss vom 22.01.2008, - 5 LA 19/07 -, juris) aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit geklärt werden muss (Nds. OVG, Beschluss vom 24.03.2003, - 12 LA 19/03 -, juris, Rn. 12; Kopp / Schenke, VwGO, § 124 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 LA 19/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten unter Berücksichtigung der

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zunächst dann zu, wenn sie in rechtlicher Hinsicht eine Grundsatzfrage (Nds. OVG, Beschluss vom 22.01.2008, - 5 LA 19/07 -, juris) aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit geklärt werden muss (Nds. OVG, Beschluss vom 24.03.2003, - 12 LA 19/03 -, juris, Rn. 12; Kopp / Schenke, VwGO, § 124 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 5/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Der Klägerin war dort sowohl ein "abstraktes" Tätigkeitsfeld als Sachbearbeiterin als auch ein "konkreter" Arbeitsposten als "Sachbearbeiterin Backoffice" in einer hinreichend bestimmten Weise zugewiesen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.05.2011 - 5 ME 5/11 -, juris, Rn. 15 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.: "Bei einer Zuweisung zu der Personalserviceagentur AJ. ist den Betroffenen nach den Erkenntnissen des erkennenden Senats jedenfalls in der Vergangenheit ein Aufgabenbereich nicht zugewiesen worden"; BVerwG, Beschluss vom 03.04.2014 - 2 B 70.12 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen;

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn zur Anordnung ämterwirksamer Maßnahmen wie der Versetzung, Abordnung oder Umsetzung durch die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten begrenzt, in deren Rahmen auch gesundheitliche oder psychische Auswirkungen auf den Beamten zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschluss vom 18.02.2013 - 2 B 51.12 -, juris, Rn 10; VG Ansbach, Urteil vom 18.03.2015 - AN 11 K 14.00206 -, juris, Rn. 41 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 12.08.2013 - 1 A 274/12

    Abstrakt-funktionelles Amt; Beschäftigungsbehörde; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    Da es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gab, verblieb kein Raum für eine weitergehende Ermessensausübung (zu diesem Erfordernis: Schütz/Maiwald, a.a.O., § 26 BeamtStG Rn. 110; VG Göttingen, Urteil vom 12.08.2013 - 1 A 274/12 -, Rn. 25, juris; nachfolgend: Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2014 - 5 LA 233/13 - V.n.b.).
  • VG Bayreuth, 13.10.2006 - B 5 K 05.560
    Auszug aus VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
    72 Daher muss sich die Suche nach einer anderweitigen Verwendung vor der Zurruhesetzung von Beamten, die bei der H. beschäftigt sind, nur auf den Bereich des Konzerns und nicht darüber hinaus erstrecken (i.E. ebenso: VG Bayreuth, Urteil vom 13.10.2006 - B 5 K 05.560 -, juris, Rn. 42; nicht entscheidungserheblich bei VG Saarland, Urteil vom 10.02.2015 - 2 K 924/13 -, juris, Rn. 74).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte

  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 3 ZB 12.1740

    Justizobersekretär bei der Staatsanwaltschaft; Ruhestandsversetzung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 1 A 2111/13

    Umfang der Suchpflicht des Dienstherrn im Hinblick auf die Dienstfähigkeit eines

  • VG Minden, 26.03.2015 - 4 K 3170/13

    Anspruch eines Lehrers im gehobenen Dienst auf amtsangemessene Beschäftigung

  • VG Saarlouis, 10.02.2015 - 2 K 924/13

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - 6 A 2615/05

    Dienstunfähigkeit eines Beamten bei nur eingeschränkter Möglichkeit zur Erfüllung

  • VG Göttingen, 09.10.2018 - 1 A 133/16

    Bundesbehörden; Deutsche Telekom AG; mittlerer Dienst; Dokumentationspflicht;

    Soweit die erkennende Kammer in einer früheren Entscheidung (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 A 241/13 -, zit. nach juris Rn 69 ff.) in anderer Besetzung eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, wird sie in Ansehung der später ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 -, zit. nach juris) bei - vorliegend nicht gegebener - Entscheidungserheblichkeit zu überprüfen haben, ob hieran noch weiter festzuhalten ist.
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