Rechtsprechung
VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abgrenzung des Wohnraums von der Beherbergung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
3 II ; BauNVO; 69 IV Nr. 1 NBauO
Beherbergung; Bestimmtheit; Nutzungsänderung; Studentenwohnheim; Wohnen; Wohngebiet, reines - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Abgrenzung des Wohnraums von der Beherbergung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 1 LA 203/07
Anspruch auf Einschreiten gegen Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet …
Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
Er meint damit ein Wohnen als Bestandteil der privaten Lebensgestaltung im Sinne eines selbstbestimmt geführten privaten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf Dauer angelegt ist und keinem anderen Nutzungszweck verschrieben ist, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (BVerwG, zuletzt Beschluss vom 17.12.2007 -4 B 54/07-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.7.2008 -1 LA 203/07-, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet
Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
In jeder dieser Bedeutungen ist er unterschiedlich auszulegen (BVerwG, Urteil vom 29.4.1992 -4 C 43/89-, BVerwGE 90, 140). - BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95
Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …
Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
Dabei ist das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung, nicht das individuelle und mehr oder weniger spontane Verhalten einzelner Bewohner maßgeblich, und das Kriterium der Dauerhaftigkeit ist flexibel zu handhaben (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1996 -4 B 302/95-, NVwZ 1996, 893). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 10 A 1219/06
Vermietung möblierter Zimmer an Gäste als Beherbergung
Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
Dies gilt insbesondere für das Merkmal der Dauer, da auch kurzfristige und von vornherein befristete Wohnnutzungen denkbar sind; auch kann die Möglichkeit der Eigengestaltung bei der Inanspruchnahme möblierten Wohnraums zu Wohnzwecken, wie ihn die Antragstellerin anbietet, stark eingeschränkt bzw. hinsichtlich der Ausstattung mit Möbeln sogar ganz untersagt sein (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2007 -10 A 1219/06-, NVwZ-RR 2008, 20). - BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07
Prägung des Begriffs des Wohnens i.S.d. Baunutzungsverordnung durch eine auf …
Auszug aus VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08
Er meint damit ein Wohnen als Bestandteil der privaten Lebensgestaltung im Sinne eines selbstbestimmt geführten privaten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf Dauer angelegt ist und keinem anderen Nutzungszweck verschrieben ist, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (BVerwG, zuletzt Beschluss vom 17.12.2007 -4 B 54/07-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.7.2008 -1 LA 203/07-, jeweils zitiert nach juris).
- VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche …
Das Verwaltungsgericht Göttingen (Beschluss vom 30.1.2009 - 2 B 252/08 - Rn. 11) habe festgestellt, dass es bei objektiver Betrachtung für den Adressaten einer entsprechenden Verfügung nicht erkennbar sei, was die untersagte weitere Nutzung als Beherbergungsbetrieb beinhalte.