Rechtsprechung
   VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27621
VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08 (https://dejure.org/2009,27621)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30.01.2009 - 2 B 252/08 (https://dejure.org/2009,27621)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 2 B 252/08 (https://dejure.org/2009,27621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgrenzung des Wohnraums von der Beherbergung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    3 II ; BauNVO; 69 IV Nr. 1 NBauO
    Beherbergung; Bestimmtheit; Nutzungsänderung; Studentenwohnheim; Wohnen; Wohngebiet, reines

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung des Wohnraums von der Beherbergung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 1 LA 203/07

    Anspruch auf Einschreiten gegen Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet

    Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
    Er meint damit ein Wohnen als Bestandteil der privaten Lebensgestaltung im Sinne eines selbstbestimmt geführten privaten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf Dauer angelegt ist und keinem anderen Nutzungszweck verschrieben ist, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (BVerwG, zuletzt Beschluss vom 17.12.2007 -4 B 54/07-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.7.2008 -1 LA 203/07-, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
    In jeder dieser Bedeutungen ist er unterschiedlich auszulegen (BVerwG, Urteil vom 29.4.1992 -4 C 43/89-, BVerwGE 90, 140).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
    Dabei ist das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung, nicht das individuelle und mehr oder weniger spontane Verhalten einzelner Bewohner maßgeblich, und das Kriterium der Dauerhaftigkeit ist flexibel zu handhaben (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1996 -4 B 302/95-, NVwZ 1996, 893).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 10 A 1219/06

    Vermietung möblierter Zimmer an Gäste als Beherbergung

    Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
    Dies gilt insbesondere für das Merkmal der Dauer, da auch kurzfristige und von vornherein befristete Wohnnutzungen denkbar sind; auch kann die Möglichkeit der Eigengestaltung bei der Inanspruchnahme möblierten Wohnraums zu Wohnzwecken, wie ihn die Antragstellerin anbietet, stark eingeschränkt bzw. hinsichtlich der Ausstattung mit Möbeln sogar ganz untersagt sein (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2007 -10 A 1219/06-, NVwZ-RR 2008, 20).
  • BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07

    Prägung des Begriffs des Wohnens i.S.d. Baunutzungsverordnung durch eine auf

    Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
    Er meint damit ein Wohnen als Bestandteil der privaten Lebensgestaltung im Sinne eines selbstbestimmt geführten privaten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf Dauer angelegt ist und keinem anderen Nutzungszweck verschrieben ist, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (BVerwG, zuletzt Beschluss vom 17.12.2007 -4 B 54/07-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.7.2008 -1 LA 203/07-, jeweils zitiert nach juris).
  • VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche

    Das Verwaltungsgericht Göttingen (Beschluss vom 30.1.2009 - 2 B 252/08 - Rn. 11) habe festgestellt, dass es bei objektiver Betrachtung für den Adressaten einer entsprechenden Verfügung nicht erkennbar sei, was die untersagte weitere Nutzung als Beherbergungsbetrieb beinhalte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht