Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 Abs. 1 StVG, § 11 Abs. 7 FeV
Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis; Kriterien für die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Erforderlichkeit der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die ...
- blutalkohol , S. 100
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453
Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob schon die einmalige Einnahme von Cannabis als gelegentlicher Konsum im Sinne der FeV angesehen werden kann, so zu § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 3 Bs 87/05 -, mit dem Hinweis, dass gelegentliche Einnahme jede sei, die hinter regelmäßiger zurückbleibe, oder ob dies zumindest die zweimalige Einnahme von Cannabis voraussetzt, so BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1453 - m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung. - BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, dem sich die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG NRW angeschlossen hat. - BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
vgl. zur einschränkenden Auslegung des Wortlauts einer Vorschrift, wenn er deren Sinn und Zweck überschreitet, BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2007 - 1 BvR 737/00 -. - OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob schon die einmalige Einnahme von Cannabis als gelegentlicher Konsum im Sinne der FeV angesehen werden kann, so zu § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 3 Bs 87/05 -, mit dem Hinweis, dass gelegentliche Einnahme jede sei, die hinter regelmäßiger zurückbleibe, oder ob dies zumindest die zweimalige Einnahme von Cannabis voraussetzt, so BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1453 - m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung.
- VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09
Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum und fehlendem …
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer fehlt das Trennungsvermögen, wenn der Betroffene sein Fahrzeug - in einem oder mehreren Fällen - unter der Wirkung von Cannabis führt, vgl. nur VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 4. Juni 2009 - 9 L 458/09 - Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 9 L 1106/08 - Beschl. v. 8. Februar 2008 - 9 L 1381/07 - Beschl. v. 31. Januar 2008 - 9 L 1304/07 -.