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   VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08   

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https://dejure.org/2008,26172
VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08 (https://dejure.org/2008,26172)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 01.10.2008 - 9 L 1106/08 (https://dejure.org/2008,26172)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 9 L 1106/08 (https://dejure.org/2008,26172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Abs. 1 StVG, § 11 Abs. 7 FeV
    Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis; Kriterien für die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Erforderlichkeit der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die ...

  • blutalkohol PDF, S. 100
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob schon die einmalige Einnahme von Cannabis als gelegentlicher Konsum im Sinne der FeV angesehen werden kann, so zu § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 3 Bs 87/05 -, mit dem Hinweis, dass gelegentliche Einnahme jede sei, die hinter regelmäßiger zurückbleibe, oder ob dies zumindest die zweimalige Einnahme von Cannabis voraussetzt, so BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1453 - m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung.
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, dem sich die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG NRW angeschlossen hat.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
    vgl. zur einschränkenden Auslegung des Wortlauts einer Vorschrift, wenn er deren Sinn und Zweck überschreitet, BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2007 - 1 BvR 737/00 -.
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob schon die einmalige Einnahme von Cannabis als gelegentlicher Konsum im Sinne der FeV angesehen werden kann, so zu § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 3 Bs 87/05 -, mit dem Hinweis, dass gelegentliche Einnahme jede sei, die hinter regelmäßiger zurückbleibe, oder ob dies zumindest die zweimalige Einnahme von Cannabis voraussetzt, so BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1453 - m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung.
  • VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum und fehlendem

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer fehlt das Trennungsvermögen, wenn der Betroffene sein Fahrzeug - in einem oder mehreren Fällen - unter der Wirkung von Cannabis führt, vgl. nur VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 4. Juni 2009 - 9 L 458/09 - Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 9 L 1106/08 - Beschl. v. 8. Februar 2008 - 9 L 1381/07 - Beschl. v. 31. Januar 2008 - 9 L 1304/07 -.
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